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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) inklusive Wartung und Support

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg

Aktenzeichen EA-2025-0061veröffentlicht 18.08.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 414 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bereitstellung eines Baggage Reconciliation Systems ("BRS") zum Abgleich von Gepäck- und Passagierdaten und zur automatisierten Gepäcknachverfolgung (IATA Res753) am Flughafen BER im Rahmen eines Full-Service Mietvertrages. Neben dem Sicherheitsaspekt soll auch eine Optimierung der Gepäckabfertigungsprozesse erreicht werden. Das BRS steht den Airlines bzw. Handling Agents für die Gepäckabfertigung zur Verfügung. Der Betrieb des Gesamtsystems muss mindestens 8 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden.

Beschreibung des Loses

Bei der zu beauftragenden Leistung handelt es sich um die Bereitstellung eines Systems zum Abgleich von Gepäck- und Passagierdaten und zur automatisierten Gepäcknachverfolgung (IATA Res753) am Flughafen BER im Rahmen eines Full-Service Mietvertrages. Neben dem Sicherheitsaspekt soll auch eine Optimierung der Gepäckabfertigungsprozesse erreicht werden. Das BRS steht den Airlines bzw. Handling Agents für die Gepäckabfertigung zur Verfügung. Der Auftragnehmer übernimmt hierbei die folgende Leistung: Bereitstellung im Rahmen einer Überlassung auf Zeit (Miete), Aufbau, Einrichtung und Betrieb und Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA RP 1745a (RP 1800) inklusive Field-Service, Helpdesk und Site-Administration (First-, Second- und Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit von maximal acht Jahren mit: - bis zu 60 Workstations inklusive der folgenden Komponenten in Variation (hier mit unterschiedlicher Zusammenstellung der Komponenten je Workstation): o PC mit Monitor, Tastatur und Maus, o Laserdrucker, o Labeldrucker, o Handscanner, - und mit bis zu 400 Handheld Scanner Terminals mit Datenkommunikation über aktuelle WLAN- und Mobilfunkstandards, - sowie weiteren Komponenten, Kleinteilen und Zubehör. - Konzeption, Abstimmung und Durchführung aller notwendigen Systemschulungen (Train-the-Trainer). - Flugplandatenschnittstellen zur Anbindung an die Datenbanken (AODB) des Flughafens des Auftraggebers (AG) - Anbindung an das Baggage System Interface ("BSI") des AG gemäß IATA RP 1746 zur Anbindung von Departure Control System ("DCS") Hosts der Airlines sowie der Baggage Handling Systeme ("BHS") und weiterer Systeme des AG. - Empfang, Verarbeitung und Generierung/Versand von Baggage Information Messages ("BIM") gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, BHS und BRS Das Gesamtsystem ist auf folgende Leistungsdaten auszulegen: - bis zu ca. 150.000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke pro Tag (Abflug und Ankunft) - bis zu ca. 15.000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke in einer Spitzenstunde Das BRS unterstützt das Automated Baggage Handling nach dem Licence Plate Concept gemäß IATA RP 1745a (RP 1800). Das BRS übernimmt hierbei die führende Rolle insbesondere in den Prozessen gemäß Section 5.3 (Reconciliation), 5.4 (UNAR), 5.5 (Tracking), 5.6 (Re-Flighting gem. Reso 755) und 5.8 (Offloading/Reloading), stellt jedoch auch die für die Nutzer des Systems relevanten Schnittstellenfunktionen zu den anderen RP 1745a/1800 Prozessen bereit. Das BRS muss spezielle Mindestfunktionalitäten erfüllen, u. a. - Erfassung von Standort und Zeitpunkt jedes Gepäckstücks beim jeweiligen Bearbeitungsschritt - Tracking der Gepäckstücke mittels Standortbuchungen und Zeitstempeln aus BRS und angeschlossenen Systemen - Möglichkeit der Definition beliebiger Standorte (Trackingpoints) durch den Bediener - Austausch dieser Tracking-Daten mit dem Leitrechner der Gepäckförderanlage des AG Weitere Eigenschaften und Spezialfunktionen des BRS umfassen umfangreiche und flexibel konfigurierbare Anpassungen an den Flughafen BER u.a. - Umfassende Reporting- und Statistik-Funktionen zur Auswertung der vorliegenden Daten - Dokumentationstool für die Gepäcknachkontrolle (MRKA Stufe 4, Gepäcköffnung) inkl. Erzeugung von Öffnungsprotokollen, Fotodokumentation entnommener Gegenstände (IATA DGR), Schnittstelle zur Fundbüro-Software - Integration Trackingdaten aus anderen BER-Gepäcksystemen über BPM - Ermittlung und Lieferung von Abfertigungszeiten an die AODB (u.a. Be-/Entladung erstes und letztes Gepäckstück in / aus dem Flugzeug sowie auf das Gepäckband) - Lieferung differenzierter Gepäckzahlen je Flug an die AODB - Prozess- und Lagerverwaltung mit Hilfe spezieller Label (QR-Code LSN Local Storage Number) - Manuelle Anlage / Umbuchung von Rush Bags inkl. Anmeldung an BHS per BPM - Meldung umgebuchter GPs bei Verladung, Möglichkeit für Reflighting-Stickerdruck - Berücksichtigung des Sicherheitsstatus je Gepäckstück (zusätzlich zur Verladefreigabe der Airline), z. B. Verhinderung Direct Ramp Transfer aus unsicherer Herkunft sowie Verladung ohne dokumentierte Gepäckkontrolle - Spezielle Trackingfunktionen inkl. o Tracking durch Be- und Entladen von Bags auf ULD/Trolley o ULD/Trolley auf Platz tracken / entladen o Flagging von Gepäckeigenschaften wie Bulky, Gate, VIP usw. o Prüfung & Warnmeldung je Tracking-Platz z.B. bei fehlender Verladefreigabe, VIP-Gepäck usw. o Benachrichtigungen an BVDs (u. a. Bereitstellung Großgepäck, Sonderfälle)

Bereitstellung durch AG: - Aktive und passive lokale Netzwerkinfrastruktur (LAN, WLAN) - Stromversorgung 230V - Möbelstücke für Workstation-PCs und Peripheriegeräte - Serverraum / Datacenter mit Platz für die notwendige Serverhardware Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass zu Leistungsbeginn eine Mindestanzahl von 41 Workstations und 271 Handheld Scanner Terminals benötigt wird. Der Betrieb des Gesamtsystems muss mindestens 8 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden.

Schätzmenge der Rahmenvereinbarung: gemäß Anlage EA-2025-0061_Mengenplanung. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt die in der Anlage angegebenen Schätzmengen plus 10%.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
auf der Vergabeplattform (vergabekooperation.berlin)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 96 Monaten ausgeschrieben. Der AG ist berechtigt, ein Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von fünf Vertragsjahren auszuüben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung m … ganz lesen1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2025-0061 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.09.2025, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Der Auftraggeber wird die Vergabeunterlagen erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen. 6) Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/ Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog §5 7 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
Kontakt
einkauf@berlin-airport.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (66 Lose mit Angabe)
481.274 €Zuschlagswert im Median
314.664 € – 710.792 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2f624fad-3815-48bb-94d4-4d81a4211e9c.