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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Berechtigungsmanagement inkl. Single-Sign-On und Lesegeräte

Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen S5/19/24veröffentlicht 27.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 711 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln51067, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Implementierung eines Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On (Los 1 „Berechtigungsmanagement inkl. Single-Sign-On“) und eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesegeräten (Los 2 „Lesegeräte“) abzuschließen. Ziel des zu vergebenden Lieferauftrages ist die Beschaffung einer zentralen Lösung für Berechtigungsverwaltung, Management von Nutzermedien wie Chipkarten und eines Single Sign-On mit folgende Einzelzielen:

• Steigerung der Produktivität und Optimierung der internen Ressourcen bei der Vergabe und Nutzung hausinterner Anwendungen mit diverser Nutzungsberechtigung • Vermeidung von Berührungskontakten bei der Nutzung interner Anwendungen • Reduzierung der benötigten Nutzermedien auf eine Chipkarte, die als Sicht- bzw. Dienstausweis sowie als funktionales Medium für sämtliche Anwendungen genutzt werden kann. • Reduzierung der zu verwaltenden Systeme auf einem übergeordneten Gesamtsystem • Automatisierung der Berechtigungsvergabe für sämtliche gewünschten Anwendungen und damit Optimierung der benötigten Personalressourcen. • Vereinfachung des Themas der Bezahlung, indem: • Zahlungen per Bargeld komplett vermieden werden, • zusätzliche Möglichkeiten der Guthabenaufladung, Ver- und Berechnung sowie der Vertretungsregelungen für Mitarbeiter, Externe, Gäste und Patienten angeboten werden, • die Möglichkeit einer Verrechnung mit der monatlichen Gehaltsabrechnung geschaffen wird. • Erhöhung der Sicherheit sowie Optimierung der An- und Abmeldeprozesse durch Einführung einer zusätzlichen Single Sign-On-Lösung • Die Nutzbarkeit der Lösung auch für Töchter der Kliniken der Stadt Köln gGmbH.

Die künftige Auftragnehmerin soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu Los 1 einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit einer zur gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen Implementierung eines Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zu Los 1 von der Projektierung und Planung eines Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu Wartung, Support und Dienstleistung alle erforderlichen Leistungen für die Anzahl von mindestens 3.500 (Mindestabnahmemenge) und maximal 4.500 Nutzern zu erbringen (Los 1). Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die maximale Menge an Nutzern abzurufen. Die Festlaufzeit des Auftrages zu Los 1 beträgt 36 Monate. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.

Bestandteil des Lieferauftrages ist zugleich der beabsichtigte Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mindestens 2.000 (Mindestabnahmemenge) und maximal 3.000 Lesegeräten (Los 2). Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die maximale Menge an Lesegeräten abzurufen. Die Festlaufzeit des Auftrages zu Los 2 beträgt 36 Monate.

Es wird darauf hingewiesen, dass die verfahrensgegenständlichen Leistungen aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) finanziert werden, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert wird. Insofern unterliegt die Beschaffung der verfahrensgegenständlichen Leistungen auch den einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bedingungen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Berechtigungsmanagement inkl. Single-Sign-On

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Implementierung eines Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On (Los 1 „Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On“) abzuschließen. Das System ist unter Berücksichtigung der folgenden Priorisierung zu integrieren: (i) Zunächst ist mit dem Kartenmanagement, insbesondere der Erbringung von Pos. 3.1.2 Leistungsbeschreibung einschließlich der Lieferung der Schreib-/Lesegeräte, Kartendrucker, Chipkarten und Druckerpatronen/-bänder, sowie dessen Anbindungen zu beginnen. (ii) Erfolgreiche Durchführung eines POC (Herstellung einer lauffähigen Systemumgebung für 15 Clients), insbesondere einer teilweisen Erbringung von Pos. 3.1.3 Leistungsbeschreibung, der auch zeitlich parallel zum Kartenmanagement erfolgen kann. (iii) Erbringung der weiteren zum im Wesentlichen mangelfreien Betrieb des Single-Sign-On-Systems erforderlichen Leistungen, insbesondere der weiteren Leistungen von Pos. 3.1.3 Leistungsbeschreibung. Die Leistungen (i)-(iii) sind innerhalb von 90 Arbeitstagen (Mo- Fr, ohne bundeseinheitliche Feiertage) nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei fertigzustellen (Mindestanforderung). Die prüfbare Schlussrechnung über die dem „Preis Festlaufzeit“ unterfallenden Leistungen, einschließlich der Systemserviceleistungen über drei Jahre, muss der AG innerhalb einer Woche nach der Abnahme der zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen zugehen (Mindestanforderung). Mit Abnahme muss das System in der Lage sein, für die Mindestmenge von 3.500 Nutzer ausgerollt werden zu können. Der Abruf von bis zu weiteren 1.000 Nutzern bis zur maximalen Menge von 4.500 erfolgt über Einzelbestellungen mit einer Menge von 100 Nutzern pro Einzelbestellung. Der Abruf erfolgt innerhalb der Festlaufzeit dieses EVB-IT Systemlieferungsvertrags (Mindestanforderung). Die Bereitstellung der weiteren Nutzer erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des Abrufs (Mindestanforderung).

36 Monate–
2
Lesegeräte

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesegeräten (Los 2 „Lesegeräte“) abzuschließen. Der Abruf der Mindestmenge von 2.000 Lesegeräten erfolgt über Einzelbestellungen mit einer Menge von 50 bis 500 Geräten pro Einzelbestellung. Gleiches gilt für die etwaig abgerufenen weiteren 1.000 Lesegeräte bis zur maximalen Gesamtmenge von 3.000 Stück. Der Abruf erfolgt innerhalb Laufzeit des EVB-IT Kaufvertrages (Mindestanforderung). Die Auslieferung der abgerufenen Geräte erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des Abrufs (Mindestanforderung). Die prüfbare Schlussrechnung über die einer jeden Einzelbestellung unterfallenden Lesegeräte muss der AG innerhalb einer Woche nach der jeweiligen Lieferung der fehlerfreien Lesegeräte zugehen (Mindestanforderung).

36 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Festlaufzeit des Auftrages zu Los 1 beträgt 36 Monate. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslauf-zeit von 5 Jahren verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ins … ganz lesenDas Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ins … ganz lesenDas Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2Sinell ALL IT GmbH, Monheim am Rhein2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Neufelder Straße 34, 51067 Köln
Kontakt
ausschreibung@kliniken-koeln.de

Bei uns erfasst

334Bekanntmachungen
170Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 981efcc4-a96f-494d-b14c-5979b88b5575.