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Bereitstellung, Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment (CDE) als Projekt-Kommunikations-Management-System (PKMS) für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin, Vergabenummer 491-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 491-24veröffentlicht 17.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 716 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 76 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
94 Monate07.05.2025 – 28.02.2033
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Auswahlkriterium und Teststellung (Online-Testzugang)70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2033
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Auftrages über die Bereitstellung, Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment (CDE) als Projekt-Kommunikations-Management-System (PKMS) für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin in stufenweiser Beauftragung. Für das Informationsmanagement wird eine einheitliche Datenumgebung (CDE) genutzt, die allen Projektbeteiligten zur Verfügung steht. Über die CDE werden allen Projektbeteiligten die projektspezifischen Bauwerksmodelle und Informationen bereitgestellt. Gleichzeitig wird die CDE zur modellbasierten Kommunikation und Dokumentation über ein Aufgaben- und Workflowmanagement genutzt. Der Bundesbau verfolgt explizit die durchgängige Nutzung von offenen Standards und nichtproprietären Formaten. Um über die gesamte Projektabwicklung einen hersteller- und produktneutralen Daten- und Informationsaustausch zwischen den Projektbeteiligten sicherstellen zu können, wird die Nutzung standardisierter Austauschformate wie z. B. IFC und BCF verfolgt. Basis für ein erfolgreiches Informationsmanagement ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Projektbeteiligten. Die Übergabe der in den AIA formulierten Informationen an den Betrieb erfolgt durch digitale Bauwerksmodelle (As-built/ Bestandsdokumentationsmodell). Aus diesem Grund ist die Bereitstellung und Vorgabe einer CDE seitens der Maßnahmenträger vorgesehen, um das Informationsmanagement für die Bundesbauten zu vereinheitlichen. (Quelle: Masterplan BIM für Bundesbauten, Bundesministerium des Inneren, Für Bau und Heimat). Zur Unterstützung der Projektkommunikation für das Projekt BMZ soll auf dieser Grundlage eine Common Data Environment (CDE) eingesetzt werden, die auch als Projekt-Kommunikations-Management-System dient. Die CDE soll über alle Phasen (LPH 2-9) des Projektablaufs als einzige zentrale Informationsquelle („Single Source of Truth“) für den Austausch, die Datenablage und Dokumentation fungieren und hat die folgenden Anforderungen zu erfüllen: Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten sicherstellen; barrierefreie und erprobte Nutzung; für eine Vielzahl an Projektbeteiligten nutzbar; insbesondere auch durch Externe Dritte (Nutzer BMZ, Behörden und Planer) zu nutzen; über eine lange Projektlaufzeit nutzbar; Versand von großen Datenmengen möglich; sicheres Vergabesystem von Zugriffsrechten möglich; Verknüpfung mit Anwendungsbereichen der BIM-Methode möglich.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,3Unterkriterium: Preis Leistungsgegenstand bis zur FPU + 30% Preis sonstige Leistungen (Teilgewichtung (dezimal, genau): 0,2) Unterkriterium: Preis Leistungsgegenstand ab FPU bis Projektende + 70% Preis sonstige Leistungen (Teilgewichtung (dezimal, genau): 0,1) siehe Vergabeunterlagen Anlage_A-03_Wertungsmatrix_Zuschlagskriterien
Qualität
Auswahlkriterium und Teststellung (Online-Testzugang)Gewichtung (dezimal, genau) 0,7Auswahlkriterium (gewichtet mit 0,35): Der Bieter hat mit seinem Angebot die Anlage „Wertungsmatrix_Zuschlagskriterien“ mit vollständig ausgefülltem Tabellenblatt „Auswahlkriterien“ einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Beschreibung im Tabellenblatt „Anleitung Auswahlkriterium“. Teststellung Online-Testzugang (gewichtet mit 0,35): Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot einen Testzugang bereitzustellen, der das zukünftige System simuliert. Die Bewertung des Testzugangs erfolgt entsprechend der Beschreibung in der Anlage „Wertungsmatrix_Zuschlagskriterien“ im Tabellenblatt „Teststellung“.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.05.2025
Vertragsende
28.02.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str.16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kaulquappe GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 21.11.2024
  3. BekanntmachungFrist 21.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d75dea63-cef9-4623-99a9-721f56cd3fae.