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Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen

Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 25-HD-20-Befoerdveröffentlicht 15.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 487 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Berlin.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr (56 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 34 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre08.09.2025 – 08.09.2029
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10315, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 08.09.2029
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Auftrag gebende Stelle überträgt dem Auftrag nehmenden Unternehmen je Los die Durchführung von Beförderungsleistungen vorwiegend behinderter Schüler:innen (ggf. mit Begleitpersonal) vom Aufnahmepunkt – (Wohnort bzw. Sammelpunkt nur im Los 5) zu verschiedenen Zielorten (Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin bzw. Praktikumsorte innerhalb Berlins) und von der Schule bzw. vom Praktikumsort zum Wohnort bzw. zum Sammelpunkt (Los 5) zurück.

Der Leistungsumfang enthält die: - Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, einschließlich Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl für die Lose 1 - 3 - Beförderung von Schüler:innen in den Ferien sowie Sonderfahrten für die Lose 1 - 6 - Beförderung von Schülern:innen zu Praktika, Exkursionen im Rahmen des Unterrichtes für die Lose 1 - 3 - 5

inklusive der Tourenplanung entsprechend der vorgegebenen Mindestanforderungen durch das auftragnehmende Unternehmen je Los. Insofern ist in den Vergabeunterlagen die tägliche Beförderung an Schul- und Ferientagen (soweit im Leistungsumfang enthalten) von Montag bis Freitag gemeint. Die Hinfahrt zu den Schulen und die Abfahrt von den Schulen richten sich je nach Schulorganisation nach dem jeweiligen Unterrichtsbeginn und –ende bzw. in Einzelfällen nach individuellen Erfordernissen. Das spätere Auftrag nehmende Unternehmen hat die Beförderungsleistung so durchzuführen, dass die Schüler:innen jeweils 10 - 15 Minuten vor Unterrichts- bzw. Betreuungsbeginn an der Schule eintreffen.

In den Adresslisten der Schüler:innen im Los 1 – 6 (Punkt 3.1 – 8.1) wird für jede/n Schüler:in der jeweilige Unterrichts- bzw. wenn zutreffend der Betreuungsbeginn und das jeweilige Unterrichts- bzw. Betreuungsende dargestellt. Bei Einzelbeförderungen (aus medizinischen Gründen) erfolgt die zeitliche Festlegung für die Hin- und Rückfahrt individuell entsprechend der Gegebenheiten. Eine 100 %ige passgenaue Übersicht der Wohnanschriften der Schüler:innen und die daraus resultierenden Besonderheiten (z.B. aus der Art der Behinderung) je Los (Los 1 – 6) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht übergeben werden, da zu Beginn eines jeden Schuljahres neue Schüler:innen hinzukommen, Schüler:innen die Schule verlassen, Umzüge erfolgen usw. Ein von der Zeitplanung abweichendes Eintreffen der Schüler:innen an der Schule bzw. am Wohnort bzw. Sammelpunkt (nur Los 5) kann sowohl zu erheblichen schulorganisatorischen Schwierigkeiten als auch zu Problemen bei der Betreuung im häuslichen Bereich führen. Deshalb hat das Auftrag nehmende Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die im Tourenplan vereinbarten Hin- und Rückfahrtzeiten unbedingt eingehalten werden. Die Bereitschaft zur Stellung des ggf. erforderlichen Begleitpersonals durch das Auftrag nehmende Unternehmen wird vorausgesetzt. Die Bestellung von Personal erfolgt durch die Auftrag gebende Stelle in Absprache mit dem Auftrag nehmenden Unternehmen. Setzt das Auftrag nehmende Unternehmen von sich aus zusätzliches Begleitpersonal ein, so ist dies nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Das Auftrag nehmende Unternehmen ist nicht berechtigt, von den zu Befördernden selbst ein Entgelt für die Beförderungsleistung zu verlangen. Die Beförderungen erfolgen als Sammelbeförderungen. Einzelbeförderungen sind nur nach erteilter Genehmigung durch die Auftrag gebende Stelle durchzuführen sowie bei Besonderheiten in der Person des Fahrgastes. Beförderungen im Rahmen des obligatorischen Unterrichtes wie Wandertage, Projekttage, Exkursionen und dergleichen, die innerhalb von Berlin stattfinden, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages zu realisieren. Es gelten die Kalkulationsmechanismen der Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere für die Beförderungen von Schüler:innen mit Rollstühlen bzw. stark Gehbehinderten, für die die Bewältigung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Entsprechende Planungen werden den Auftrag nehmenden Unternehmen mit ausreichendem Vorlauf mitgeteilt.

