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Bayerisches Rotes Kreuz: Beschaffung von Leitstellentischen samt Zubehör für sechs (6) Integrierte Leitstellen

Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R. - Landesgeschäftsstelle · München, Bayern

Aktenzeichen MaBu-2025-0142veröffentlicht 20.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 499 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Bayern (25 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Tag
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81373, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigxvergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    über xvergabe.de
    vor 16 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:05 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Bayerische Rote Kreuz K.d.ö.R. (BRK) beabsichtigt die Beschaffung von Leitstellentischen samt Zubehör für sechs (6) von diesem betriebene Integrierte Leitstellen (ILSen) an folgenden Standorten: • Straubing • Coburg • Donau-Iller (Krumbach) • Hochfranken (in alten oder neuen Räumlichkeiten - OPTION) (Hof) • Schweinfurt • Oberland (Weilheim) Die Leistung in einem (1) Fachlos beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "BRK_ILSen_Leitstellentische_LV".

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungLeistung (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)
Preis
Wertungspreis (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
4.1.1: Formell und inhaltlich beanstandungsfreie Eigenerklärungen gemäß Ziff. 4.2 der Bewerbungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen "Russland-Sanktionen".
Spezifischer Jahresumsatz
4.1.2.1 Darstellung der Jahresumsätze Der Bieter hat eine Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben, sofern die Leistungen vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben, der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeit-raum mindestens 500.000 Euro pro Geschäftsjahr entsprechen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
4.1.2.2 Haftpflichtversicherung Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: • 1 Mio. Euro für Sachschäden, • 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und • 1 Mio. für Personenschäden
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
4.1.3.1 Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems Der Bieter hat den Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für sein Unternehmen zu erbringen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
4.1.3.2 Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagementsystems Der Bieter hat ein Zertifikat nach ISO 14001 Zertifikat nach Greenguard Gold für sein Unternehmen zu erbringen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
4.1.3.3 Referenzprojekte Leitstellen Darstellung von mindestens drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den Jahren 2020 - 2025, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Eignungskriterium). Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar … ganz lesen4.1.3.3 Referenzprojekte Leitstellen Darstellung von mindestens drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den Jahren 2020 - 2025, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Eignungskriterium). Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn in dem Referenzprojekt die Erstellung und Lieferung sowie der Aufbau und die Inbetriebnahme vor Ort von Möbeln für den Betrieb einer Leitstelle oder Leitwarte im Bereich der öffentlichen Sicherheit (BOS-Leitstellen, Polizei, Flughafen oder ähnliches) in einer im 24- Stunden Betrieb befindlichen Anlage mit mindestens sechs (6) Einsatzleitplätzen erbracht wurden. Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschät zung) bzw. Angebots-preises. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse) Die Benennung des bieter-seitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. • Projektbezeichnung • Bild oder Skizze der gelieferten Einsatzleittische / Möbel • Ausführungszeitraum • Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts • Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden. • Anzahl der Einsatzleitplätze • Herstellungskosten (Auftragssumme ohne USt.) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er/es selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebots führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Tag
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
xvergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
26.06.2025, 13:05 Uhr. Kein öffentlicher Termin.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ====== Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Siehe Vergabeunterlagen.
Hinweis
HINWEIS zur Auftraggebereigenschaft: Das Bayerische Rote Kreuz ist kein "öffentlicher Auftraggeber" i.S.d. GWB. Die Voraussetzungen des § 99 GWB sind nicht erfüllt: Zwar verfügt das Bayerische Rote Kreuz gemäß BRK-Gesetz als Körperschaft des öffentlichen Rechts über eine eigene und selbständige Rech … ganz lesenHINWEIS zur Auftraggebereigenschaft: Das Bayerische Rote Kreuz ist kein "öffentlicher Auftraggeber" i.S.d. GWB. Die Voraussetzungen des § 99 GWB sind nicht erfüllt: Zwar verfügt das Bayerische Rote Kreuz gemäß BRK-Gesetz als Körperschaft des öffentlichen Rechts über eine eigene und selbständige Rechtspersönlichkeit. Die Verleihung des Körperschaftsstatus erfolgte auch, um im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen. Außerdem sind die Aufgaben des BRK nicht gewerblicher Art, da sie nicht primär der Gewinnerzielung zu dienen bestimmt sind. Allerdings müsste zusätzlich eine Voraussetzung nach § 99 Nr. 2 GWB erfüllt sein. Dies ist nicht der Fall. Weder ist eine überwiegend staatliche Finanzierung, eine mehrheitlich (tatsächlich hier überhaupt keine) staatliche Bestimmung der Aufsichtsorgane noch die Ausübung einer staatlichen Leitungsaufsicht gegeben. Insbesondere die enge staatliche Aufsicht über die Leitung der öffentlichen Einrichtung ist nicht gegeben. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Ministerium des Inneren, übt lediglich eine - noch dazu wesentlich begrenzte - Rechtsaufsicht über das BRK aus. Diese Rechtsaufsicht greift - anders als die Fachaufsicht - nicht in vergaberechtlich relevante Entscheidungen des BRK ein. Es erfolgt kein Einfluss auf allgemeine oder konkrete vergaberechtliche Entscheidungen des BRK. ===== Sowie:Siehe Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R. - Landesgeschäftsstelle
Anschrift
Garmischer Str. 19-21, 81373 München
Kontakt
info@mayburg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (302 Lose mit Angabe)
195.374 €Zuschlagswert im Median
82.071 € – 388.671 €mittlere Hälfte, 117 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a34b9e52-1a59-46f7-b586-4f7ee8c96db9.