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Beratungsleistungen zur Jahresabschlussprüfung für die BDBOS

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 12.19 - 0508/25/VV 1veröffentlicht 17.03.2026erstmals 17.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 200 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monate01.06.2026 – 30.06.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Gewichtung der Qualitätskriterien/Leistungskriterien50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 7 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 5 Monaten
  6. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gewichtung der Qualitätskriterien/Leistungskriterien50 %
Preis50 %
Qualität
Gewichtung der Qualitätskriterien/LeistungskriterienDie Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl erfolgt gemäß Ziffer 3.7.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen und dem Kriterienkatalog Leistung. Die Angabe der Gewichtung erfolgt hier in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitskennzahl.
Preis
Preis gemäß den Angaben in den Besonderen Bewerungsbedingungen

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ●Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ●Wert des Auftrages, ●Zeitraum der Leistungserbringung, ●Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: ●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). ●Als gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand wird eine Referenz angesehen, wenn diese einen fachlichen Bezug zur in der Anlage "Leistungsbeschreibung" dargestellten Leistung aufweist. Ein Referenzprojekt ist mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar, wenn die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Teilaspekte der Gesamtleistung mit Ihrem Referenzprojekt vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist nachvollziehbar darzustellen. Referenzen müssen dementsprechend einen Bezug zum Leistungsbereich Jahresabschluss, Periodenabschlüsse bzw. der Geschäftsprozesse mit Schwerpunkt im Rechnungsdurchlauf aufweisen. ●Mindestens eine Referenz muss vergleichbare Leistungen bei Körperschaften des öffentlichen Rechts oder bei einem Zuwendungsempfänger zum Gegenstand haben, bei denen neben handelsrechtlichen Vorschriften auch die Haushaltsgrundsätze, sowie Regelungen des Haushaltsrechts, insb. der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden gewesen sind oder die Referenz muss bei einer großen Kapitalgesellschaft mit Segmentberichterstattung erbracht worden sein. ●Mindestens eine Referenz, muss den Einbezug einer ERP-Software beim Auftraggeber zum Gegenstand haben.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Gemäß Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung hat die Auftragnehmerin einen Beraterpool aus mindestens drei Beratern (ein(e) Senior-Berater/in, ein(e) Junior-Berater/in und ein(e) Wirtschaftsprüfer/in) über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Verfügung zu stellen. Es werden die nachfolgende … ganz lesenGemäß Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung hat die Auftragnehmerin einen Beraterpool aus mindestens drei Beratern (ein(e) Senior-Berater/in, ein(e) Junior-Berater/in und ein(e) Wirtschaftsprüfer/in) über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Verfügung zu stellen. Es werden die nachfolgenden Beraterprofile mit folgenden Anforderungen unterschieden: a)Senior-Berater/in: Die beratende Person muss •mindestens vier Jahre aktive Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft als Seniorberater oder vergleichbar, •aktive Beratung bzw. maßgebliche Mitwirkung bei mind. drei Jahresabschlussprüfungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden und von Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro sowie •Leitung mindestens eines (Teil-)Projektes (nur für die Teamleitung und deren Stellvertretung) vorweisen. b)Junior-Berater/in Die beratende Person muss •mindestens ein Jahr aktive Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberatungsgesellschaft sowie •aktive Beratung bzw. maßgebliche Mitwirkung bei mind. einer Jahresabschlussprüfung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden und von Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro vorweisen. c)Wirtschaftsprüfer/in Die als Wirtschaftsprüfer/in eingesetzte Person muss •Eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer/in gem. dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)); die Berufsurkunde ist vor dem ersten Einsatz in Kopie vorzulegen, •Mindestens fünf Jahre aktive Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer/in für Jahresabschlussprüfungen gemäß HGB von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden oder Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro, •Aktive Beratung bzg. Jahresabschlussprüfungen gemäß HGB von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden sowie •Leitung mindestens eines (Teil-)Projektes (nur für die Teamleitung und deren Stellvertretung) vorweisen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gefordert. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gefordert. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage eines Versicherungsnachweises oder ein Nachweis über einen entsprechenden Antrag verlangt werden.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer/in gem. dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)); die Berufsurkunde ist vor dem ersten Einsatz in Kopie vorzulegen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: entfällt
Optionen
Der Auftrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
22.04.2026, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Entgegen der Angabe zu "Vertragspartei und Dienstleister" handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin. Die Beschaffung wird für die BDBOS durchgeführt. … ganz lesenEntgegen der Angabe zu "Vertragspartei und Dienstleister" handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin. Die Beschaffung wird für die BDBOS durchgeführt. Abrufberechtigt ist allein die BDBOS. Zu BT 24 -> Beschreibung: "Es sind insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Leistungsbereichen zu erbringen: - frist- und sachgerechte Aufstellung der Jahres- bzw. Periodenabschlüsse, - Weiterentwicklung der bestehenden Prozesse zu Perioden- und Jahresabschlüssen sowie - Anpassung der systemtechnischen Prozesse und Arbeitsabläufe in der Finanzbuchhaltung -Begleitung von Wirtschaftsprüfungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung -handelsrechtliche Einordnung von komplexen Sachverhalten"

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
247.405 €Zuschlagswert im Median
225.583 € – 571.243 €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 17.04.2026 auf 22.04.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 17.04.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 17.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fce38505-862f-46a7-9159-903871bb4b34.