Des Weiteren muss das zukünftige auftragnehmende Unternehmen bei unvorhersehbaren Ereignissen grundsätzlich in der Lage sein flexibel zu reagieren, so z. B. bei Maßnahmen des Landes Berlin, wonach der Schulbetrieb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann oder bei verkürztem Unterricht durch extreme Witterung. Hohe Flexibilität in der Schülerbeförderung sowie bei Sonderfahrten – insbesondere in den weiterführenden Schulen (Los 3) – ist unabdingbar.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
35 SuS

Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für die Schüler:innen der folgenden Schule mit sonderpädagogischer Förderung: Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11S04) (Schule mit Förderschwerpunkt „Sehen“) Erich-Kurz-Str. 6-10, 10319 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren gelten die im Leistungsverzeichnis für Los 1 angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind ca. 35 Schüler:innen aus der Schule mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Einige Schüler:innen haben neben der hauptsächlich visuellen Beeinträchtigung weitere Behinderungen in Kombination, das heißt sie sind zum Teil schwer mehrfach behindert. Für die Beförderung der Schüler:innen dieser Schule kommt ausschließlich die Sammelbeförderung bis zu maximal 8 Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW) in Betracht. In diesem Los sind gegenwärtig 3 Einzelbeförderungen durchzuführen, 2 davon aufgrund medizinischer Indikation in Begleitung einer (Intensiv-) Krankenschwester. Diese Schüler:innen sind außerdem auf einen Rollstuhl/Rehabuggy angewiesen. Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 2024/2025) 3 Schüler:innen für die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11S04) zu befördern. Praktika: Pro Schulhalbjahr sind ca. 6 Beförderungen (einfache Fahrt) für den genannten Zeitraum für die Dauer in der Regel von 2 Wochen, mitunter auch für 3 Wochen notwendig. Für einen Schüler wurde im gesamten Schuljahr ein Praxistag pro Woche mit demselben Zielort durchgeführt. Die o. g Zahl stellt die Gesamtzahl der Beförderungen einschließlich der Schüler:innen, die sonst nicht an der täglichen Beförderung während der Schultage teilnehmen, dar. Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.

4 Jahre–
2
158 SuS

Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für die Schüler:innen folgender Schule mit sonderpädagogischer Förderung: Nils-Holgersson-Schule Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (11S12) Otto-Marquardt-Str. 12-14, 10369 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren gelten die im Leistungsverzeichnis für Los 2 angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind ca. 158 Schüler:innen aus einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Einige Schüler:innen haben neben der hauptsächlichen Behinderung wie „geistige Entwicklung“ weitere Behinderungen in Kombination, das heißt sie sind zum Teil schwer mehrfach behindert. Für die Beförderung der Schüler:innen dieser Schulen kommt ausschließlich die Sammelbeförderung bis zu maximal 8 Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW) in Betracht. In diesem Los sind gegenwärtig 7 Einzelbeförderungen durchzuführen. Davon ist ein Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen. Die durchschnittliche Anzahl der in den jeweiligen Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) 50 Schüler:innen. Praktika: Pro Schulhalbjahr sind ca. 35 Beförderungen (einfache Fahrt) für den genannten Zeitraum für die Dauer in der Regel von 2 Wochen, mitunter auch für 3 Wochen notwendig. Für 4 Schüler:innen wurde im gesamten Schuljahr ein Praxistag pro Woche mit demselben Zielort für alle 4 Schüler:innen durchgeführt. Die o. g. Zahl stellt die Gesamtzahl der Beförderungen einschließlich der Schüler:innen, die sonst nicht an der täglichen Beförderung während der Schultage teilnehmen, dar. Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.

4 Jahre–
3
37 SuS

Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten und Exkursionen bzw. Wandertagen inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen zurzeit für Schüler:innen folgender weiterführender Schulen: - Barnim- Schule (11Y09) Ahrensfelder Chaussee 41, 13057 Berlin - Immanuel-Kant-Gymnasium (11Y11) Lückstraße 63, 10317 Berlin - 12. Gymnasium (11Y12) Allee der Kosmonauten 20-22, 13051 Berlin - Philipp-Reis-Oberschule (11K09) Werneuchener Str. 15, 13055 Berlin - Grüner Campus Malchow (11K10) Malchower Chaussee 2, 13051 Berlin - Paul- und Charlotte Kniese Schule (11K12) Erich-Kurz-Str.6-10, Dolgenseestr. 60 Gemeinschaftsschulteil – 10319 Berlin - Elsa-Neumann-Schule (11K14) Wartiner Str. 1-3, 13057 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 3 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Gegenwärtig werden 37 Schüler:innen zu 7 weiterführenden Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin befördert, darunter 1 Schüler:innen in Einzelbeförderung, weitere Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW). Durch die Einbindung der Schüler:innen in das Kurssystem der Schulen sind deren Unterrichtsbeginn und -ende sehr individuell. Besonders in den Prüfungsmonaten Dezember / Januar und Mai / Juni treten oft kurzfristig Veränderungen zur Beförderung der Schüler:innen an den Schulen auf. Daher muss das Auftrag nehmende Unternehmen in der Lage sein, innerhalb von 2 Arbeitstagen auf diese Veränderungen flexibel zu reagieren. Bei der Planung der Tourenpläne sind in der Regel Sammelbeförderungen in Betracht zu ziehen, was aber durch die unterschiedlichen, zumeist weit auseinander liegenden Wohnorte der Schüler:innen nicht immer realisierbar ist. Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) , drei Schüler:innen für die Grüner Campus Malchow-Schule (11K10) und ein Schüler für die Paul- und-Charlotte-Kniese-Schule 11K12 zu befördern. Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.

