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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

AZV Hersfeld-Rotenburg: Dienstleistungen der Abfuhrlogistik

Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) · Bad Hersfeld, Hessen

Aktenzeichen 46-2025veröffentlicht 10.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 82 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 3 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Bad Hersfeld, Hannover
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Tagen
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    in 55 Tagen

Beschreibung

Der AZV Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg schreibt Dienstleistungen der Abfuhrlogistik im Verbandsgebiet (Landkreis Hersfeld-Rotenburg ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen) in fünf Losen aus. Gegenstand sind die Sammlung und der Transport von Restabfall (Los 1), Bioabfall (Los 2) und Altpapier/PPK (Los 3) jeweils mit Betrieb eines Behälteridentifikationssystems, die Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektroaltgeräten (Los 4) sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle nach § 14 ElektroG (Los 5).

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Restmüllabfuhr mit Behälteränderungsdienst und Betrieb eines Identsystems

Gegenstand von Los 1 ist die Einsammlung und der Transport des Restabfalls im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Restabfallbehälter (120 l bis 1.100 l), die Gestellung und Abfuhr von Restabfallsäcken sowie den Behälteränderungsdienst. Zu bedienen sind rund 35.300 Restabfallgefäße bei einer jährlichen Menge von rund 9.450 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit gebührenscharfer Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–
2
Bioabfallabfuhr mit Betrieb eines Identsystems sowie Ströfstoffdetektionssystems

Gegenstand von Los 2 ist die Einsammlung und der Transport des Bioabfalls im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Bioabfallbehälter (120 l und 240 l). Zu bedienen sind rund 23.700 Bioabfallgefäße bei einer jährlichen Menge von rund 8.500 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit gebührenscharfer Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Das Störstoffdetektionssystem für Bioabfälle wird als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben; der Bieter hat sowohl die Grundposition (ohne) als auch die Wahlposition (mit Störstoffdetektionssystem) vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber entscheidet vor Zuschlagserteilung, welche Variante beauftragt wird; in die Wertung geht der Preis der gewählten Variante ein. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–
3
Abfuhr von PPK mit Betrieb eines Identsystems

Gegenstand von Los 3 ist die Einsammlung und der Transport von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Papierbehälter (120 l und 240 l sowie 1.100-l-Container) einschließlich der Sonderentleerungen sowie die Gestellung und den Betrieb einer Umschlageinrichtung. Zu bedienen sind rund 34.900 Papiergefäße bei einer jährlichen Menge von rund 5.000 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–
4
Abfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten nach ElektroG

Gegenstand von Los 4 ist die Abfuhr von Sperrmüll sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Sammlung erfolgt im Abrufsystem (Anmeldung durch die Bürgerinnen und Bürger) einschließlich der Andienung der eingesammelten Abfälle an die vom Auftraggeber benannten Anlagen bzw. Übergabestellen. Erfasst werden jährlich mehrere tausend Abfuhranmeldungen für Sperrmüll und Elektroaltgeräte (unverbindliche Orientierungswerte; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind getrennt zu erfassen und nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu behandeln. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen geeigneten Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG, ElektroG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–
5
Gestellung und Betrieb einer Übergabestelle nach ElektroG

