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Beauftragung von Planungsleistungen (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke)

Gemeinde Großenkneten · Großenkneten, Niedersachsen

Aktenzeichen 008-2025veröffentlicht 11.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 562 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Oldenburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
117 Tsd. €
Laufzeit
6 Jahre16.06.2025 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Allgemeines: Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, die o.g. Planungsleistungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 141 „Huntlosen – Heidkämpe“ auszuschreiben.

Die Fläche befindet sich im Ortsteil Huntlosen. Östlich verlaufen die Straßen „Heidkämpe, und die K242 „Sannumer Straße“. Südlich bzw. im Plangebiet befindet sich die Gemeindestraße Fladderskamp“.

Die Größe des Plangebietes umfasst eine Fläche von 5,25 ha. Im östlichen Bereich des Plangebietes soll ein Gewerbegebiet entstehen. Im übrigen Bereich ein allgemeines Wohngebiet. Südlich des Geltungsbereiches ist eine Fläche für Rückhaltung vorgesehen. Der Bau eines Kindergartens ist im allgemeinen Wohngebiet denkbar. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Es wird vom später beauftragten Erschließungsplaner erwartet, dass er im Rahmen der Bauleitplanung unterstützend mitwirkt. Eine enge Abstimmung wird Voraus gesetzt. Die nach dem Bebauungsplan festgesetzten örtlichen Bauvorschriften sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Mitwirkung soll direkt nach der Auftragsvergabe erfolgen.

Die Entwürfe zu der Erschließung, Schmutz- und Oberflächenentwässerung sollen ungefähr im Herbst 2025 der Gemeindeverwaltung vorgestellt werden. Für sämtliche Entwürfe sind geschätzte Kosten zu ermitteln. Eine Vorstellung im Fachausschuss erfolgt anschließend.

Die bauliche Erschließung soll nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens voraussichtlich im II. Quartal 2026 erfolgen.

Die Vorstellung der Planungen bzw. Darstellungen soll mindestens durch Präsentation auf Beamer erfolgen. Sofern andere Präsentationsmedien /-hilfen verwendet werden sollen, muss der Auftragnehmer dies eigenverantwortlich sicherstellen.

Bei den Planungen sollen seitens des späteren Auftragnehmers Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Sofern eine Fördermöglichkeit besteht, werden erhöhte Anforderungen an eine produktneutrale Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Gewerke gefordert. Selbst die Nennung von Produkten inkl. dem Zusatz „oder gleichwertig“ sind nicht zulässig!

Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen ist beabsichtigt. Im Auftragsfall erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI. Anschließend erfolgen die Leistungsphasen 3 bis 4 und 5 bis 8 HOAI.

Ingenieurbauwerke: Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Für den Erschließungsbereich liegt ein Bodengutachten vor. Dieses Gutachten wird nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Im Fachgutachten wurden die Boden und Gewässerverhältnisse, sowie die Versickerungsfähigkeit untersucht.

Südlich verläuft der Vorfluter „Bullerbäke“. Hier kann das Oberflächenwasser über eine Rückhaltung eingeleitet werden. Die Dimensionierung der gesamten Entwässerungsanlage einschl. der Rückhaltung ist nach den technischen Regelwerken (Arbeitsblatt DWA-A 138-1) zu ermitteln.

Für die Ableitung des im Plangebietes anfallen Schmutzwasser besteht im östlichen Bereich eine Anschlussmöglichkeit an eine Pumpstation.

Ob die gesamte Schmutzwasserentsorgung über dieses Pumpwerk erfolgen kann oder der Bau eines weiteren Pumpwerkes erforderlich ist, ist im Rahmen der Planung zu prüfen.

Im östlichen Bereich des Baugebietes verläuft in Nord-Südrichtung eines SW-Druckleitung DN 100. Es ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob eine Umlegung der Druckleitung erforderlich ist.

Ein Auszug aus dem Schmutzwasserkanal mit Höhenanlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen

Verkehrsanlagen: Jedes Grundstück des Gewerbegebietes erhält eine Zufahrt über die Straße „Heidkämpe“. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nach der jetzigen Betrachtung nicht erforderlich.

Die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die Straße „Fladderskamp“. Die Erschließung des Wohngebietes wird in zwei Bauabschnitten (Ersterschließung und Endausbau). Nach der Erstschließung erfolgt in Abhängigkeit der Bautätigkeit in ca. 4 bis 5 Jahren der Endausbau. Es gibt keinen festen Zeitrahmen.

Im allgemeinen Wohngebiet soll ein verkehrsberuhigter Ausbau entstehen. Eine Straßenbeleuchtung im Wohngebiet ist zu berücksichtigen.

Beschreibung des Loses

Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß den §§ 41 bis 44 HOAI 2021 „Ingenieurbauwerke“ und für die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß den §§ 45 bis 48 HOAI 2021 „Verkehrsanlagen“

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Dies gilt für die projektverantwortliche Person (Projektleiter). Sofern eine namentliche Nennung noch nicht möglich ist, … ganz lesenZum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Dies gilt für die projektverantwortliche Person (Projektleiter). Sofern eine namentliche Nennung noch nicht möglich ist, sind die Qualifikationen und Kenntnisse der Kräfte aufzuführen. Die projektverantwortliche Person muss mindestens ein (Fach)-Hochschulstudium im Studiengang Bauingenieurwesen, B. Eng. Abgeschlossen mit der jeweiligen Fachrichtung (Ingenieursbauwerke, Verkehrsanlagen) haben oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen. Weiterhin ist eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung nachzuweisen.
Kriterium
Mit den Vergabeunterlagen sind zur Prüfung folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen: Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): - Mindestens 1,5 Mio EUR für Personenschäden - Mindestens 1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden Die Er … ganz lesenMit den Vergabeunterlagen sind zur Prüfung folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen: Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): - Mindestens 1,5 Mio EUR für Personenschäden - Mindestens 1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache Höhe der jeweils oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss bei der Angebotsabgabe beigelegt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
43 Tage
Angebotsöffnung
24.04.2025, 10:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüb … ganz lesenGemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)"auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)"auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Bieterfragen werden bis zum 15.04.2025 ausschließlich über die gemäß den Vergabeunterlagen angegebene Kommunikation entgegengenommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Hinsichtlich des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI, Stufe B: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI, Stufe C: Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufen B bzw. C. Die Beauftragung der Stufe B bzw. C erfolgt gesondert schriftlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 13.09.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

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587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dff7bcac-9b11-4cec-8af5-baef94d7be24.