Baufeldfreimachung/Rückbau (Abrissplanung) eines Fabrikgebäudes
Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen HWSB21_AL_M29_V001-2veröffentlicht 06.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altena58762, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Abrissplanung für die komplette auf dem Gelände befindliche Gebäudestruktur inkl. vorhandener Verkehrsflächen. Zu erbringen sind Planungsleistungen im Leistungsbild „Baufeldfreimachung / Rückbau“ gem. AHO, Heft 18. Einzelheiten ergeben sich aus der Teilleistungsvereinbarung. Auszuführen sind die Leistungen der Abbruchplanung in Anlehnung an AHO, Heft 18. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der Teilleistungsvereinbarung.
Weiterhin zu erbringen sind die in der Teilleistungsvereinbarung gekennzeichneten Besonderen Leistungen - Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung - Prüfung auf Kampfmittelfreiheit durch Abfrage bei zuständigen Behörden - Erarbeiten eines Konzepts zur temporären Sicherung des Geländes gegen Erosion (Sicherung für den Zeitraum bis zur Ausführung der Bauleistungen für Freianlagen) - Prüfen von Nachträgen des bauausführenden Unternehmens - Erstellen einer Abschlussdokumentation durch systematische Zusammenstellung der zeichneri-schen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zur Freimachung des Baufeldes unter Verwen-dung der Ergebnisse der Bauvermessung
Nähere Informationen zum Leistungsinhalt entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und HochbauHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Preis
- Honorar (Gewichtungsfaktor 30): Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar/Preis brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich, indem der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem losbezogenen Gewichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium Honorar/Preis multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Honorare/Preise wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x Gewichtungsfaktor = Punktzahl Kriterium
- Qualität
- Persönliches Referenzprojekt der letzten fünf Jahre mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 (Gewichtungsfaktor 10): Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung in den Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn jeweils mind. die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 erbracht wurden. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt eine Bewertung mit dem EG 0. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Ausschluss, das Angebot verbleibt im Verfahren. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 30 Punkte erreichen.
- Qualität
- Persönliches Referenzprojekt der letzten fünf Jahre mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 (Gewichtungsfaktor 10): Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn mind. die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 erbracht wurde. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt eine Bewertung mit dem EG 0. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Ausschluss, das Angebot verbleibt im Verfahren. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 30 Punkte erreichen.
- Qualität
- Referenzprojekte im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2 (Gewichtungsfaktor 10): Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn das Referenzprojekt eine Größe von mindestens 2.500 m2 hatte. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt eine Bewertung mit dem EG 0. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Ausschluss, das Angebot verbleibt im Verfahren. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 30 Punkte erreichen.
- Qualität
- Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 10) Bei dem Unterkriterium „Kumulierung“ ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers Erfahrung in Projekten vorliegt, in denen in verantwortlicher Position oder zumindest in stellvertretender Funktion die zuvor genannten Unterkriterien kumulativ vorlagen, d.h.: 1. Referenzprojekt mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014, 2. Referenzprojekt mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO- Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014, 3. Referenzprojekt im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt eine Bewertung mit dem EG 0. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Ausschluss, das Angebot verbleibt im Verfahren. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 30 Punkte erreichen.
- Qualität
- Ideenskizze „Umgang mit Altlasten“ (Gewichtungsfaktor 15): Dem Auftraggeber kommt es hier darauf an, dass Bieter/Bietergemeinschaften ein klares Verständnis vom Umgang mit Altlasten erkennen lassen. In diesem Rahmen kommt es dem Auftraggeber im Besonderen auf die Darstellung der folgenden As- pekte an: • Identifikation von Altlasten, • Sanierung und Entsorgung von Altlasten, • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (behördliche Meldungen, Genehmigungen und die Zu- sammenarbeit mit Umweltbehörden), • Darstellung möglicher Risiken und Lösungsansätze, • Risikomanagement. Der Umfang dieser Ideenskizze sollte 3 DIN/A 4 Seiten nicht übersteigen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem aus der Matrix ersichtlichen Gewichtungsfaktor (15) multipliziert, um so die kriteriumsspezifisch erreichten Leistungspunkte zu ermitteln. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 45 Punkte erreichen.
