Beauftragung einer Agentur für die umfassende Betreuung und Unterstützung im Bereich Eventmanagement der futureSAX GmbH - 01309 Dresden-
futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen Anton-Graff-Str. 20 01309 Dresden · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen VB 24_019veröffentlicht 05.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- … – 31.12.2029
- bis zu 3 Verlängerungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 31.12.2029bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
- Vertragsendein 38 Monaten
Beschreibung
Die futureSAX GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages mit einer Agentur für die umfassende Betreuung und Unterstützung im Bereich Eventmanagement der futureSAX GmbH. Der Vertrag soll zunächst für 2 Jahre mit einem Sonderkündigungsrecht für die Auftraggeberin geschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr vor. Gegenstand des Vertrages ist die Unterstützung bei der Umsetzung von Eventmanagement-leistungen im Hinblick auf folgende Events der Auftraggeberin: •Jährlich 1x Sächsische Innovationskonferenz 2025 - 2029; •Jährlich 1x Sächsischer Investorentag 2025 - 2029; •Jährlich 1x Sächsisches Transferforum 2025 - 2029; •Jährlich 2x futureSAX-Innovationsforum 2025 - 2029; •Jährlich 3x Sächsisches Gründerforum 2025 - 2029;
Gegenstand nach CPV
- 79952000Event-OrganisationHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- 60% Konzept (Konzept, Umsetzung, Teamvorstelung, Präsentation)
- Kosten
- 40% Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1)Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A1) oder Erklärung gleichen Inhalts. 2)Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern da … ganz lesenkürzer
1)Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A1) oder Erklärung gleichen Inhalts. 2)Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungs-pflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich.- Kriterium
- 3)Angaben zum gesamten Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 4)Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-3) Abgabe der gültigen Eintragungsbe-scheinigung in das AVPQ, sofern die Eintragung diese umfasst
- Kriterium
5)Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referen-zen), die Gegenstände dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) – Anlage A2 6)Eigenerklärung, dass keine Bet … ganz lesenkürzer
5)Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referen-zen), die Gegenstände dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) – Anlage A2 6)Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform). *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen ge-meinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahme-antrages nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind einzureichen anderenfalls kann Ihr Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. I. Bewerber-/Bietergemeinschaften 1.Bewerber-/Bietergemeinschaften (im Folgenden vereinfachend nur als „Bietergemein-schaft(en)“ bezeichnet) sind grundsätzlich zugelassen und einzelnen Bewerbern/Bie-tern gleichgestellt, soweit nicht in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen gesonderte Bestimmungen für Bietergemeinschaften getroffen werden. Bietergemeinschaften haben die für sie geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß § 1 GWB und Art. 101 AEUV, zu beachten. Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern/Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbe-schränkende Abrede getroffen haben, können gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB aus der Wertung ausgeschlossen werden. II. Drittunternehmen Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV) in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Der Einstufung eines Unternehmens als Drittunternehmen steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen im Sinne des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Abgabe es Teilnahmeantrages neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Abgabe es Teilnahmeantrages neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Die Auftraggeberin behält sich die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr vor.
- Optionen
- Die Auftraggeberin behält sich die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr vor.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 183 Tage
- Angebotsöffnung
- -. -
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) … ganz lesenkürzer
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform zu informieren. Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertrags … ganz lesenkürzer
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform zu informieren. Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen Anton-Graff-Str. 20 01309 Dresden
- Anschrift
- Anton-Graff-Str. 20, 01309 Dresden
- Website
- futuresax.de
- Kontakt
- vergabebuero@
abstsachsen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- JAPO Konzert- und Veranstaltungs GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018ea8b5-ea01-4ace-927e-e7e2dbc5334c.