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Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz

Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen OLG-E1420/34/2-2026veröffentlicht 09.06.2026erstmals 09.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 103 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.11.2026 – 31.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01067, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 3 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 7 Tagen
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    146 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 42 Tagen

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Diese umfasst den Abhol-Service des gesamten Brief-Postausgangs der Dienststellen (darin enthalten sind: bis 31. Dezember 2026 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 500g und bis 1.000g; ab dem 1. Januar 2027 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 1.000g und bis 2.000g; sowie Übergabe-Einschreiben, Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein). Die Sendungen sind nach Abholung mit einem Klischee (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Dienststellenleitung) zu versehen, zu frankieren und danach an die Empfänger im Inland zuzustellen. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 18 Absatz 1 PostG. Briefsendungen an Empfänger im Ausland sind taggleich zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG zu befördern. Der Abhol-Service bei den Justizvollzugsanstalten umfasst auch die Abholung der Gefangenenpost (bereits freigemachte Briefsendungen) und deren taggleiche Weiterbeförderung zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung der Sendungen hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr zu erfolgen. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Beauftragt wird auch der Bring-Service zu den Dienststellen. Dieser umfasst die werktägliche Leerung der Postfächer der Dienststellen bei der Deutschen Post AG, die wöchentliche Abholung von Fundbriefen bei der Deutschen Post AG und die Weiterleitung der Sendungen an die Dienststellen. Sendungen aus den Postfächern sind arbeitstäglich zwischen 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr an die Dienststellen zu übergeben. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Bedingung: Eintrag in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG).

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Briefsendungen aus der Region Dresden

Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 1: 3.252.992 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 1: 14.212 Stück Versendung in das Ausland ca. 1,5% der gesamten Sendungsmenge : 48.795 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur

2 Jahre–
2
Briefsendungen aus der Region Leipzig

Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 2: 1.526.104 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 2: 35.460 Stück Versendung in das Ausland ca. 2,3% der gesamten Sendungsmenge : 35.100 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur

2 Jahre–
3
Briefsendungen aus der Region Zwickau

Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 3: 657.664 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 3: 4.712 Stück Versendung in das Ausland ca. 0,5% der gesamten Sendungsmenge : 3.288 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur

2 Jahre–
4
Briefsendungen aus der Region Chemnitz

Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 4: 1.752.956 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 4: 9.656 Stück Versendung in das Ausland ca. 1,7 % der gesamten Sendungsmenge : 29.800 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur

2 Jahre–
5
Briefsendungen aus der Region Görlitz

Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 5: 773.620 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 5: 7.644 Stück Versendung in das Ausland ca. 3,7% der gesamten Sendungsmenge : 28.624 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis

Eignung10 von 10 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
siehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
siehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
siehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
siehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
siehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
siehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
siehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
Eintragung in das Handelsregister
siehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr (siehe Anlage 4 neu Vertragsentwurf)
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
146 Tage
Angebotsöffnung
28.07.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Briefsendungen abgeholt und ggf. die Briefsendungen wieder angeliefert werden müssen.
Hinweis
1) Die Dienstleistung umfasst die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschlands und mit einem geringen Anteil in das Ausland. 2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben, Vers … ganz lesen1) Die Dienstleistung umfasst die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschlands und mit einem geringen Anteil in das Ausland. 2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben, Versicherung des Bieters, d.er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.: 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, d. einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen. Versicherung des Bieters, d. n d. Erfüllung d. Auftrages keine UAN, Lieferanten o. sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) m. einem Volumen v. über 10% des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Artikel 5k)Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20214 fallen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

53vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (123 Lose mit Angabe)
208.135 €Zuschlagswert im Median
141.837 € – 272.275 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 12.07.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 12.07.2026 auf 27.07.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e53e05d-ddd5-45b4-925d-135247299954.