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Beratungsleistungen

Saarländischer Rundfunk / Einkauf · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2026_FK_Organisationsberatung_VVTNWveröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 201 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.07.2026 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Gesamtpreis30 %
  • Konzept zur Leistungserbringung40 %
  • Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters10 %
  • Praxisaufgabe20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vergabe von Beratungsleistungen in Form der Organisationsberatung für eine öffentliche Rundfunk- und Fernsehanstalt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Gesamtpreis30 %
Konzept zur Leistungserbringung40 %
Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters10 %
Praxisaufgabe20 %
Preis
GesamtpreisBewertung des Bruttostundensatzes einschl. Nebenkostenpauschale
Qualität
Konzept zur LeistungserbringungBewertung eines Konzepts zur Leistungserbringung.
Qualität
Erfahrung und Qualifikation des ProjektleitersBewertung der Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters anhand von persönlicher Referenzen.
Qualität
PraxisaufgabeBearbeitung einer Praxisaufgabe und Vorstellung im Rahmen eines Präsentationstermins.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
(1) Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht z … ganz lesen(1) Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
Allgemeiner Jahresumsatz
(1) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2025, 2024, 2023) (2) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Spezifischer Jahresumsatz
(1) Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beratungsleistungen für öffentlich-rechtliche oder private Rundfunk-/ und/oder Fernsehanstalten oder Gesellschaften, die sich mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von öffentliche-rechtlichen oder pri … ganz lesen(1) Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beratungsleistungen für öffentlich-rechtliche oder private Rundfunk-/ und/oder Fernsehanstalten oder Gesellschaften, die sich mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von öffentliche-rechtlichen oder privaten Rundfunk- und/oder Fernsehanstalten befinden) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2025, 2024, 2023). (2) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
(1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen aus … ganz lesen(1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. (2) Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personen- und Sachschäden: mind. EUR 3.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00 Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
(1) Geeignete Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten fünf (5) Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungsleistungen für öffentlich-rechtliche oder private Rundfunk- und/oder Fernsehanstalten oder Gesellschaften, die sich mehrheitlich … ganz lesen(1) Geeignete Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten fünf (5) Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungsleistungen für öffentlich-rechtliche oder private Rundfunk- und/oder Fernsehanstalten oder Gesellschaften, die sich mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von öffentliche-rechtlichen oder privaten Rundfunk- und/oder Fernsehanstalten befinden, zum Gegenstand hatte. Zudem muss jede Referenz einen Umfang von mindestens 80 bereits erbrachten Beratertagen à acht Stunden aufweisen. Sämtliche der genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Der Nachweis erfolgt in Form einer Liste mit folgenden Angaben für jede Referenz: - Auftraggeber, einschließlich eines kompetenten Ansprechpartners mit Kontaktdaten - Beschreibung der Aufgabenstellung - Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit - Größe des eingesetzten Projektteams - Angabe der bereits erbrachten Beratertage - Leistungszeitraum und - spezifische Angaben nach Ziffer 11 (2) (i) des I.2_Informationsmemorandums Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen vorlegen, die Leistungen umfassen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag nach den vorgenannten Maßstäben vergleichbar sind. (2) Zur Nachweisführung der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
(1) Mitarbeitende: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Zahl der fest angestellten und regelmäßig projektbezogenen Mitarbeitenden und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023). (2) Mindestanforderung: Die Zahl der fest angestellten und regelmäßig projektb … ganz lesen(1) Mitarbeitende: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Zahl der fest angestellten und regelmäßig projektbezogenen Mitarbeitenden und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023). (2) Mindestanforderung: Die Zahl der fest angestellten und regelmäßig projektbezogenen Mitarbeitenden und der Führungskräfte muss im Betrachtungszeitraum (2025, 2024, 2023) in Summe durchschnittlich mindestens acht betragen. (3) Zur Nachweisführung der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
(1) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist. (2) Zur Nachweisführung der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die genannten Daten zu Beginn und Ende sind unverbindlich. Der Beginn erfolgt zeitnah nach Zuschlagserteilung. Die Finalisierung sämtlicher Beratungsleistungen ist bis zum 31. Dezember 2026 geplant. Sollte dieser Zeitraum aus derzeit nicht absehbaren Gründen nicht zu halten sein, kann der Auftraggeber den Zeitpunkt der Finalisierung bis zum Erreichen des Beratungsziels verlängern.
Optionen
Der Auftraggeber hat eine feste Budgetobergrenze für die Beschaffung. Gleichwohl sehen die Vergabeunterlagen eine Überprüfungsklausel aus vergaberechtlichen Gründen vor, welche die Beauftragung von Mehrleistungen unter Geltung der Konditionen des bezuschlagten Angebots vorsieht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Abgabe der II.4.2_Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die keiner Rechtsverordnung unterliegen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Strasse 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenDer Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst# (1) Im Fall einer Eignungsleihe wird hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang d … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst# (1) Im Fall einer Eignungsleihe wird hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften (§ 47 Abs. 3 VgV). (2) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform und das dortige Kommunikationsfeld an den Auftraggeber zu stellen. (3) Die Abgabe von Angeboten erfolgt ausschließlich über das Angebotstool der Vergabeplattform und keinesfalls über das Kommunikationsfeld für Bewerber-/Bieterfragen. (4) Teilnehmerauswahl: Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen. Die vorgelegten Unternehmensreferenzen müssen zunächst die Anforderungen an die Vergleichbarkeit vollständig erfüllen, um für die Teilnehmerauswahl zugelassen zu werden. Im Rahmen der Teilnehmerauswahl werden nur die Referenzen bewertet, die der Bewerber im Formblatt I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit als Referenzen 1-3 betitelt. Sollte eine Teilnehmerauswahl erforderlich werden, werden die benannten Referenzen näher auf die nachfolgend dargestellten Merkmale geprüft und bewertet. - Referenz betrifft die Beratung für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt oder einer mehrheitlich im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Rundfunk-/Fernsehanstalten stehenden Gesellschaft = 10 Punkte - Referenz betrifft die Organisations- und Strategieberatung = 5 Punkte - Referenz betrifft die Beratung zu Changemanagement-Prozessen = 5 Punkte - Referenz betrifft die Beratung zu Transformationsprozessen = 5 Punkte - Referenz hatte die Abstimmung mit verschiedenen, mind. drei, unterschiedlichen Stakeholdern (Aufsichtsgremium/Personalvertretung/Geschäftsführung etc.) zum Gegenstand = 5 Punkte Eine Unternehmensreferenz kann daher bei Erfüllung aller Merkmale somit 30 Punkte erzielen. Wenn ein Bewerber drei vergleichbare Unternehmensreferenzen vorlegt, die alle genannten Merkmale aufweisen, sind somit maximal 90 Punkte zu erzielen. Es werden die drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die höchste Gesamtpunktzahl erzielen. Bei Punktgleichheit ist zunächst die höhere Punktzahl bei den Referenzen, welche die Beratung für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt oder einer mehrheitlich im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Rundfunk-/Fernsehanstalten stehenden Gesellschaft, betreffen maßgeblich und sodann die höhere Punktzahl bei den Referenzen über die Beratung zu Transformationsprozessen. Sollte auch dann keine Unterscheidung möglich sein, erfolgt die Auswahl per Los.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DM8MLYG#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Franz-Mai-Straße, 66121 Saarbrücken
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Für CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 842f590d-1921-41cf-af89-c73401abc351.