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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Beräumung von Bussonderfahrstreifen

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD1-0551-2025veröffentlicht 05.06.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ersatzbeschaffung digitaler Endgeräte mit Schnittstelle zum SAP zur Erfassung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge auf Verkehrswege des ÖPNV

Beschreibung des Loses

Direktvergabe nach §132 Abs. 2 Nr. 3b SektVO, aus technischen Gründen. Das LABO hat einen aktiven Vertrag mit der Firma Schweers, sodass auch die BVG hier erneut eine Direktvergabe beabsichtigt, um die Voraussetzungen bestmöglich zu erfüllen, denn der Anbieter kennt bereits die Abläufe und kann somit die Schnittstelle kurzfristig und hochoptimiert anbieten. Um die technischen Erfordernisse für den angestrebten Datenaustausch und die damit einhergehende Kooperation zwischen der BVG und dem LABO zu erfüllen und zu gewährleisten, ist die Firma Schweers mit Ihrer Lösung und den bestehenden Vertragsverhältnis prädestiniert. Nur die Firma Schweers kann die Erfordernisse an die geforderte Datenstruktur und dem Datenformat zum Datenaustausch erfüllen, ohne umfangreiche und langwierige Prozessanalysen und Anforderungsansprüche der Vertragsparteien durchzuführen. Die Vertragslaufzeit des LABO und der Firma Schweers wurde der BVG mit 48 Monaten angegeben, sodass auch die BVG eine Vertragslaufzeit von 48 Monate in der Grundlaufzeit beabsichtigt. Um darüber hinaus die Zusammenarbeit und den angedachten Datenaustausch beizubehalten, soll der Vertrag nach der Grundlaufzeit optional zu verlängern sein und sich an der Vertragslaufzeit zwischen dem LABO und der Firma Schweers orientieren. Die BVG profitiert darüber hinaus maßgeblich von der bestehenden Kooperation zwischen der Firma Schweers und dem Land Berlin. So ist es nur dem derzeitigen Vertragspartner, hier die Firma Schweers, möglich zeitgleich auf Anpassungsbedarfe, die sich aus der Zusammenarbeit des LABO und der BVG ergeben, zu reagieren und notwendige programmiertechnische Änderungen beidseitig herbeizuführen. Weiter können bestehende Prozesse bei Gesetzesänderungen in der BVG analog den Ordnungsämtern und des LABO abgestimmt und angepasst werden. Die BVG kann mit der Firma Schweers auf ein bestehendes und bewährtes System aufsetzen, welches in Bezug auf den Datenschutz, IT-Recht sowie dem Personalrecht alle Anforderungen, die heute bestehen, erfüllt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Ausschließlich der Preis, Direktvergabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionszeiträume: 01.01.2030 bis 31.12.2033
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
598.803 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Auftrages zur Busspurberäumung wird auch zukünftig eine Kooperation mit einem Fremddienstleister angestrebt. Im Rahmen der Busspurberäumung erfüllt die BVG Tätigkeiten nach §23 des Mobilitätsgesetztes und nimmt neben der Umsetzung von Fahrzeugen auch Ordnungswid … ganz lesenZur Aufrechterhaltung des derzeitigen Auftrages zur Busspurberäumung wird auch zukünftig eine Kooperation mit einem Fremddienstleister angestrebt. Im Rahmen der Busspurberäumung erfüllt die BVG Tätigkeiten nach §23 des Mobilitätsgesetztes und nimmt neben der Umsetzung von Fahrzeugen auch Ordnungswidrigkeiten auf. Um die festgestellten Ordnungswidrigkeiten und vor allem die Informationen aus Umsetzungen von Fahrzeugen mit den Behörden auszutauschen, finden intensive Bemühungen statt, die Zusammenarbeit zu forcieren. Als erstes Teilergebnis haben die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Polizei Berlin (u. a. die Auskunfts- und Fahndungsstelle (im Folgenden AusFaSt)), das LABO sowie die BVG im April 2025 eine entsprechende Bekundung zur verstärkten Zusammenarbeit ausgesprochen. Aktuell wird seitens der Behörden ein entsprechendes Anforderungsdokument erstellt, worin die Voraussetzungen beschrieben sind, die die BVG erfüllen muss.
Hinweis
Zur digitalen Dokumentation und Bearbeitung von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen auf Fahrsonderstreifen des ÖPNV beabsichtigt der Bereich BSI die Fortführung des derzeitigen Lösungsansatzes mittels mobiler Endgeräte und der Beauftragung eines Hintergrundsystems zur Datenerfassung und -verarbei … ganz lesenZur digitalen Dokumentation und Bearbeitung von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen auf Fahrsonderstreifen des ÖPNV beabsichtigt der Bereich BSI die Fortführung des derzeitigen Lösungsansatzes mittels mobiler Endgeräte und der Beauftragung eines Hintergrundsystems zur Datenerfassung und -verarbeitung. Durch die Beauftragung des Vorhabens können die Aufwände bei den Beschäftigten weiterhin reduziert sowie die Prozesse stark optimiert werden. Die derzeitig im Einsatz befindlichen MDE-Geräte wurden 2021/2022 angeschafft und sollen 2027 durch neue Geräte ersetzt werden. Bei der Nicht-Durchführung des Vorhabens müssen sämtliche digitalen Prozesse und Abläufe, sowie die Zusammenarbeit mit den Behörden, die bisher implementiert sind, grundlegend analog abgebildet werden. Die Folgen sind im Umfang und Kosten nicht absehbar, ebenso wie ein Verlust des Ansehens bei den Behörden im Rahmen der ausgeprägten und digitalen Zusammenarbeit. Auch kommt es zu einer starken Verminderung der Prozessgeschwindigkeit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Schweers CONSULT GmbH, Meerbusch1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.itd1@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 322 (Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung af96e733-4eee-4f64-baef-ec7e70e91404.