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Beauftragung von Planungsleistungen (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke)

Gemeinde Großenkneten · Großenkneten, Niedersachsen

Aktenzeichen 008-2025veröffentlicht 16.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 562 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Oldenburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
117 Tsd. €
Laufzeit
16.06.2025 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Allgemeines: Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, die o.g. Planungsleistungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 141 „Huntlosen – Heidkämpe“ auszuschreiben.

Die Fläche befindet sich im Ortsteil Huntlosen. Östlich verlaufen die Straßen „Heidkämpe, und die K242 „Sannumer Straße“. Südlich bzw. im Plangebiet befindet sich die Gemeindestraße Fladderskamp“.

Die Größe des Plangebietes umfasst eine Fläche von 5,25 ha. Im östlichen Bereich des Plangebietes soll ein Gewerbegebiet entstehen. Im übrigen Bereich ein allgemeines Wohngebiet. Südlich des Geltungsbereiches ist eine Fläche für Rückhaltung vorgesehen. Der Bau eines Kindergartens ist im allgemeinen Wohngebiet denkbar. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Es wird vom später beauftragten Erschließungsplaner erwartet, dass er im Rahmen der Bauleitplanung unterstützend mitwirkt. Eine enge Abstimmung wird Voraus gesetzt. Die nach dem Bebauungsplan festgesetzten örtlichen Bauvorschriften sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Mitwirkung soll direkt nach der Auftragsvergabe erfolgen.

Die Entwürfe zu der Erschließung, Schmutz- und Oberflächenentwässerung sollen ungefähr im Herbst 2025 der Gemeindeverwaltung vorgestellt werden. Für sämtliche Entwürfe sind geschätzte Kosten zu ermitteln. Eine Vorstellung im Fachausschuss erfolgt anschließend.

Die bauliche Erschließung soll nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens voraussichtlich im II. Quartal 2026 erfolgen.

Die Vorstellung der Planungen bzw. Darstellungen soll mindestens durch Präsentation auf Beamer erfolgen. Sofern andere Präsentationsmedien /-hilfen verwendet werden sollen, muss der Auftragnehmer dies eigenverantwortlich sicherstellen.

Bei den Planungen sollen seitens des späteren Auftragnehmers Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Sofern eine Fördermöglichkeit besteht, werden erhöhte Anforderungen an eine produktneutrale Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Gewerke gefordert. Selbst die Nennung von Produkten inkl. dem Zusatz „oder gleichwertig“ sind nicht zulässig!

Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen ist beabsichtigt. Im Auftragsfall erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI. Anschließend erfolgen die Leistungsphasen 3 bis 4 und 5 bis 8 HOAI.

Ingenieurbauwerke: Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Für den Erschließungsbereich liegt ein Bodengutachten vor. Dieses Gutachten wird nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Im Fachgutachten wurden die Boden und Gewässerverhältnisse, sowie die Versickerungsfähigkeit untersucht.

Südlich verläuft der Vorfluter „Bullerbäke“. Hier kann das Oberflächenwasser über eine Rückhaltung eingeleitet werden. Die Dimensionierung der gesamten Entwässerungsanlage einschl. der Rückhaltung ist nach den technischen Regelwerken (Arbeitsblatt DWA-A 138-1) zu ermitteln.

Für die Ableitung des im Plangebietes anfallen Schmutzwasser besteht im östlichen Bereich eine Anschlussmöglichkeit an eine Pumpstation.

Ob die gesamte Schmutzwasserentsorgung über dieses Pumpwerk erfolgen kann oder der Bau eines weiteren Pumpwerkes erforderlich ist, ist im Rahmen der Planung zu prüfen.

Im östlichen Bereich des Baugebietes verläuft in Nord-Südrichtung eines SW-Druckleitung DN 100. Es ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob eine Umlegung der Druckleitung erforderlich ist.

Ein Auszug aus dem Schmutzwasserkanal mit Höhenanlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen

Verkehrsanlagen: Jedes Grundstück des Gewerbegebietes erhält eine Zufahrt über die Straße „Heidkämpe“. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nach der jetzigen Betrachtung nicht erforderlich.

Die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die Straße „Fladderskamp“. Die Erschließung des Wohngebietes wird in zwei Bauabschnitten (Ersterschließung und Endausbau). Nach der Erstschließung erfolgt in Abhängigkeit der Bautätigkeit in ca. 4 bis 5 Jahren der Endausbau. Es gibt keinen festen Zeitrahmen.

Im allgemeinen Wohngebiet soll ein verkehrsberuhigter Ausbau entstehen. Eine Straßenbeleuchtung im Wohngebiet ist zu berücksichtigen.

Beschreibung des Loses

Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß den §§ 41 bis 44 HOAI 2021 „Ingenieurbauwerke“ und für die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß den §§ 45 bis 48 HOAI 2021 „Verkehrsanlagen“

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Wertung nach EUR
Beschreibung
100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüb … ganz lesenGemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)"auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)"auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Bieterfragen werden bis zum 15.04.2025 ausschließlich über die gemäß den Vergabeunterlagen angegebene Kommunikation entgegengenommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Hinsichtlich des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI, Stufe B: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI, Stufe C: Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufen B bzw. C. Die Beauftragung der Stufe B bzw. C erfolgt gesondert schriftlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VIUS Planergemeinschaft GmbH & Co. KG, Melle–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Beauftragung von Planungsleistungen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 13.09.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f770e07a-cd00-417e-86cc-7ca314494475.