- Qualität
- Ideenskizze „Berücksichtigung lokaler und geografischer Gegebenheiten“ (Gewichtungsfaktor 15): Dem Auftraggeber kommt es hier darauf an, dass Bieter/Bietergemeinschaften ein klares Verständnis der am Erfüllungsort vorliegenden topografischen und lokalen Gegebenheiten und Rahmenumstände der Leistungserbringung erkennen lassen. In diesem Rahmen kommt es dem Auftraggeber im Besonderen auf die Darstellung der folgenden Aspekte an: • Berücksichtigung der Lage mehrgeschossiger Gebäudeteile unmittelbar an der Bundesstraße B 236 (Vermeidung bzw. Reduzierung von Verkehrsbeeinträchtigungen), • Arbeiten im Gelände mit starkem Gefälle, • Berücksichtigung eingeschränkter Möglichkeiten für Zu- und Abfahrt (östlich Lage unmittelbar an der Bundesstraße B 236, Zufahrt nordwestlich nur über schmale und im oberen Bereich unbefestigte Anliegerstraße, • Darstellung möglicher Risiken und Lösungsansätze. Der Umfang dieser Ideenskizze sollte 3 DIN/A 4 Seiten nicht übersteigen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem aus der Matrix ersichtlichen Gewichtungsfaktor (15) multipliziert, um so die kriteriumsspezifisch erreichten Leistungspunkte zu ermitteln. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Eignung13 von 13 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Nachweise einzureichen. Diese Unterlagen stellen Mindestanforderungen dar. Werden sie trotz Nachforderung nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt ein … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Nachweise einzureichen. Diese Unterlagen stellen Mindestanforderungen dar. Werden sie trotz Nachforderung nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt ein Ausschluss. Einzureichen sind: • Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, • Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung, i.S.d § 75 Abs. 1-3 VgV- Kriterium
Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 120.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der … ganz lesenkürzer
Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 120.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt: Der Umsatzwert 120.000 € entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 240.000 € wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsatzzahlen als 240.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 120.000 € und < 240.000 € werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 Punkte erreichen.- Kriterium
Jeder Bewerber hat im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorweisen können: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Vers … ganz lesenkürzer
Jeder Bewerber hat im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorweisen können: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Als Nachweis über den Versicherungsschutz genügt eine Eigenerklärung, dass dieser Schutz vorliegt. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.- Kriterium
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 2 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung). Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 2 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung). Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt: Die Anzahl von 2 Techn. Fachkräfte /techn. Stellen entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Die Anzahl von 3 Techn. Fachkräfte /techn. Stellen entspricht dem EG 2. Ab einer Anzahl von 4 Techn. Fachkräfte /techn. Stellen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als 4 Techn. Fachkräfte /techn. Stellen nicht vergeben. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 Punkte erreichen.- Kriterium
Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung in den Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn jeweils mind. die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 erbracht wurd … ganz lesenkürzer
Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung in den Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn jeweils mind. die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 erbracht wurden. Hierbei gilt die Angabe von einer Referenz als Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Es werden Referenzen der letzten bis zu fünf Jahren zur Wertung zugelassen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesenen Leistungsphase in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind also nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Als erbracht gelten Referenzen dann, wenn die jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesene Leistungsphase bereits abgeschlossen ist. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt ferner: Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Bewertung mit einem EG 1 ist im Rahmen der Eignungskriterien ein Mindestkriterium. Wird keine Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 60 Punkte erreichen.- Kriterium
Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn mind. die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 4 erbra … ganz lesenkürzer
Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn mind. die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 4 erbracht wurde. Hierbei gilt die Angabe von einer Referenz als Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Es werden Referenzen der letzten bis zu fünf Jahren zur Wertung zugelassen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesenen Leistungsphase in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind also nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Als erbracht gelten Referenzen dann, wenn die jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesene Leistungsphase bereits abgeschlossen ist. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt ferner: Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Bewertung mit einem EG 1 ist im Rahmen der Eignungskriterien ein Mindestkriterium. Wird keine Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 90 Punkte erreichen.- Kriterium
Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn das Referenzprojekt eine Größe von mindeste … ganz lesenkürzer
Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn das Referenzprojekt eine Größe von mindestens 2.500 m2 hatte. Hierbei gilt die Angabe von einer Referenz als Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Es werden Referenzen der letzten bis zu fünf Jahren zur Wertung zugelassen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesenen Leistungsphase in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind also nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Als erbracht gelten Referenzen dann, wenn die jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesene Leistungsphase bereits abgeschlossen ist. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt ferner: Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Bewertung mit einem EG 1 ist im Rahmen der Eignungskriterien ein Mindestkriterium. Wird keine Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 60 Punkte erreichen.- Kriterium
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Bei einer Bewerbergemeinschaft … ganz lesenkürzer
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, hat die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist auf gesondertes Verlangen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beizubringen: • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung i.S.d. §§ 75, 44 VgV, • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV iVm 123, 124 GWB, • Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig), • Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. • Angaben zu geeigneten Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergeben sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Unternehmensreferenzen gestellten Mindestanforderungen für Bewerber gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.- Kriterium
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Wichtiger Hinweis: Bedient sich der Bewerber oder das/die Mitglied(er) einer Bewerbergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bewerber oder Mitglied(er) einer Bewerbergemeinschaft diese Unternehmen zwingend auf gesonderte Anfrage als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern der Vergabestelle beizubringen. Hierfür stellt der Auftraggeber Vordrucke bereit. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Der Bewerber hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er auf gesondertes Verlangen eine entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie weitere Eignungsnachweise dieser Unternehmen vorlegt. Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: • Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: • Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe • Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. 123 ff. GW- Kriterium
Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärung beizubringen, in der die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Fall der Antragsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilung erklärt ist, welche di … ganz lesenkürzer
Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärung beizubringen, in der die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Fall der Antragsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilung erklärt ist, welche die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft übernimmt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen/Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist regelmäßig nicht zugelassen. Präqualifikation: Unternehmen, die in dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich“ (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen, Bildung krimineller Vereinigungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanz … ganz lesenkürzer
Bildung terroristischer Vereinigungen, Bildung krimineller Vereinigungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lüdenscheider Str. 22, 58762 Altena
- Website
- altena.de
- Kontakt
- post@
altena.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung Vermessungsleistungen27.10.2026 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung Örtliche Bauüberwachung28.07.2026 · 5 Angebote
- Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen24.08.2025
- HWSB21_AL_M183_V009-3 - Schwimmbad Dahle - EU-Verfahren Los 414.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Vergabe von Ingenieursdienstleistungen zur Begleitung von Full-Service-Dienstleistungen für die Bundeswehr, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (VOEK 206-26)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 676d05df-88ad-486e-9d74-58494bc46a64.