Baumbeetausbesserung an Straßen inkl. Pflanzung von Straßenbäumen Herbst 2026
Grün und Gruga · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BE045260402veröffentlicht 30.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 03.08.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
- CPV 77000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- Pflege und Unterhaltung exponierter HaldenRVR Ruhr Grün · EssenFrist 01.12.2026
- Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)Grün und Gruga · EssenFrist 23.11.2026
- Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSPGrün und Gruga · EssenFrist 19.11.2026
- Kassen-Sicherheits-und OrdnungsdienstleistungenIGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH · EssenFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate03.08.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Essen45131, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Grün und Gruga
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Bindefrist endetvor 3 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Zur Herbstpflanzung 2026 ist im Vorfeld an insgesamt 168 Baumbeeten im gesamten Stadtgebiet zur Verbesserung der Standortbedingungen der komplette vorhandene Boden bis zu einer Tiefe von 80-125 cm aufzunehmen und durch Baumsubstrat zu ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, das angelieferte FLL Substrat auf dessen Eignung hin zu untersuchen.
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadtbezirke I, VII und VIII Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden. | 5 Monate | – |
| 2 | Stadtbezirke II, III und IX Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden. | 5 Monate | – |
| 3 | Stadtbezirke IV, V und VI Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden. | 5 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.08.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist … ganz lesenkürzer
verlangt: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt. Ein Sicherheitseinbehalt ist insbesondere bei Dauerdienstleistungsverhältnissen und bei Lieferungen vorgesehen, die sich aus mehreren Einzellieferungen über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - FB 67 - Dritterklärungen zur persönlichen Lage EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert. - FB 67 - Dritterklärungen zur technischen und beruflichen Le … ganz lesenkürzer
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - FB 67 - Dritterklärungen zur persönlichen Lage EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert. - FB 67 - Dritterklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert. - FB 67 - Dritterklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert. - FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTPJAAX17# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattfor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTPJAAX17# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fal …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Grün und Gruga
- Anschrift
- Lührmannstraße 82, 45131 Essen
- Website
- essen.de
- Kontakt
- vergabe@
gge.essen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 770 (Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schuler NRW GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Baumdienst Dahlke2 Zuschläge
- Geiger FM Grünservice GmbH2 Zuschläge
- Kambium Baumpflege und Baumfällung2 Zuschläge
- Treevolution.de GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 77085dbb-73c1-4aac-907d-cdc2a5ccaf97.