Gegenstand von Los 5 ist die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle gemäß § 14 Abs. 1 ElektroG für das Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Leistung umfasst die Annahme, Sortierung und Konfektionierung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie deren Übergabe an die Hersteller bzw. die von diesen beauftragten Verwerterbetriebe. Die Geräte sind zerstörungsfrei anzunehmen und zu handhaben; insbesondere dürfen die Kühlkreisläufe von Kühlgeräten bei Annahme und Umschlag nicht beschädigt werden. Der Auftragnehmer hat die Übergabestelle nach den anerkannten Regeln eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs zu führen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorzuhalten. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG, ElektroG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben-, Melde- und Dokumentationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio … ganz lesenEigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio. EUR Im Fall der Bereitschaftserklärung ist der Nachweis des Versicherungsabschlusses vor Leistungsbeginn zu erbringen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen).
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung … ganz lesenNachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung beziehen. Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall erbringen wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fachl … ganz lesenEigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fachlos mindestens eine vergleichbare abgeschlossene oder noch laufende Referenzbeauftragungen nachzuweisen. Für unterschiedliche Lose dürfen gleiche Referenzen vorgelegt werden. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen die nachfolgenden Merkmale vorliegen: Für Los 1: Vergleichbar sind Aufträge über Leistungen der Einsammlung von Restmüll durch Behälterentleerung mittels Diamond-Umleerbehälter (DU-Behälter) oder Müllgroßbehälter (MGB), bei denen sämtliche der folgenden Merkmale erfüllt sind: - die Behälterentleerung wurde über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem 01.01.2020 durchgängig durchgeführt, - die Sammelgebiete wurden von einem Standort des Bieters (z. B. einer Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert, - der durchschnittliche Behälterbestand der Fraktion Restmüll über die drei Jahre hat mindestens 25.000 Behälter (DU-Behälter und/oder MGB) betragen. Bieter, die für mindestens eines der Lose 1, 2 oder 3 ein Angebot abgeben, haben zusätzlich die Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb nachzuweisen. Hierzu sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, bei denen das Identsystem über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten im gebührenscharfen Einsatz betrieben wurde. Dieser Nachweis ist nur einmal einzureichen und gilt für alle Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach gegliedert nach Geschäftsführern, Disponenten/Fuhrparkleitern, Fahrern und Sammelpersonal sowie sonstigem gewerblichem Personal.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Bieter hat mit dem Angebot für die Lose, für die Logistikleistungen ausgeschrieben sind (Los 1-4), eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, … ganz lesenEigenerklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Bieter hat mit dem Angebot für die Lose, für die Logistikleistungen ausgeschrieben sind (Los 1-4), eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung er für die Ausführung des Auftrags verfügt. Folgende Angaben sind je Los im Angebotsschreiben zu machen: - Anzahl der eingesetzten Sammelfahrzeuge, - Anzahl der Mitarbeiter pro Sammelfahrzeug, - durchschnittliche Anzahl der Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug (Los 1-3) bzw. durchschnittliche Abfuhr-menge Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug (Los 4), - Sammelzeit pro Tag und Fahrzeug (ohne An-/Abfahrt und Abfalltransport), - Einsatzstunden pro Tag und Fahrzeug (einschließlich An-/Abfahrt und Transporte).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die E … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Lose.
Optionen
In den Leistungsverzeichnissen der Lose sind Bedarfspositionen für Aushilfsleistungen vorgesehen (jeweils Pos. 3 der einzelnen Lose). Es handelt sich um reine Einheitspreis-/Verrechnungssätze (EUR/h) für den bedarfsweisen Einsatz von Sammelfahrzeugen und Gerätschaften. Diese Bedarfspositionen werden … ganz lesenIn den Leistungsverzeichnissen der Lose sind Bedarfspositionen für Aushilfsleistungen vorgesehen (jeweils Pos. 3 der einzelnen Lose). Es handelt sich um reine Einheitspreis-/Verrechnungssätze (EUR/h) für den bedarfsweisen Einsatz von Sammelfahrzeugen und Gerätschaften. Diese Bedarfspositionen werden nur im tatsächlichen Bedarfsfall nach Aufwand abgerechnet; mangels feststehendem Mengengerüst gehen sie nicht in den Wertungspreis ein und sind für die Angebotswertung nicht maßgeblich. Für Los 2 (Bioabfall) wird das Störstoffdetektionssystem als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben. Der Bieter hat sowohl die Grundposition (Bioabfallsammlung ohne Störstoffdetektionssystem) als auch die Wahlposition (Bioabfallsammlung mit Störstoffdetektionssystem) im Leistungsverzeichnis vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung zu entscheiden, ob die Leistung mit oder ohne Störstoffdetektionssystem beauftragt wird. In die Angebotswertung geht der Preis derjenigen Variante ein, für die sich der Auftraggeber entscheidet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Los 2) und dem Leistungsverzeichnis Los 2.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
17.08.2026, 10:00 Uhr. Bad Hersfeld, Hannover. Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschä … ganz lesen17.08.2026, 10:00 Uhr. Bad Hersfeld, Hannover. Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der Auftragnehmer 5 (fünf) Vertragserfüll … ganz lesenverlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der Auftragnehmer 5 (fünf) Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften jeweils in gleichen Anteilen nach dem Formblatt (Bestandteil der Vergabeunterlagen, Anlage 11) in Höhe von insgesamt 5% des Bruttogesamtauftragswerts über die Vertragslaufzeit von 5 Jahren nach Angebot zu stellen. Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Zuschlagschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist der AG berechtigt, die Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Jeweils nach Ablauf eines Jahres des Leistungszeitraumes gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine der vorgelegten Bürgschaften zurück, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr endabgerechnet ist. Im Fall der Vertragsverlängerung wird die jeweils letzte Bürgschaft nicht zurückgegeben. Bei völligem oder teilweisem Wegfall des Sicherungszwecks gilt § 18 Nr. 7 VOL/B. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden werden nach Beendigung des Vertrags auf Verlangen zurückgegeben, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr endabgerechnet ist und keine wechselseitigen Ansprüche mehr bestehen. Für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunden gelten die einschlägigen Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Auftragsausführungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), technischen Vertragsbedingungen (TVB) und zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) sowie den Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Lose beschrieben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLM3WG#

