Bereitstellung einer Software für die sekundäre und tertiäre Genomanalyse
Charité Universitätsmedizin Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen AL 54/26veröffentlicht 23.08.2026erstmals 02.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabeplattform.charite.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (121 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Niedrigster Preis40 %
- KANN-Anforderungen30 %
- Produkt- und Umsetzungskonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 2 Monatennur elektronisch über vergabeplattform.charite.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 2 MonatenZentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
- Bindefrist endetvor 35 Tagen34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung einer Software für die sekundäre und tertiäre Genomanalyse für die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
- 72268000Bereitstellung von SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster Preis
- Qualität
- KANN-AnforderungenBitte verwenden Sie für Ihre Angaben die Anlage 2 "Anforderungskatalog". Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der Kann-Anforderungen wird mit 30 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Angebote werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 30 x eigene Punkte/Höchste Punktzahl).
- Qualität
- Produkt- und UmsetzungskonzeptDas Produkt- und Umsetzungskonzept darf einen Umfang von 10 Seiten (exkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) nicht übersteigen (Standard Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand etc.) und muss als Word- oder PDF-Dokument eingereicht werden. Bei einer Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten für die Wertung herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Produkt- und Umsetzungskonzept wird mit 30 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Angebote werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 30 x eigene Punkte/Höchste Punktzahl).
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gefordert sind drei Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Bereitstellung einer Software für die sekundäre und tertiäre Genomanalyse. Nachzuweis … ganz lesenkürzer
Gefordert sind drei Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Bereitstellung einer Software für die sekundäre und tertiäre Genomanalyse. Nachzuweisen sind drei Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025 oder aktueller), welche folgende Merkmale erfüllen: a) Zwei der drei Referenzen müssen mind. 10 Nutzer beinhalten. b) Eine der drei Referenzen muss mind. 1.000 Stück durchgeführter Analysen beinhalten.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Gefordert ist ein gültiges C5-Testat Typ 1 oder ein gleichwertiger Sicherheitsnachweis. Der spezifische Cloud-Dienst der Software muss ein C5-Testat oder einen gleichwertigen Sicherheitsnachweis besitzen.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Gefordert ist die Zertifizierung nach ISO 27001:2013 oder gleichwertig. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung nach ISO 27001:2013 für die angebotene Cloud-Infrastruktur oder gleichwertig.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Bedarf aufkommende zusätzlich technische Entwicklungsleistungen durch Systemarchitekten/Programmierer. Weiterhin kann eine Erhöhung der Nutzungsparamater (Erweiterung Nutzer - jährlicher Zugang zur Software, Support und Wartung, sowie die Erweiterung der Speicherkontingente für Auswertungen (Datensätze) erfolgen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeplattform.charite.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 34 Tage
- Angebotsöffnung
- 31.08.2026, 11:00 Uhr. Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird. I … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird. Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein. Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
- Website
- https
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle-vol@
charite.de - Auskünfte
- Charité Universitätsmedizin Berlinzentrale-vergabestelle-vol@
charite.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG7 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- ABB AG2 Zuschläge
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 3. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 31.08.2026 auf 18.09.2026 verschoben
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 31.08.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 31.08.2026
- BekanntmachungFrist 31.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8383a30f-3949-4a56-afa2-6c6cbadf4cf6.