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Benchmarking in der Fernwärmeversorgung u.a. zur Preiskontrolle und Preistransparenz sowie der Vergleichbarkeit von Fernwärmeversorgern unter technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-010veröffentlicht 01.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 96 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
38 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
    vor 4 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 39 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Die Fernwärmeversorgung ist ein wesentlicher Baustein der Energie- bzw. Wärmewende, insbesondere hinsichtlich der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Dabei ist die Akzeptanz der Fernwärmeversorgung durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Preisgestaltung und deren mangelnde Transparenz ist aktuell jedoch der größte Kritikpunkt an der Fernwärmeversorgung. Kritische Stimmen sehen Defizite und eine beschränkte Wirkung der derzeitigen Preiskontrollen. Diese seien ineffektiv und unsystematisch; eine Preisaufsicht müsse effektiver sein und regulierend wirken. Für eine solche effektivere kartellrechtliche Preiskontrolle sind jedoch unter anderem aktuelle Daten und Informationen über die einzelnen Fernwärmenetze erforderlich. Deshalb ist vorgesehen für Fernwärmepreise einen jährlichen Benchmarkprozess zu etablieren.

Ziel des Benchmarkings ist, anhand der mit diesem erhobenen Daten Vergleichsgruppen für die nordrhein-westfälischen Fernwärmeversorgungsgebiete zu bilden. Auf der Grundlage der jeweiligen Vergleichsgruppe soll von der Landeskartellbehörde festgestellt werden können, welche Fernwärmeversorgungsgebiete preisauffällig sind.

Darüber hinaus soll den teilnehmenden Fernwärmeversorgern durch jährliche Berichte über die jeweiligen Netzgebiete ermöglicht werden, die eigenen Stärken durch einen objektiven Vergleich zu erkennen, Leistungsdefizite zu identifizieren und Ansatzpunkte für Optimierungsmaßnahmen abzuleiten sowie die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen zu überprüfen.

Die Teilnahme am Benchmarking ist für die Unternehmen freiwillig. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer entwickelt für das Fernwärmebenchmarking einen Kennzahlen-Katalog inkl. Definitions- und Berechnungsregeln, insbesondere in Bezug auf Preise, Erlöse, Wärmeerzeugung, verwendete Primärenergie, Netzlänge, Erzeugungsanlage, Wärmedichte, Verlustenergie und Umfang der gegenüber den Kunden zu erbringenden Leistungen (z.B. Fullservice). Die Kennzahlen sind gemäß den technischen und rechtlichen Entwicklungen fortlaufend weiter zu entwickeln.

Der Auftragnehmer stellt eine geeignete Plattform zur Datenerhebung zur Verfügung und leistet auf Anforderung den teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen bei der Kennzahlenerhebung und -übermittlung Hilfestellung.

Die von den teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen für jedes Versorgungsgebiet gelieferten Kennzahlen sind durch den Auftragnehmer aufzubereiten und zu validieren. Aus den gelieferten Kennzahlen bildet der Auftragnehmer Vergleichsgruppen für die Versorgungsgebiete, insbesondere nach Netzlänge, Primärenergie, Erzeugungsanlage und Alter der Netze. Bei den Kennzahlen berücksichtigt der Auftragnehmer künftige Entwicklungen des Ausbaus der Fernwärmenetze.

Auf Grundlage des jährlichen Kennzahlenvergleichs erstellt der Auftragnehmer - individualisierte Berichte für die teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen, - jährlicher Benchmarking-Berichte für den Auftraggeber sowie - einen zusätzlichen Benchmarking-Bericht für die Landeskartellbehörde.

Der konkrete Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die daran gestellten Anforderungen sowie Rahmenbedingungen der Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleich-bares Dokument (nicht älter als 1 Jahr).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Letter of Intent von sog. Business Angels (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot vorzulegen ist jeweils a) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und technischen ver … ganz lesenNachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Letter of Intent von sog. Business Angels (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot vorzulegen ist jeweils a) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und technischen vergleichenden Analyse für die Fernwärmeversorgung in Deutschland oder einem deutschen Bundesland, b) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine Kompetenz im Berichtswesen belegt, c) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine hohe Fachkenntnis über die Rechtslage in Deutschland zur Wärme-, insbesondere Fernwärmeversorgung, belegt. Bitte ordnen Sie die eingereichten Referenzen den o. g. Bereichen a) bis c) klar und eindeutig zu. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt und der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
38 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit optional einmalig um drei Jahre bis zum 30.11.2032 verlängern. Die Verlängerung umfasst die Fortführung des Benchmarkings inklusive Erstellung der Benchmarking Berichte gem. Ziffern II.5.1 und II.5.2 für die Jahre 2030 (Basisjahr 2029), 2031 ( … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit optional einmalig um drei Jahre bis zum 30.11.2032 verlängern. Die Verlängerung umfasst die Fortführung des Benchmarkings inklusive Erstellung der Benchmarking Berichte gem. Ziffern II.5.1 und II.5.2 für die Jahre 2030 (Basisjahr 2029), 2031 (Basisjahr 2030) und 2032 (Basisjahr 2031). Die Verlängerung umfasst außerdem den Benchmarking Bericht gem. Ziffer II.5.3 für das Jahr 2031 für die Basisjahre 2028, 2029 und 2030. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2029 mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Optionen
Ziffer III.3 der Leistungsbeschreibung: Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer die Inhalte der jährlichen Berichte in weiteren Terminen vor (z.B. Hausleitung, weitere Pressetermine, parlamentarischer Raum). Die Abrechnung dieser weiteren Termine erfolgt nach Aufwand der erbrachten Lei … ganz lesenZiffer III.3 der Leistungsbeschreibung: Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer die Inhalte der jährlichen Berichte in weiteren Terminen vor (z.B. Hausleitung, weitere Pressetermine, parlamentarischer Raum). Die Abrechnung dieser weiteren Termine erfolgt nach Aufwand der erbrachten Leistungen auf Basis der angebotenen Stundensätze. Die optionalen Leistungen werden jeweils gesondert abgerechnet. Sie sind deshalb nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: siehe Formular 325 EU
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Ver … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYT16TZG5X# Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2c81634-faaa-4ee3-9d6e-83a4195f6ee8.