4 Jahre–
4
29 SuS

Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen folgender Schulen mit sonderpädagogischer Förderung: - Schule am Fennpfuhl (11S02) (Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“) Alfred-Jung-Str. 19, 10369 Berlin - Schule am grünen Grund (11S05) (Schule mit Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“) Harnackstr. 25, 10365 Berlin - Schule Am Breiten Luch (11S08) (Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“) Am Breiten Luch 19, 13053 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 4 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind ca. 29 Schüler:innen aus 3 Schulen mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Zur Schule am grünen Grund (11S05) sind Schüler:innen aus verschiedenen Bezirken zu befördern. Im Verlaufe eines Schuljahres unterliegt die Anzahl der zu befördernden Schüler:innen starken Veränderungen. Hintergrund ist, dass einige Schüler:innen während des Zeitraumes der Diagnostik im Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) die Schule am grünen Grund (11S05) besuchen. Nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes besuchen die Schüler:innen dann zumeist wieder die Grundschule an ihrem Wohnort. Im Gegensatz zu den Beförderungsleistungen zu den Schulstandorten 11S02 und 11S08 sind alle Schüler:innen der Schule am grünen Grund (11S05) zurzeit zu 07:50 Uhr zum Unterricht zu befördern (Unterrichtsbeginn ist 08:00 Uhr). Teilweise sind Schüler:innen schulübergreifend wegen ihrer geringen Belastbarkeit bereits um 13:30 Uhr wieder zum Wohnort bzw. zur weiteren Betreuung in eine Tagesgruppe bzw. Pflegestelle in der Nähe ihres Wohnortes zurück zu befördern. Aufgrund der unterschiedlichen Einzugsgebiete werden die Schüler:innen dieser Schule generell in Sammeltouren bis zu maximal 8 Personen befördert. Die durchschnittliche Anzahl der zu befördernden Schüler:innen betrug im Betrachtungszeitraum 2024 (Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) für die - Schule am Fennpfuhl (11S02) 6 Schüler:innen - Schule am grünen Grund (11S05) 4 Schüler:innen - Schule Am Breiten Luch (11S08) 1 Schüler:in

4 Jahre–
5
125 SuS

Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen der folgenden Schule mit sonderpädagogischer Förderung: Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) (Schule mit Förderschwerpunkt „Sprache“) Rüdigerstr. 76, 10365 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 5 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind circa 125 Schüler:innen zu befördern. Die Schüler:innen aus der Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) sind möglichst in größeren Gruppen von und zu Sammelpunkten, die jeweils vereinbart werden, in Bussen zu befördern (keine Doppeldecker-Busse). Bei diesen Beförderungen ist vom Auftrag nehmenden Unternehmen eine Begleitperson zu stellen und jeweils mit im Leistungsverzeichnis anzugeben und als Pauschale auszuweisen. Aber auch Beförderungen im Kleinbus bzw. PKW vom Wohnort zur Schule und zurück werden derzeit durchgeführt. Die Sammelpunkte für die Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) sind vom Auftrag nehmenden Unternehmen auf der Grundlage der jeweiligen aktuellen Schülerlisten (s. Punkt 11 - Musterschülerliste) von Jahr zu Jahr neu festzulegen. Der Sammelpunkt ist so zu wählen, dass die berücksichtigten Schüler:innen innerhalb der Sammeltour einen maximalen Weg von 1.000 m zwischen dem Sammelpunkt und ihrer individuellen Wohnanschrift bewältigen müssen. Bei diesen Sammelbeförderungen ist darauf zu achten, dass für jeden Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Bei vereinbarter Beförderung der Schüler:innen von festgelegten Sammelpunkten werden diese durch das vom Auftrag nehmenden Unternehmen eingesetzte Fahrpersonal an den Sammelpunkten aufgenommen und auch dort wieder abgesetzt. Die Sammelpunkte sind während der Vertragslaufzeit durch das Auftrag nehmende Unternehmen vorzuschlagen und mit der Auftrag gebenden Stelle abzustimmen. Bei der Auswahl von Sammelpunkten ist im Interesse der Sicherheit der Schüler:innen darauf zu achten, dass der Ein- bzw. Ausstiegspunkt immer so gewählt wird, dass die Schüler:innen auf dem Weg vom Wohnort zu ihrem Sammelpunkt hin bzw. zurück so wenig wie möglich Straßen zu überqueren haben und dass diese für das Ein- und Aussteigen sicher sind. Die Abholung von der Haustür des Wohnhauses der Schüler:innen und das Zurückbringen bis dorthin sind dann nicht zwingend erforderlich. Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 2024/2025) 39 Schüler:innen für die Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) zu befördern.

