Beratungsleistungen - vergebener Auftrag
Saarländischer Rundfunk / Einkauf · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2026_FK_Organisationsberatung_VVTNWveröffentlicht 13.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 6 Monate
- 01.07.2026 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 6 Monate01.07.2026 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66121, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Gesamtpreis30 %
- Konzept zur Leistungserbringung40 %
- Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters10 %
- Praxisaufgabe20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Beratungsleistungen in Form der Organisationsberatung für eine öffentliche Rundfunk- und Fernsehanstalt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- GesamtpreisBewertung des Bruttostundensatzes einschl. Nebenkostenpauschale
- Qualität
- Konzept zur LeistungserbringungBewertung eines Konzepts zur Leistungserbringung.
- Qualität
- Erfahrung und Qualifikation des ProjektleitersBewertung der Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters anhand von persönlicher Referenzen.
- Qualität
- PraxisaufgabeBearbeitung einer Praxisaufgabe und Vorstellung im Rahmen eines Präsentationstermins.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die genannten Daten zu Beginn und Ende sind unverbindlich. Der Beginn erfolgt zeitnah nach Zuschlagserteilung. Die Finalisierung sämtlicher Beratungsleistungen ist bis zum 31. Dezember 2026 geplant. Sollte dieser Zeitraum aus derzeit nicht absehbaren Gründen nicht zu halten sein, kann der Auftraggeber den Zeitpunkt der Finalisierung bis zum Erreichen des Beratungsziels verlängern.
- Optionen
- Der Auftraggeber hat eine feste Budgetobergrenze für die Beschaffung. Gleichwohl sehen die Vergabeunterlagen eine Überprüfungsklausel aus vergaberechtlichen Gründen vor, welche die Beauftragung von Mehrleistungen unter Geltung der Konditionen des bezuschlagten Angebots vorsieht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Strasse 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
(1) Im Fall einer Eignungsleihe wird hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften (§ 47 Abs. 3 VgV). (2) Fragen zum Vergabeverfahren sind … ganz lesenkürzer
(1) Im Fall einer Eignungsleihe wird hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften (§ 47 Abs. 3 VgV). (2) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform und das dortige Kommunikationsfeld an den Auftraggeber zu stellen. (3) Die Abgabe von Angeboten erfolgt ausschließlich über das Angebotstool der Vergabeplattform und keinesfalls über das Kommunikationsfeld für Bewerber-/Bieterfragen. (4) Teilnehmerauswahl: Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen. Die vorgelegten Unternehmensreferenzen müssen zunächst die Anforderungen an die Vergleichbarkeit vollständig erfüllen, um für die Teilnehmerauswahl zugelassen zu werden. Im Rahmen der Teilnehmerauswahl werden nur die Referenzen bewertet, die der Bewerber im Formblatt I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit als Referenzen 1-3 betitelt. Sollte eine Teilnehmerauswahl erforderlich werden, werden die benannten Referenzen näher auf die nachfolgend dargestellten Merkmale geprüft und bewertet. - Referenz betrifft die Beratung für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt oder einer mehrheitlich im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Rundfunk-/Fernsehanstalten stehenden Gesellschaft = 10 Punkte - Referenz betrifft die Organisations- und Strategieberatung = 5 Punkte - Referenz betrifft die Beratung zu Changemanagement-Prozessen = 5 Punkte - Referenz betrifft die Beratung zu Transformationsprozessen = 5 Punkte - Referenz hatte die Abstimmung mit verschiedenen, mind. drei, unterschiedlichen Stakeholdern (Aufsichtsgremium/Personalvertretung/Geschäftsführung etc.) zum Gegenstand = 5 Punkte Eine Unternehmensreferenz kann daher bei Erfüllung aller Merkmale somit 30 Punkte erzielen. Wenn ein Bewerber drei vergleichbare Unternehmensreferenzen vorlegt, die alle genannten Merkmale aufweisen, sind somit maximal 90 Punkte zu erzielen. Es werden die drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die höchste Gesamtpunktzahl erzielen. Bei Punktgleichheit ist zunächst die höhere Punktzahl bei den Referenzen, welche die Beratung für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt oder einer mehrheitlich im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Rundfunk-/Fernsehanstalten stehenden Gesellschaft, betreffen maßgeblich und sodann die höhere Punktzahl bei den Referenzen über die Beratung zu Transformationsprozessen. Sollte auch dann keine Unterscheidung möglich sein, erfolgt die Auswahl per Los.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4DM8MQK0#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| LEITWERK Consulting GmbH, München | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Franz-Mai-Straße, 66121 Saarbrücken
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendFrist 19.11.2026
- Beratung Digitalisierung - Los 1 - ERPStudierendenwerk Münster AÖRFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f6f5be4-380f-45bc-b0a3-de76368ff2d1.