Zum Inhalt
Menü
offenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Beratungs- und Prüfleistungen des Kompetenzzentrums Barrierefreiheit

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZA 4.2/1002005885veröffentlicht 15.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 5 Tagen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 30.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 4 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
    vor 12 Tagen
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    in 5 Tagen
  5. Bindefrist endet
    77 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) beabsichtigt mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag je Los als Rahmenvertrag für Beratungs- und Prüfleistungen des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit abzuschließen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Aufbau und Betrieb des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit

Abschluss einer EVB-IT Dienstleistungsvertrag über folgende Dienstleistungen: - Ausbau des Kompetenzzentrums - Beratung und Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit - Beratung und Überarbeitung von barrierefreien Dokumenten - Beratung zu IuK-Verfahren

24 Monate–
2
Beratung von barrierefreien Arbeitsplätze bei der Polizei NRW

Abschluss einer EVB-IT Dienstleistungsvertrag über folgende Dienstleistungen: - Erstellung eines Konzepts zu weiteren Standardisierung von Hilfsmitteln zur Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze - Initiierung und Umsetzung der weitestgehenden Standardisierung von Hilfsmitteln in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen des LZPD NRW - Beratung zur produktneutralen Vorbereitung von Beschaffungsvorgängen für Hilfsmittel - Unterstützung bei der konkreten Einzelfallberatung von Polizeibehörden in NRW bei der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze im Bedarfsfall - Analysieren und Gestalten von Prozessen zur Einbindung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit in die Prozesse der Polizeibehörden bei der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze Vernetzung

24 Monate–
3
Konzeption von Tests- Prüfkonzepts für die Prüfung von IT-Anwendungen im polizeilichen Anwendungsumfeld

Abschluss einer EVB-IT Dienstleistungsvertrag über folgende Dienstleistungen: - Erstellung eines Test- und Prüfkonzeptes für die Prüfung und Zertifizierung von IT-Anwendungen für die Polizei NRW - Durchführung von Tests für die polizeiliche IT-Anwendungen in Bezug auf die Barrierefreiheit

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Auftraggeber fordert im Rahmen der Eignungsprüfung beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes einen Wettbewerbsregisterauszug in eigener Zuständigkeit an. Voraussetzung für die Eignung ist ein entsprechender Negativbescheid des Wettbewerbsregisterauszugs.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Bestätigung über eine bzw. der unverzügliche Abschluss nach Auftragserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall für Personenschäden 3.000.00 … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Bestätigung über eine bzw. der unverzügliche Abschluss nach Auftragserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall für Personenschäden 3.000.000 EUR für Sachschäden 1.500.000 EUR für Vermögensschäden 1.500.000 EUR Die Eignungsanforderung ist als Eigenerklärung über das Dokument "Anlage D04_Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung" zu belegen und mit dem Angebot einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 4-mal: Die Rahmenvereinbarungen haben jeweils eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen vier (4) um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarungen haben somit jeweils eine Maximallaufzeit von sechs (6) Jahren.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
77 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Sämtliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, das … ganz lesenDas Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YTWJW5UB9# Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YTWJW5UB9# Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen

Alle 7 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.11.2026 auf 20.11.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.11.2026
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5795b598-095c-4e91-b41d-aadbd679b185.