Baumbeetausbesserung an Straßen inkl. Pflanzung von Straßenbäumen Herbst 2026
Grün und Gruga · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BE045260402veröffentlicht 28.07.2026Dienstleistungen
- Laufzeit
- 5 Monate
- 03.08.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
- CPV 77000000
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- Pflege und Unterhaltung exponierter HaldenRVR Ruhr Grün · EssenFrist 01.12.2026
- Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)Grün und Gruga · EssenFrist 23.11.2026
- Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSPGrün und Gruga · EssenFrist 19.11.2026
- Kassen-Sicherheits-und OrdnungsdienstleistungenIGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH · EssenFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate03.08.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Essen45131, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Zur Herbstpflanzung 2026 ist im Vorfeld an insgesamt 168 Baumbeeten im gesamten Stadtgebiet zur Verbesserung der Standortbedingungen der komplette vorhandene Boden bis zu einer Tiefe von 80-125 cm aufzunehmen und durch Baumsubstrat zu ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, das angelieferte FLL Substrat auf dessen Eignung hin zu untersuchen.
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadtbezirke I, VII und VIII Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden. | 5 Monate | – |
| 2 | Stadtbezirke II, III und IX Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden. | 5 Monate | – |
| 3 | Stadtbezirke IV, V und VI Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden. | 5 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.08.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTTXN80GF# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattfor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTTXN80GF# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fal …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Baumschulen Angendohr GmbH, Nettetal | 5 |
| 2 | Baumschulen Angendohr GmbH, Nettetal | 5 |
| 3 | Schröer Garten- u.Landschaftsbau, Mülheim an der Ruhr | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Grün und Gruga
- Anschrift
- Lührmannstraße 82, 45131 Essen
- Website
- essen.de
- Kontakt
- vergabe@
gge.essen.de
Bei uns erfasst
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Alle 12 offenen Ausschreibungen von Grün und Gruga, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 770 (Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schuler NRW GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Baumdienst Dahlke2 Zuschläge
- Geiger FM Grünservice GmbH2 Zuschläge
- Kambium Baumpflege und Baumfällung2 Zuschläge
- Treevolution.de GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7822f7ee-b7d8-42f4-afaa-5f134e1465f4.