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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und Software

Bereitstellung einer Software für die tertiäre Genomanalyse

Charité Universitätsmedizin Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen AL 54/26veröffentlicht 02.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 68 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13353, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeplattform.charite.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (121 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Niedrigster Preis40 %
  • KANN-Anforderungen30 %
  • Produkt- und Umsetzungskonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabeplattform.charite.de
    vor 2 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
    vor 2 Monaten
  4. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 35 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung einer Software für die tertiäre Genomanalyse für die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin.

Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Preis40 %
KANN-Anforderungen30 %
Produkt- und Umsetzungskonzept30 %
Preis
Niedrigster Preis
Qualität
KANN-AnforderungenBitte verwenden Sie für Ihre Angaben die Anlage 2 "Anforderungskatalog". Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der Kann-Anforderungen wird mit 30 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Angebote werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 30 x eigene Punkte/Höchste Punktzahl).
Qualität
Produkt- und UmsetzungskonzeptDas Produkt- und Umsetzungskonzept darf einen Umfang von 10 Seiten (exkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) nicht übersteigen (Standard Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand etc.) und muss als Word- oder PDF-Dokument eingereicht werden. Bei einer Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten für die Wertung herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Produkt- und Umsetzungskonzept wird mit 30 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Angebote werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 30 x eigene Punkte/Höchste Punktzahl).

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gefordert sind drei Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Bereitstellung einer Software für die sekundäre und tertiäre Genomanalyse. Nachzuweis … ganz lesenGefordert sind drei Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Bereitstellung einer Software für die sekundäre und tertiäre Genomanalyse. Nachzuweisen sind drei Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025 oder aktueller), welche folgende Merkmale erfüllen: a) Zwei der drei Referenzen müssen mind. 10 Nutzer beinhalten. b) Eine der drei Referenzen muss mind. 1.000 Stück durchgeführter Analysen beinhalten.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Gefordert ist ein gültiges C5-Testat Typ 1 oder ein gleichwertiger Sicherheitsnachweis. Der spezifische Cloud-Dienst der Software muss ein C5-Testat oder einen gleichwertigen Sicherheitsnachweis besitzen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Gefordert ist die Zertifizierung nach ISO 27001:2013 oder gleichwertig. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung nach ISO 27001:2013 für die angebotene Cloud-Infrastruktur oder gleichwertig.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Bedarf aufkommende zusätzlich technische Entwicklungsleistungen durch Systemarchitekten/Programmierer. Weiterhin kann eine Erhöhung der Nutzungsparamater (Erweiterung Nutzer - jährlicher Zugang zur Software, Support und Wartung, sowie die Erweiterung der Speicherkontingente für Auswertungen (Datensätze) erfolgen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
31.08.2026, 11:00 Uhr. Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird. I … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird. Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein. Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Kontakt
zentrale-vergabestelle-vol@charite.de
Auskünfte
Charité Universitätsmedizin Berlinzentrale-vergabestelle-vol@charite.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 3. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 31.08.2026 auf 18.09.2026 verschoben
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 31.08.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 31.08.2026
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1af71a32-3c91-4eef-80d5-f72d1de7ed21.