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Beauftragung von Planungsleistungen

Gemeinde Großenkneten · Großenkneten, Niedersachsen

Aktenzeichen 016-2024veröffentlicht 13.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 856 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
700 Tsd. €
Laufzeit
40 Monate01.09.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 26 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, die Objektplanungen Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Freianlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ auszuschreiben. Die Fläche befindet sich in zentraler Lage im Ortsteil Ahlhorn. Westlich verläuft die Landesstraße (L870) „Oldenburger Straße“. Nördlich befindet sich die Straße „Westerholtkamp“. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 12,44 ha.

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ befindet sich derzeit im Verfahren. Eine erneute Auslegung des Planentwurfs erfolgt parallel zu dieser Ausschreibung und ist auf der Homepage der Gemeinde Großenkneten unter folgendem Link einsehbar: https://www.grossenkneten.de/regional/bauleitplanung/ahlhorn-westerholtkamp-900000007-22300.html?plantyp=b&titel=Ahlhorn+-+Westerholtkamp.

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes kommt es zu größeren Überschneidungen bei den einzelnen Planungsleistungen. Hier wird eine enge Abstimmung unter den Fachplanern gefordert und erwartet. Die nach dem Bebauungsplan festgesetzten örtlichen Bauvorschriften sind bei der Planung zu berücksichtigen.

Verfahrensablauf: Bis etwa Mitte Dezember 2024 sind die einzelnen Entwürfe zum aktiven Immissionsschutz, Linksabbiegespur, Varianten der inneren Erschließung, Varianten der Freianlagen, Schmutzwasserentsorgung sowie die möglichen Entwässerungsvarianten der Niederschlagswasser der Gemeindeverwaltung vorzustellen. Anschließend (Ende Januar 2025) erfolgt eine Vorstellung im Fachausschuss. Für sämtliche Entwürfe sind die geschätzten Kosten zu ermitteln.

Die Vorstellung der Planungen bzw. Darstellungen soll mindestens durch Präsentation auf Laptop und Beamer erfolgen. Die genannten Geräte werden während der Vorstellung zur Verfügung gestellt. Sofern weitere Präsentationsmedien/-hilfen eingesetzt werden sollen, hat der Auftragnehmer diese eigenverantwortlich zu beschaffen und deren Funktion sicherzustellen.

Beschreibung des Loses

Ingenieurbauwerke: Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Vereinzelt befinden sich Gehölze bzw. Baumbestand im Erschließungsgebiet. Für den Erschließungsbereich liegt ein Bodengutachten aus 2016 vor. Dieses Gutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen an. Im Fachgutachten wurden die Boden- und Gewässerverhältnisse sowie die Versickerungsfähigkeit untersucht. Es gibt keinen Vorfluter in der Nähe. Die Oberflächenentwässerung muss zwingend innerhalb des Erschließungsgebietes erfolgen. Der nach dem Bebauungsplan mögliche gesamte Bedarf ist nach Arbeitsblatt DWA-A 138-1 zu ermitteln. Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in bestimmten Grünflächen offene Entwässerungs- und Rückhaltesysteme möglich (vgl. textliche Festsetzungen Punkt 6.2 bis 6.4). Für die Oberflächenentwässerung im Planbereich sollen mindestens zwei Entwurfsvarianten mit Kostengrundlage vorgestellt werden. Nach Bestimmung der Varianten oder auch Variantenmix wird seitens des späteren Auftragnehmers erwartet, die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorzustellen. Für die Ableitung des im geplanten Baugebiet anfallenden Schmutzwassers besteht im nordöstlichen Bereich eine Anschlussmöglichkeit DN 200 mm in einer Tiefe von ca. 3,70 m unter dem Urgelände zur Verfügung. Ein Auszug aus dem Schmutzwasserkanal mit Höhenangaben ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ob für die Schmutzwasserentsorgung der Bau eines Pumpwerkes erforderlich ist oder eine reine Freigefälleleitung ausreichend ist, ist im Rahmen der Planung zu prüfen. Parallel zur L870 ist aktiver Immissionsschutz durch den Bau eine Lärmschutzanlage erforderlich (vgl. Punkt 8.2. der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes). Für den Bau der erforderlichen Lärmschutzanlage sollen mindestens 2 Varianten mit Kostengrundlagen vorgestellt werden.

Verkehrsanlagen: Für die verkehrliche Erschließung des Gebiets ist im Bereich der L870 „Oldenburger Straße“ eine Linksabbiegespur vorgesehen. Es wurden bereits Vorgespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, geführt. Der Bau der Linksabbiegespur ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung. Die Planung der Linksabbiegespur ist mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen. Im Rahmen der besonderen Leistungen ist seitens des später beauftragten Planungsbüros der Ablösebetrag zu ermitteln. Des Weiteren sind Kosten des Sicherheitsaudits eines externen Sachverständigen Bestandteil der besonderen Leistungen. Der öffentliche Platz ist mit der angrenzenden Freianlage harmonisch zu gestalten. In der Fläche für Sport- und Spielanlage mit der Zweckbestimmung „Spiel-, Sport- und Veranstaltungsfläche“ sind ebenfalls Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die innere Erschließung des Baugebiets soll in einem Zuge erfolgen. Die Bildung von Abschnitten ist nicht vorgesehen. Im Zuge der Ersterschließung sind für den zukünftigen Endausbaus mindestens zwei Planungsvarianten mit Kostengrundlage zu erarbeiten. Nach Festlegung der einzelnen Variante oder auch eines Variantenmixes wird seitens des Bieters erwartet, dass die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorgestellt wird.

Freianlagen: Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ sieht Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen vor. Diese sind bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen. Im Bereich der Flächen für Sport- und Spielanlagen soll neben der o.g. Parkmöglichkeiten eine Nutzung als Veranstaltungsfläche ermöglicht werden. Die Größe der Veranstaltungsfläche ist noch nicht bestimmt. Bislang ist eine freie Grünfläche oder eine Grünfläche mit wasserdurchlässiger Befestigung mit Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie Elektroanschlüssen denkbar. Somit ist eine spätere individuelle Nutzung möglich. Des Weiteren ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Boulevard“ festgesetzt. Die Gestaltung von Entwässerungs- und Rückhaltesystemen, Spiel- und Sportanlagen sollen mit unterschiedlichen Varianten und Ebenen vorgestellt werden. Je nach dem Entwässerungskonzept können Wasserläufe in den Flächen integriert werden. Als besondere Leistung wird eine Kostenschätzung für die jährliche Unterhaltung (Wartung / Pflege) der Freianlagen gefordert. Bevor die Ersterschließung erfolgt, sollen mindestens zwei Entwurfsvarianten mit Kostengrundlage vorgestellt werden. Nach Festsetzung der einzelnen Varianten oder auch eines Variantenmixes wird seitens des Bieters erwartet, dass die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorgestellt wird.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60040% Preis; der günstigste Bieter erhält die maximale Punktzahl von 600 Punkten, bei den anderen Bietern wird die Punktzahl nach der Höhe der prozentualen Abweichung vom niedrigsten Preis ermittelt.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 90060 %; Wertung von Referenzen gemaß der veröffentlichten Darstellung; maximale mögliche Punktzahl 900

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüb … ganz lesenGemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehme … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Bieterfragen werden bis zum 27.06.2024 ausschließlich über die gemäß den Vergabeunterlagen angegebene Kommunikation entgegengenommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen ist wie folgt beabsichtigt: Hinsichtlich des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Freianlagen Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufe B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Wessels und Grünefeld Ingenieurberatung GmbH, Garrel–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung deb251ee-1d28-4f77-a6f3-16dd53aa3e87.