Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 1veröffentlicht 02.10.2026erstmals 06.09.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 72 Monate
- bis zu 5 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monatebis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- siehe Vergabeunterlagen50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 2 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 37 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 11:30 Uhrvor 12 Tagen
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungleistungen für Behörden und Organisationen der Bundesverwaltung bei der Herstellung der IPv6-Fähigkeit.
Beschreibung des Loses
Ziel der Vergabe ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über jeweils 1 + (5x 1) Jahr. Hierzu werden insgesamt zwei Lose ausgeschrieben. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den zwei folgenden Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben:
Los 1: Technische Projektleitung, Netzwerk-, Enterprise- und Software-Architektur, Testing - IPv6-Experten (Los 1) ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 1
Los 2: Netzwerk- und Informationstechnik, Externe Hardware, IT-Security - IPv6-Experten (Los 2) ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 2
Es erfolgt keine Los-und/oder Zuschlagslimitierung.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist Los 1.
Für die unter diesem Los (Los 1) zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Schätzwert in Höhe von 45.741.200,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 6 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert.
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
- 72100000Hardwareberatung
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
- 72222000Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
- 72224000Beratung im Bereich Projektleitung
- 72223000Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
- 72228000Beratung im Bereich Hardware-Integration
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- siehe Vergabeunterlagen
- Preis
- siehe Vergabeunterlagen
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit dem Teilnahmeantrag (betrifft Los 1) bzw. mit Angebotsabgabe (betrifft Los 2) eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit dem Teilnahmeantrag (betrifft Los 1) bzw. mit Angebotsabgabe (betrifft Los 2) eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, einschließlich ● ob die Leistungen auf Grund einer Rahmenvereinbarung oder eines Einzelauftrags erbracht wurden, ● ob die Leistung als Haupt- oder Unteraufragnehmer erbracht wurde, ● Umfang der erbrachten Leistungen in abgerechneten Personentagessätzen (PT), ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Mindestanforderungen (Los 1 und Los 2) Es gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: (1) Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). (2) Der Umfang der erbrachten Leistungen umfasst mindestens 25 abgerechnete Personentage auf Seiten des Leistungserbringers unabhängig davon, ob diese auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder mehrere Einzelaufträge für denselben Referenzgeber erbracht worden sind. (3) Die Referenzaufträge müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine nicht vollständig abgeschlossen Referenzauftrag kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn er mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Nur Los 1 betreffend: Bewertung der Referenzen zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Geeignete Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden nach dem folgenden Maßstab bewertet: 1 Punkt: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft oder einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle mit mindestens 500 Mitarbeitenden und umfasst die Migration des Netzwerks des Unternehmens / der Behörde / staatlichen Stelle. 2 Punkte: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und umfasst ‒ die IPv6-Migration des Netzwerks des Unternehmens und ‒ die IPv6-Migration der eingesetzten Software oder der eingesetzten Hardware des Unternehmens. 3 Punkte: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und umfasst die IPv6-Migration des Netzwerks der Behörde / staatlichen Stelle und die IPv6-Migration der eingesetzten Software oder der eingesetzten Hardware der Behörde / staatlichen Stelle. Pro Referenz werden die folgenden konkreten Leistungsinhalte jeweils mit 1 Punkt bewertet: • Planung einer IPv6-Migration • Migrationsplanung folgt einem agilen Vorgehensmodell • Erstellung eines Entwurfs von Migrationspfaden für die IT-Landschaft eines Unternehmens, einer Behörde /staatlichen Stel …- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Los 1 und Los 2: Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) mit dem Teilnahmeantrag (nur Los 1 betreffend) bzw. mit … ganz lesenkürzer
