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Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2026_94veröffentlicht 17.03.2026erstmals 17.03.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 197 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
51 Monate
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument40 %
  • Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument30 %
  • Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
    vor 7 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung "Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau".

Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten DokumentGewichtung (Punkte, genau) 40Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte 15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte 10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte 5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte
Qualität
Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten DokumentGewichtung (Punkte, genau) 30Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte 4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte 3 Referenzen - 5 Punkte 2 Referenz - 3 Punkte Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte
Qualität
Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden RechtsberatungGewichtung (Punkte, genau) 30Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht. Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Zur Bewertung der Berufserfahrung: Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet. Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte 25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte 20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punk-te 11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte

Eignung16 von 16 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maximalhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungsjahr (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Nachweis über ein … ganz lesenNachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maximalhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungsjahr (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maximalhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungs-jahr beizufügen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Eigenerklärung zur Eignung muss sich der Bewerber zu Umsatzanga-ben und Ausschlusstatbeständen (§§ 123, 124 GWB) erklären Alternativ kann er seinem Angebot … ganz lesenEigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Eigenerklärung zur Eignung muss sich der Bewerber zu Umsatzanga-ben und Ausschlusstatbeständen (§§ 123, 124 GWB) erklären Alternativ kann er seinem Angebot die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (al-ternativ) vollständig ausgefüllt beifügen. Die Eigenerklärung zur Eignung / EEE wird den Bewerbern / Bietern separat über das Bietertool zur Verfügung gestellt und muss vollständig ausgefüllt (Referenzen jedoch in einem separaten Dokument) mit dem Angebot übermittelt werden. Alternativ zum Formular "Eigenerklärung zur Eignung" kann der Bieter seinem Teilnahmeantrag / Angebot auch die vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäi-sche Eigenerklärung (EEE) beifügen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindesten … ganz lesenKonkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 1 … ganz lesenKonkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 1 Referenz über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebende Referenz wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt. Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Lebenslauf von mind. 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälte (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälten einzureichen, aus dem die Berufserfah … ganz lesenLebenslauf von mind. 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälte (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälten einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht. Mindestanforderungen: - Die einschlägige Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung der Partner muss jeweils mindestens 10 Jahre betragen. - Nachweis der Expertise durch einen Fachanwalt im Bau und Architektenrecht mindestens eines Partners Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Lebenslauf von mindestens 3 Rechtsanwälten, die nicht Partner der Kanzlei sind (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 3 Rechtsanwälten einzureichen, die nicht zum Partner der Kanzlei ernannt sind un … ganz lesenLebenslauf von mindestens 3 Rechtsanwälten, die nicht Partner der Kanzlei sind (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 3 Rechtsanwälten einzureichen, die nicht zum Partner der Kanzlei ernannt sind und aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht Der Auftraggeber schätzt den stetigen Personalbedarf auf Seiten des Auftragnehmers auf mindestens 3 Rechtsanwälte, davon 2 Partner ("Beratungsteam"). Es kann erforderlich werden, dass vorübergehend auch ein erhöhter Personalaufwand von mindestens 5 Rechtsanwälten, davon 2 Partner, besteht. Entsprechend sind die Lebensläufe von mind. 3 Rechtsanwälten, die nicht Partner der Kanzlei sind, einzureichen. Mindestanforderungen: - Die einschlägige Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung muss jeweils mindestens 5 Jahre betragen Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Konkretisierte Referenzen über baubegleitende mit 40 % Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Form … ganz lesenWertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Konkretisierte Referenzen über baubegleitende mit 40 % Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 % Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 % Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung mit 30 % Zu Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument: Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugebe …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfül … ganz lesenWertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 % Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 % Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung mit 30 % Zu Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte 4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte 3 Referenzen - 5 Punkte 2 Referenz …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber d … ganz lesenWertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 % Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 % Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung mit 30 % Zu Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht. Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Zur Bewertung der Berufserfahrung: Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet. Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte 25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte 20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punkte 11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverf … ganz lesenKonkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte 15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte 10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte 5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren … ganz lesenKonkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte 4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte 3 Referenzen - 5 Punkte 2 Referenz - 3 Punkte Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu … ganz lesenBerufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht. Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Zur Bewertung der Berufserfahrung: Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet. Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte 25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte 20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punkte 11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
51 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Teilnahmeantrag sowie die Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen ist dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTQ126DCQ# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren ni … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTQ126DCQ# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Auf der ersten Stufe dieses zweistufigen Verfahrens ist ein Teilnahmeantrag mit allen geforderten Unterlagen abzugeben. Angebote sind erst nach separater Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen (zweite Stufe des Verfahrens). Referenzenangaben sind wie folgt konkretisiert: Zu Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankierenden Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zu Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 1 Referenz über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebende Referenz wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt. D …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 24.04.2026 auf 04.05.2026 verschoben
  3. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 24.04.2026
  4. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 17.04.2026 auf 24.04.2026 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 17.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ac3d570-9b33-4cf9-beeb-db2a7d8ac6bf.