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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) inklusive Wartung und Support

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg

Aktenzeichen EA-2025-0061veröffentlicht 10.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 414 Tagen abgelaufen

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in 85 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Bereitstellung eines Baggage Reconciliation Systems ("BRS") zum Abgleich von Gepäck- und Passagierdaten und zur automatisierten Gepäcknachverfolgung (IATA Res753) am Flughafen BER im Rahmen eines Full-Service Mietvertrages. Neben dem Sicherheitsaspe

Beschreibung des Loses

Bei der zu beauftragenden Leistung handelt es sich um die Bereitstellung eines Systems zum Abgleich von Gepäck- und Passagierdaten und zur automatisierten Gepäcknachverfolgung (IATA Res753) am Flughafen BER im Rahmen eines Full-Service Mietvertrages. Neben dem Sicherheitsaspekt soll auch eine Optimierung der Gepäckabfertigungsprozesse erreicht werden. Das BRS steht den Airlines bzw. Handling Agents für die Gepäckabfertigung zur Verfügung. Der Auftragnehmer übernimmt hierbei die folgende Leistung: Bereitstellung im Rahmen einer Überlassung auf Zeit (Miete), Aufbau, Einrichtung und Betrieb und Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA RP 1745a (RP 1800) inklusive Field-Service, Helpdesk und Site-Administration (First-, Second- und Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit von maximal acht Jahren mit: - bis zu 60 Workstations inklusive der folgenden Komponenten in Variation (hier mit unterschiedlicher Zusammenstellung der Komponenten je Workstation): o PC mit Monitor, Tastatur und Maus, o Laserdrucker, o Labeldrucker, o Handscanner, - und mit bis zu 400 Handheld Scanner Terminals mit Datenkommunikation über aktuelle WLAN- und Mobilfunkstandards, - sowie weiteren Komponenten, Kleinteilen und Zubehör. - Konzeption, Abstimmung und Durchführung aller notwendigen Systemschulungen (Train-the-Trainer). - Flugplandatenschnittstellen zur Anbindung an die Datenbanken (AODB) des Flughafens des Auftraggebers (AG) - Anbindung an das Baggage System Interface ("BSI") des AG gemäß IATA RP 1746 zur Anbindung von Departure Control System ("DCS") Hosts der Airlines sowie der Baggage Handling Systeme ("BHS") und weiterer Systeme des AG. - Empfang, Verarbeitung und Generierung/Versand von Baggage Information Messages ("BIM") gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, BHS und BRS Das Gesamtsystem ist auf folgende Leistungsdaten auszulegen: - bis zu ca. 150.000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke pro Tag (Abflug und Ankunft) - bis zu ca. 15.000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke in einer Spitzenstunde Das BRS unterstützt das Automated Baggage Handling nach dem Licence Plate Concept gemäß IATA RP 1745a (RP 1800). Das BRS übernimmt hierbei die führende Rolle insbesondere in den Prozessen gemäß Section 5.3 (Reconciliation), 5.4 (UNAR), 5.5 (Tracking), 5.6 (Re-Flighting gem. Reso 755) und 5.8 (Offloading/Reloading), stellt jedoch auch die für die Nutzer des Systems relevanten Schnittstellenfunktionen zu den anderen RP 1745a/1800 Prozessen bereit. Das BRS muss spezielle Mindestfunktionalitäten erfüllen, u. a. - Erfassung von Standort und Zeitpunkt jedes Gepäckstücks beim jeweiligen Bearbeitungsschritt - Tracking der Gepäckstücke mittels Standortbuchungen und Zeitstempeln aus BRS und angeschlossenen Systemen - Möglichkeit der Definition beliebiger Standorte (Trackingpoints) durch den Bediener - Austausch dieser Tracking-Daten mit dem Leitrechner der Gepäckförderanlage des AG Weitere Eigenschaften und Spezialfunktionen des BRS umfassen umfangreiche und flexibel konfigurierbare Anpassungen an den Flughafen BER u.a. - Umfassende Reporting- und Statistik-Funktionen zur Auswertung der vorliegenden Daten - Dokumentationstool für die Gepäcknachkontrolle (MRKA Stufe 4, Gepäcköffnung) inkl. Erzeugung von Öffnungsprotokollen, Fotodokumentation entnommener Gegenstände (IATA DGR), Schnittstelle zur Fundbüro-Software - Integration Trackingdaten aus anderen BER-Gepäcksystemen über BPM - Ermittlung und Lieferung von Abfertigungszeiten an die AODB (u.a. Be-/Entladung erstes und letztes Gepäckstück in / aus dem Flugzeug sowie auf das Gepäckband) - Lieferung differenzierter Gepäckzahlen je Flug an die AODB - Prozess- und Lagerverwaltung mit Hilfe spezieller Label (QR-Code LSN Local Storage Number) - Manuelle Anlage / Umbuchung von Rush Bags inkl. Anmeldung an BHS per BPM - Meldung umgebuchter GPs bei Verladung, Möglichkeit für Reflighting-Stickerdruck - Berücksichtigung des Sicherheitsstatus je Gepäckstück (zusätzlich zur Verladefreigabe der Airline), z. B. Verhinderung Direct Ramp Transfer aus unsicherer Herkunft sowie Verladung ohne dokumentierte Gepäckkontrolle - Spezielle Trackingfunktionen inkl. o Tracking durch Be- und Entladen von Bags auf ULD/Trolley o ULD/Trolley auf Platz tracken / entladen o Flagging von Gepäckeigenschaften wie Bulky, Gate, VIP usw. o Prüfung & Warnmeldung je Tracking-Platz z.B. bei fehlender Verladefreigabe, VIP-Gepäck usw. o Benachrichtigungen an BVDs (u. a. Bereitstellung Großgepäck, Sonderfälle)

Bereitstellung durch AG: - Aktive und passive lokale Netzwerkinfrastruktur (LAN, WLAN) - Stromversorgung 230V - Möbelstücke für Workstation-PCs und Peripheriegeräte - Serverraum / Datacenter mit Platz für die notwendige Serverhardware Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass zu Leistungsbeginn eine Mindestanzahl von 41 Workstations und 271 Handheld Scanner Terminals benötigt wird. Der Betrieb des Gesamtsystems muss mindestens 8 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden.

Schätzmenge der Rahmenvereinbarung: gemäß Anlage EA-2025-0061_Mengenplanung. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt die in der Anlage angegebenen Schätzmengen plus 10%.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 96 Monaten ausgeschrieben. Der AG ist berechtigt, ein Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von fünf Vertragsjahren auszuüben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verga … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
Kontakt
einkauf@berlin-airport.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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72vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (66 Lose mit Angabe)
481.274 €Zuschlagswert im Median
314.664 € – 710.792 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.09.2025

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