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BAW 04/2025 Reinigungsdienstleistungen sowie Pförtner- und Hausmeisterdienstleistungen für die Standorte Karlsruhe und Hamburg

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen BAW 04/2025veröffentlicht 08.12.2025erstmals 08.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 276 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Baden-Württemberg (21 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,52 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.04.2026 – 31.03.2030
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1000 Unternehmen
Ort der Leistung
Karlsruhe76187, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2030
    vor 7 Monaten
  6. Bindefrist endet
    13 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Reinigungsdienstleistungen für die Dienststellen der BAW in Karlsruhe und in Hamburg. Der Auftrag umfasst Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Karlsruhe (Los 1), Pförtnerdienst, Hausmeisterdienst/Hausmeistervertretungsdienst, Haus- und Hofdienst in Karlsruhe (Los 2), Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung nebst Pförtnerdienst in Hamburg-Rissen (Lose 3 und 4) sowie Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in Hamburg Brooktorkai (Los 5).

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Karlsruhe

Die Reinigungsdienstleistungen in Los 1 am Standort Karlsruhe umfassen Unterhaltsreinigung Kußmaulstraße 17 und Moltkestraße 150, 153 (Produkt 1), Sonderreinigung (Produkt 2), Unterhaltsreinigung Kindertagesstätte (Produkt 3) und Fensterreinigung Kußmaulstraße 17 inklusive Kindertagesstätte sowie Moltkestraße 150, 153 (Produkt 4).

4 Jahre1.008.403 €
2
Pförtnerdienst am Standort Karlsruhe

Die Dienstleistungen in Los 2 am Standort Karlsruhe umfassen Pförtnerdienst einschließlich Pfortenbesetzung bei Veranstaltungen, Hausmeisterdienst/Hausmeistervertretungsdienst, Haus- und Hofdienst.

4 Jahre579.832 €
3
Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Hamburg

Die Dienstleistungen in Los 3 am Standort Hamburg (Rissen) umfassen Unterhaltsreinigung (Produkt 1), Sonderreinigung (Produkt 2) und Fensterreinigung (Produkt 3).

4 Jahre428.571 €
4
Pförtnerdienst am Standort Hamburg

Die Dienstleistung in Los 4 am Standort Hamburg (Rissen) umfassen den Pförtnerdienst.

4 Jahre352.941 €
5
Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in Hamburg (Brooktorkai).

Die Reinigungsdienstleistungen in Los 5 am Standort Hamburg (Brooktorkai) umfassen Unterhaltsreinigung (Produkt 1) und Sonderreinigung (Produkt 2).

4 Jahre151.261 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3, 5

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
Qualität
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 1 wird die Qualität anhand des vorgelegten Reinigungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Reinigungskonzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Implementierungsphase 10 % ≙ 100 Punkte 2. Organisationsplanung 15 % ≙ 150 Punkte 3. Kundendienst 10 % ≙ 100 Punkte 4. Umwelteigenschaften 7,5 % ≙ 75 Punkte 5. Arbeitsschutz 7,5 % ≙ 75 Punkte Die BAW wird das eingereichte Reinigungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.

Eignung13 von 13 angegeben

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 3.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 6.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 7.1
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 7.2
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 8
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 9
Anzahl der Führungskräfte
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sind: Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 10
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ich/wir ergreife/n. Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 11
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 12
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 13
Umweltmanagementmaßnahmen
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 7 VgV über die Umweltmanagementmaßnahmen, die ich/ wir während der Auftragsausführung anwende(n): Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 15
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1000 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
13 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.e … ganz lesenHinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Lose 2, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
Qualität
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 2 wird die Qualität anhand des vorgelegten Dienstleistungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Konzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Organisationsplanung 25 % ≙ 250 Punkte 2. Kundendienst 25 % ≙ 250 Punkte Die BAW wird das eingereichte Dienstleistungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 01 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.

Eignung10 von 10 angegeben

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 3.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 6.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 7.1
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 7.2
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 8
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 9
Anzahl der Führungskräfte
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sind: Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 10
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Siehe Anlage 08a_Eigenerklärung zur Eignung_Los 1, FB 133_333b-L_F, unter 13
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1000 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
13 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.e … ganz lesenHinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

331vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (599 Lose mit Angabe)
484.921 €Zuschlagswert im Median
249.622 € – 851.076 €mittlere Hälfte, 125 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 02.02.2026 auf 04.02.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 02.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b558c720-bf7f-4c9a-9b37-34f0cf939cfa.