Los 1 und Los 2: Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) mit dem Teilnahmeantrag (nur Los 1 betreffend) bzw. mit Angebotsabgabe (nur Los 2 betreffend) anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Die durchschnittliche Anzahl an Fachkräften im einschlägigen Geschäftsbereich pro Geschäftsjahr muss mindestens 25 VZÄ (Los 1 betreffend) 29 VZÄ (Los 2 betreffend) betragen. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Beschäftigtenanzahl in den Unternehmen muss die Mindestanzahl erreichen. Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass im weiteren Los die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl für Los 1 und 2 summiert erfüllt werden. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist (nur Los 1 betreffend) bzw. dem Angebotsschluss (nur Los 2 betreffend) aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Spezifischer Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT-Beratungsleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) mit dem Teilnahmeantrag (nur Los 1 betreffend) bzw. mit Angebotsabgab … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT-Beratungsleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) mit dem Teilnahmeantrag (nur Los 1 betreffend) bzw. mit Angebotsabgabe (nur Los 2 betreffend) anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Der Umsatz muss mindestens 2.500.000,00 EUR pro Jahr (Los 1 betreffend) 3.000.000,00 EUR pro Jahr (Los 2 betreffend) betragen. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze der Unternehmen muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass im weiteren Los die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mindestanforderungen an den Umsatz für Los 1 und 2 summiert erfüllt werden. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nachdem Ende der Teilnahmefrist (nur Los 1 betreffend) bzw. dem Angebotsschluss (nur Los 2 betreffend) aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- bis zu 5-mal
- Optionen
Die grundlegende Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate. Sofern der Höchstwert der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der … ganz lesenkürzer
Die grundlegende Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate. Sofern der Höchstwert der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 6 Jahre. Die Angabe der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (BT-36) von 72 Monaten erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 45.741.200 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Abrufberechtigt sind neben in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung: Auswärtiges Amt Akademie der Künste Alexander-von-Humboldt-Stiftung Bundesagentur für Arbeit Bundesausgleichsamt Bundesamt für … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Abrufberechtigt sind neben in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung: Auswärtiges Amt Akademie der Künste Alexander-von-Humboldt-Stiftung Bundesagentur für Arbeit Bundesausgleichsamt Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Bundesarbeitsgericht Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bundesakademie für öffentliche Verwaltung Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Bundesarchiv Bundesamt für soziale Sicherung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesanstalt für Verwaltungsleistungen Bundesanstalt für Wasserbau Deutsche Bundesbank Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung Bundeseisenbahnvermögen Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesfinanzhof Bundesamt für Justiz Bundesamt für Naturschutz Bundesinstitut für Risikobewertung Bundesamt für Strahlenschutz Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesgerichtshof Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundeskanzler Helmut Kohl Stiftung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundesinstitut für Sportwissenschaft Bildungszentrum der Bundeswehr Bundeskriminalamt Bundeskanzleramt Bundeskartellamt Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europas Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium des Innern Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Verkehr Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesnachrichtendienst Bundesnetzagentur Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundespatentgericht Bundeszentrale für politische Bildung Bundespolizei Bundespolizeipräsidium Bundespräsidialamt Bundesrat Bundesregierung Bundesrechnungshof Bundessortenamt Bundessozialgericht Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundessprachenamt Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung Deutscher Bundestag Bundesverwaltungsamt Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung Bundes …- Hinweis
1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfa … ganz lesenkürzer
1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeignisses) verlangt werden. 2. Der Prüfung, ob ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 3. Die vorliegenden Vergabeunterlagen wurden mit Hilfe der Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, PwC Strategy& (Germany) GmbH, PwC Strategy& (Austria) GmbH und der system.de-System & Project GmbH erstellt. 4. "EIGNUNGSKRITERIEN - TEXTLICHE FORTSETZUNG AUS FELD BT-750 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen): Nachfolgend finden Sie die vollständige Fortsetzung der Mindestanforderungen und Nachweise zu dem oben unter BT-750 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) begonnenen Eignungskriterium: Los 1 und Los 2 betreffend: Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist (betrifft Los 1) bzw. nach Ende der Angebotsfrist (betrifft Los 2) nachgereichten bedingungsgemäßen Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist (betrifft Los 1) bzw. nach dem Ablauf der Angebotsfrist (betrifft Los 2) aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). ENDE DER FORTSETZUNG ZU BT-750 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen)"
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- adesso SE10 Zuschläge
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- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Bekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 27.10.2026 auf 10.11.2026 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 06.10.2026 auf 27.10.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 06.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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