4 Jahre–
6
52 SuS

Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß der vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen folgender Grundschulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung, Integrationsschüler:innen bzw. Schüler:innen, die untergebracht sind in Heimen oder Einrichtungen: - Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) Sewanstr. 184, 10319 Berlin - Schule am Wilhelmsberg (11G18) Sandinostr. 8, 13055 Berlin - Schule Am Faulen See (11G21) Degnerstr. 71-77, 13053 Berlin - Martin- Niemöller- Schule (11G22) Am Breiten Luch 5, 13053 Berlin - Friedrichsfelder Schule (11G23) Lincolnstr. 67, 10315 Berlin - Orankesee- Grundschule (11G34) Konrad-Wolf-Straße 11;13055 Berlin - Seepark-Grundschule (11G37) Blockdammweg 60, 10318 Berlin - 39. Grundschule (11G39) Schleizer Str. 67, 13055 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 6 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind derzeit 52 Schüler:innen aus 8 Schulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Den größten Anteil bilden die Schüler:innen aus der Friedrichsfelder-Schule (11G11), (11G39) der Martin-Niemöller-Schule (11G22). Die Schüler:innen der Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) und der Martin-Niemöller-Schule (11G22) haben einen besonderen Förderbedarf und sind teilweise auch verhaltensauffällig. Die durchschnittliche Anzahl der in den Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug im Betrachtungszeitraum 2024 (Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) für die: - Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) neun Schüler:innen - Schule am Wilhelmsberg (11G18) eine Schüler:in - Schule Am Faulen See (11G21) zwei Schüler:innen - Martin- Niemöller- Schule (11G22) 22 Schüler:innen - Friedrichsfelder Schule (11G23) vier Schüler:innen - Orankesee- Grundschule (11G34) zwei Schüler:innen - Seepark-Grundschule (11G37) drei Schüler:in - 39. Grundschule (11G39) neun Schüler:innen

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.09.2025
Vertragsende
08.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen innerhalb der eingereichten Tourenplanung - bspw. durch Missachtung von Einzelbeförderungen oder dem Nichteinsatz von geforderten BTW - nicht aufklärungsfähig sind, sofern § 15 Abs. 5 S. 2 VgV tangiert wird. Entsprechende Angebote werden im betroffenen Los auf G … ganz lesenBitte beachten Sie, dass Abweichungen innerhalb der eingereichten Tourenplanung - bspw. durch Missachtung von Einzelbeförderungen oder dem Nichteinsatz von geforderten BTW - nicht aufklärungsfähig sind, sofern § 15 Abs. 5 S. 2 VgV tangiert wird. Entsprechende Angebote werden im betroffenen Los auf Grundlage des §57 Abs. 1 Nr. 4 VgV von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Weiterhin führen fehlgeschlagene Aufklärungen zum Ausschluss, wenn z.B. keine Deckungsgleichheit der (auf besonderes Verlangen vorzulegenen) Tourenplanung zu den Angaben innerhalb der Leistungsverzeichnisse besteht.
Hinweis
Die Einreichung von Angeboten ist für ein oder mehrere Lose möglich. Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren. Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russlan … ganz lesenDie Einreichung von Angeboten ist für ein oder mehrere Lose möglich. Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren. Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Beschreibungen zur Vorgehensweise der elektronischen Angebotseinreichung sind abrufbar unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/ Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG. Hinweis: Für den Fall, dass die auftragnehmende Stelle vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist die auftraggebende Stelle entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote je Los in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem dann Zweitplatzierten, anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1BerlinMobil Frank Richert GmbH, Berlin–
4JHW Berlin Gesundheitshafen GmbH, Berlin–
5BerlinMobil Frank Richert GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (87 Lose mit Angabe)
1,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
750.369 € – 2,17 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 674e9bf6-5b09-432b-91be-dbd512edebd5.