Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Landeshauptstadt Schwerin · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 19906 II 19veröffentlicht 08.05.2024Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Schwerin.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Schwerin19053, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 53,2 %, Leistung und Qualität 46,8 %.
- 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke37,2 %
- 2. Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbetriebskonzept29,8 %
- 3. Endkundenprodukte16 %
- 4. Vertriebs- und Servicekonzept7,4 %
- 6. Realisierungszeitraum4,3 %
- 7. Vortrieb5,3 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,9 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,8 Punkte |
| 25 % teurer | −10,6 Punkte |
| 50 % teurer | −17,7 Punkte |
| 100 % teurer | −26,6 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des§ 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
Die Landeshauptstadt Schwerin (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Freiberufler und institutionellen Nachfrager mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Los 1 (Gewerbegebiet Am Fährweg) in Auftrag gegeben.
Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie - BrbFöRL M-V)" endgültige Förderzusagen erhalten.
Beschreibung des Loses
Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Kosten
- 1. Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 350Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (350). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 35,0 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
- Qualität
- 2. Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ NetzbetriebskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 2802.1 Backbone: - einfach wegeredundant = 0 Punkte, - zweifach wegeredundant = 70 Punkte. 2.2 Technik und Leistung des Verteilnetzes: - Der vollständig physikalisch entbündelte Zugang ist über alle Netzebenen bis einschließlich der Teilnehmeranschlussleitung für alle unterversorgten Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler gewährleistet und sichergestellt. (Aufbau einer Punkt zu Punkt Verbindung vom Hauptverteiler (POP) bis zum Teilnehmer Übergabepunkt) (Ja = 140 Punkte/ Nein = 0 Punkte). - Ausbau aller Anschlüsse mittels NGA-Breitbandinfrastruktur bis in die Arbeitsstätten der Endkunden (z.B. FTTH) (Ja = 20 Punkte/ Nein = 0 Punkte). 2.3 Alternative Verlegemethoden: Beschreiben Sie in einem nachvollziehbaren Konzept den Einsatz von Alternativen Verlegemethoden (z.B. Trenching-Verfahren, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren) und berücksichtigen sie mindestens 5 % beim geplanten Netzausbau. Nachvollziehbares Konzept geliefert = 50 Punkte.
- Kosten
- 3. EndkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 150Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die jeweils vollen 5 Punkte in nachstehender Höhe. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (50 Punkte), - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 500 Mbit/s symmetrisch (50 Punkte), - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (50 Punkte).
- Qualität
- 4. Vertriebs- und ServicekonzeptGewichtung (Punkte, genau) 70Durchführung von mindestens einer Informationsveranstaltung für Gewerbekunden (Ja = 70 Punkte/ Nein = 0 Punkte).
- Qualität
- 6. RealisierungszeitraumGewichtung (Punkte, genau) 40Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (40). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 4,0 Punkte weniger in der Bewertung.
- Qualität
- 7. VortriebGewichtung (Punkte, genau) 50Der Bieter berücksichtigt die Umsetzung des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten für die spätere Projektumsetzung. Die Anforderungen unter Ziff. 3 e) dd) und Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung betreffend den „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ werden im Angebot vollständig umgesetzt und plausibel dargelegt (50).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonz … ganz lesenkürzer
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Telekom Deutschland GmbH, Bonn | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landeshauptstadt Schwerin
- Art
- Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b69f59b-e547-450a-a79d-fb363acbbd97.