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Bekanntmachung verg Aufträge: Prüfung und Wartung von Containersystemen der BwFPS GmbH in vier Losen

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25/Servicierung Container/01veröffentlicht 25.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 529 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 31 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,33 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
47 Monate25.06.2025 – 31.05.2029
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Anlage Preisblatt80 %
  • Qualitätsanforderung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2029
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Prüfung und Wartung von Containersystemen der BwFuhrparkService GmbH in den nachfolgenden vier Losen. --- Los 1: Container WSA mobIH --- Los 2: Container BGR --- Los 3: Container ET --- Los 4: Ausbildungsausstattung --- Die BwFPS betreibt unterschiedliche Containersysteme mit Werkstatteinbauten und Werkzeugen, welche der mobilen Instandhaltung (nachfolgend mobIH genannt) von Fahrzeugen und Geräten dienen. Die Containersysteme gibt es hierbei in drei Varianten. Diese sind der Containersatz für die mobile Werkstatt selbst (Los 1), der Container für die Ersatzteile (Los 3) sowie der Containersatz für die Baugruppe Rad (Los 2). Zusätzlich dazu existiert noch eine zu prüfende Ausbildungsausstattung an der Technischen Schule in Aachen (Los 4).

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Container WSA mobIH

Zum Leistungsumfang gehört die jährliche Prüfung und Wartung des gesamten Containersystems (Container und dessen Inhalt). Die Prüfung und Wartung der Containersysteme erfolgt nach den Richtlinien der CSC (Convention for Save Containers) und ISO 1496. Dies erfolgt deutschlandweit und in gesonderten Ausnahmefällen auch EU-weit. --- Unter Prüfung ist eine systematische Überprüfung eines Geräts, einer Anlage oder eines Systems auf Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder gesetzliche Vorgaben zu verstehen. Jede Prüfung ist mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und das Prüfergebnis muss dem Auftraggeber gemeldet werden. --- Unter dem Begriff Wartung subsumiert sich auch die vom Auftragnehmer durchzuführende Instandhaltung. Unter Wartung ist ein Teilbereich der Instandhaltung zu verstehen und umfasst Maßnahmen zur Verzögerung des Verschleißes und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit. Das beinhaltet neben einer Sicht- und Funktionsprüfung auch die Reinigung sowie den Austausch von Verschleißteilen (z.B. Gummidichtungen). Unter Instandhaltung ist einheitlich die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts, welche dem Erhalt oder der Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands dient, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann, zu verstehen. Instandsetzung ist explizit nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

47 Monate1.800.000 €
2
Container BGR

Zum Leistungsumfang gehört die jährliche Prüfung und Wartung des gesamten Containersystems (Container und dessen Inhalt). Die Prüfung und Wartung der Containersysteme erfolgt nach den Richtlinien der CSC (Convention for Save Containers) und ISO 1496. Dies erfolgt deutschlandweit und in gesonderten Ausnahmefällen auch EU-weit. --- Unter Prüfung ist eine systematische Überprüfung eines Geräts, einer Anlage oder eines Systems auf Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder gesetzliche Vorgaben zu verstehen. Jede Prüfung ist mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und das Prüfergebnis muss dem Auftraggeber gemeldet werden. --- Unter dem Begriff Wartung subsumiert sich auch die vom Auftragnehmer durchzuführende Instandhaltung. Unter Wartung ist ein Teilbereich der Instandhaltung zu verstehen und umfasst Maßnahmen zur Verzögerung des Verschleißes und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit. Das beinhaltet neben einer Sicht- und Funktionsprüfung auch die Reinigung sowie den Austausch von Verschleißteilen (z.B. Gummidichtungen). Unter Instandhaltung ist einheitlich die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts, welche dem Erhalt oder der Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands dient, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann, zu verstehen. Instandsetzung ist explizit nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

47 Monate91.000 €
3
Container ET

Zum Leistungsumfang gehört die jährliche Prüfung und Wartung des gesamten Containersystems (Container und dessen Inhalt). Die Prüfung und Wartung der Containersysteme erfolgt nach den Richtlinien der CSC (Convention for Save Containers) und ISO 1496. Dies erfolgt deutschlandweit und in gesonderten Ausnahmefällen auch EU-weit. --- Unter Prüfung ist eine systematische Überprüfung eines Geräts, einer Anlage oder eines Systems auf Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder gesetzliche Vorgaben zu verstehen. Jede Prüfung ist mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und das Prüfergebnis muss dem Auftraggeber gemeldet werden. --- Unter dem Begriff Wartung subsumiert sich auch die vom Auftragnehmer durchzuführende Instandhaltung. Unter Wartung ist ein Teilbereich der Instandhaltung zu verstehen und umfasst Maßnahmen zur Verzögerung des Verschleißes und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit. Das beinhaltet neben einer Sicht- und Funktionsprüfung auch die Reinigung sowie den Austausch von Verschleißteilen (z.B. Gummidichtungen). Unter Instandhaltung ist einheitlich die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts, welche dem Erhalt oder der Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands dient, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann, zu verstehen. Instandsetzung ist explizit nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

47 Monate306.000 €
4
Ausbildungsausstattung

Zum Leistungsumfang im Los 4 gehört die jährliche Prüfung der Ausbildungsausstattung an der technischen Schule in Aachen. Unter Prüfung ist eine systematische Überprüfung eines Geräts, einer Anlage oder eines Systems auf Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder gesetzliche Vorgaben zu verstehen. Jede Prüfung ist mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und das Prüfergebnis muss dem Auftraggeber gemeldet werden. Die Prüfung muss nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Richtlinien erfolgen.

47 Monate135.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Anlage PreisblattGewichtung (Punkte, genau) 80Losspezifische Anlage Preisblatt
Qualität
QualitätsanforderungGewichtung (Punkte, genau) 20ISO 3834 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen) und/oder DIN 2303 (Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte oder vergleichbar)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5X2S

Los 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Los 4 Anlage Preisblatt AusbildungsausstattungRangfolge 1Die Bewertung erfolgt anhand der Anlage "Los 4 Anlage Preisblatt Ausbildungsausstattung". Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Pauschalpreis in der Anlage "Los 4 Anlage Preisblatt Ausbildungsausstattung", stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Beschreibung
Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis, welcher nicht weiter gewichtet wird.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5X2S

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

87vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (130 Lose mit Angabe)
554.248 €Zuschlagswert im Median
198.665 € – 7,93 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3aeb9cd-6882-4b43-84d9-a16f83fcc1cc.