Berechtigungsmanagement inkl. Single-Sign-On und Lesegeräte
Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen S5/25/24veröffentlicht 27.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Atlassian Cloud und Data Center LizenzenLVR-InfoKom · KölnFrist 30.11.2026
- Universität zu Köln - Storage System -Forschungsdatenspeicher-Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf · KölnFrist 10.11.2026
- Lieferung und Betrieb eines ID-basierten Ticketing-Systems (Validatoren plus Hintergrundsystem)Kölner Verkehrs-Betriebe AG · KölnFrist 23.11.2026
- DDI-Lösung (DNS/DHCP/IPAM) inkl. Migration und Service – RahmenvereinbarungFlughafen Köln/Bonn GmbH · KölnFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Köln51067, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Implementierung eines Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On (Los 1 „Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On“) und eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesegeräten (Los 2 „Lesegeräte“) abzuschließen. Ziel des zu vergebenden Lieferauftrages ist die Beschaffung einer zentralen Lösung für Berechtigungsverwaltung, Management von Nutzermedien wie Chipkarten und eines Single Sign-On mit folgende Einzelzielen: • Steigerung der Produktivität und Optimierung der internen Ressourcen bei der Vergabe und Nutzung hausinterner Anwendungen mit diverser Nutzungsberechtigung • Vermeidung von Berührungskontakten bei der Nutzung interner Anwendungen • Reduzierung der benötigten Nutzermedien auf eine Chipkarte, die als Sicht- bzw. Dienstausweis sowie als funktionales Medium für sämtliche Anwendungen genutzt werden kann. • Reduzierung der zu verwaltenden Systeme auf einem übergeordneten Gesamtsystem • Automatisierung der Berechtigungsvergabe für sämtliche gewünschten Anwendungen und damit Optimierung der benötigten Personalressourcen. • Vereinfachung des Themas der Bezahlung, indem: • Zahlungen per Bargeld komplett vermieden werden, • zusätzliche Möglichkeiten der Guthabenaufladung, Ver- und Berechnung sowie der Vertretungsregelungen für Mitarbeiter, Externe, Gäste und Patienten angeboten werden, • die Möglichkeit einer Verrechnung mit der monatlichen Gehaltsabrechnung geschaffen wird. • Erhöhung der Sicherheit sowie Optimierung der An- und Abmeldeprozesse durch Einführung einer zusätzlichen Single Sign-On-Lösung • Die Nutzbarkeit der Lösung auch für Töchter der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Die künftige Auftragnehmerin soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu Los 1 einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit einer zur gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen Implementierung eines Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zu Los 1 von der Projektierung und Planung eines Berechtigungsmanagements inkl. Single-Sign-On über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu Wartung, Support und Dienstleistung alle erforderlichen Leistungen für die Anzahl von mindestens 3.500 (Mindestabnahmemenge) und maximal 4.500 Nutzern zu erbringen (Los 1). Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die maximale Menge an Nutzern abzurufen.
Die Festlaufzeit des Auftrages zu Los 1 beträgt 36 Monate. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.
Bereits gesondert ausgeschrieben und nicht Bestandteil des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mindestens 2.000 (Mindestabnahmemenge) und maximal 3.000 Lesegeräten (Los 2).
Es wird darauf hingewiesen, dass die verfahrensgegenständlichen Leistungen aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) finanziert werden, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert wird. Insofern unterliegt die Beschaffung der verfahrensgegenständlichen Leistungen auch den einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bedingungen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Festlaufzeit des Auftrages zu Los 1 beträgt 36 Monate. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ins … ganz lesenkürzer
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Das System ist unter Berücksichtigung der folgenden Priorisierung zu … ganz lesenkürzer
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Das System ist unter Berücksichtigung der folgenden Priorisierung zu integrieren: (i) Zunächst ist mit dem Kartenmanagement, insbesondere der Erbringung von Pos. 3.1.2 Leistungsbeschreibung einschließlich der Lieferung der Schreib-/Lesegeräte, Kartendrucker, Chipkarten und Druckerpatronen/-bänder, sowie dessen Anbindungen zu beginnen. (ii) Erfolgreiche Durchführung eines POC (Herstellung einer lauffähigen Systemumgebung für 15 Clients), insbesondere einer teilweisen Erbringung von Pos. 3.1.3 Leistungsbeschreibung, der auch zeitlich parallel zum Kartenmanagement erfolgen kann. (iii) Erbringung der weiteren zum im Wesentlichen mangelfreien Betrieb des Single-Sign-On-Systems erforderlichen Leistungen, insbesondere der weiteren Leistungen von Pos. 3.1.3 Leistungsbeschreibung. Die Leistungen (i)-(iii) sind innerhalb von 90 Arbeitstagen (Mo- Fr, ohne bundeseinheitliche Feiertage) nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei fertigzustellen (Mindestanforderung). Die prüfbare Schlussrechnung über die dem „Preis Festlaufzeit“ unterfallenden Leistungen, einschließlich der Systemserviceleistungen über drei Jahre, muss der AG innerhalb einer Woche nach der Abnahme der zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen zugehen (Mindestanforderung). Mit Abnahme muss das System in der Lage sein, für die Mindestmenge von 3.500 Nutzer ausgerollt werden zu können. Der Abruf von bis zu weiteren 1.000 Nutzern bis zur maximalen Menge von 4.500 erfolgt über Einzelbestellungen mit einer Menge von 100 Nutzern pro Einzelbestellung. Der Abruferfolgt innerhalb der Festlaufzeit dieses EVB-IT Systemlieferungsvertrags (Mindestanforderung). Die Bereitstellung der weiteren Nutzer erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des Abrufs (Mindestanforderung).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SECANDA Systems AG, Villingen-Schwenningen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neufelder Straße 34, 51067 Köln
- Website
- kliniken-koeln.de
- Kontakt
- ausschreibung@
kliniken-koeln.de
Bei uns erfasst
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- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79c2ee8f-06fd-4eae-b02a-aa6839f7ee62.