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio … ganz lesenEigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio. EUR Im Fall der Bereitschaftserklärung ist der Nachweis des Versicherungsabschlusses vor Leistungsbeginn zu erbringen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen).
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung … ganz lesenNachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung beziehen. Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall erbringen wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fachl … ganz lesenEigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fachlos mindestens eine vergleichbare abgeschlossene oder noch laufende Referenzbeauftragungen nachzuweisen. Für unterschiedliche Lose dürfen gleiche Referenzen vorgelegt werden. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen die nachfolgenden Merkmale vorliegen: Für Los 2: Vergleichbar sind Aufträge über Leistungen der Einsammlung von Bioabfall durch Behälterentleerung mittels Diamond-Umleerbehälter (DU-Behälter) oder Müllgroßbehälter (MGB), bei denen sämtliche der folgenden Merkmale erfüllt sind: - die Behälterentleerung wurde über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem 01.01.2020 durchgängig durchgeführt, - die Sammelgebiete wurden von einem Standort des Bieters (z. B. einer Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert, - der durchschnittliche Behälterbestand der Fraktion Bioabfall über die drei Jahre hat mindestens 20.000 Behälter (DU-Behälter und/oder MGB) betragen. Bieter, die für mindestens eines der Lose 1, 2 oder 3 ein Angebot abgeben, haben zusätzlich die Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb nachzuweisen. Hierzu sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, bei denen das Identsystem über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten im gebührenscharfen Einsatz betrieben wurde. Dieser Nachweis ist nur einmal einzureichen und gilt für alle Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach gegliedert nach Geschäftsführern, Disponenten/Fuhrparkleitern, Fahrern und Sammelpersonal sowie sonstigem gewerblichem Personal.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Bieter hat mit dem Angebot für die Lose, für die Logistikleistungen ausgeschrieben sind (Los 1-4), eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, … ganz lesenEigenerklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Bieter hat mit dem Angebot für die Lose, für die Logistikleistungen ausgeschrieben sind (Los 1-4), eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung er für die Ausführung des Auftrags verfügt. Folgende Angaben sind je Los im Angebotsschreiben zu machen: - Anzahl der eingesetzten Sammelfahrzeuge, - Anzahl der Mitarbeiter pro Sammelfahrzeug, - durchschnittliche Anzahl der Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug (Los 1-3) bzw. durchschnittliche Abfuhrmenge Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug (Los 4), - Sammelzeit pro Tag und Fahrzeug (ohne An-/Abfahrt und Abfalltransport), - Einsatzstunden pro Tag und Fahrzeug (einschließlich An-/Abfahrt und Transporte).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die E … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Lose.
Optionen
Das Störstoffdetektionssystem für Bioabfälle wird als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben; der Bieter hat sowohl die Grundposition (ohne) als auch die Wahlposition (mit Störstoffdetektionssystem) vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber entscheidet vor Zuschlagserteilung, welche Variante beauftragt wird; in die Wertung geht der Preis der gewählten Variante ein.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
17.08.2026, 10:00 Uhr. Bad Hersfeld, Hannover. Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschä … ganz lesen17.08.2026, 10:00 Uhr. Bad Hersfeld, Hannover. Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der Auftragnehmer 5 (fünf) Vertragserfüll … ganz lesenverlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der Auftragnehmer 5 (fünf) Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften jeweils in gleichen Anteilen nach dem Formblatt (Bestandteil der Vergabeunterlagen, Anlage 11) in Höhe von insgesamt 5% des Bruttogesamtauftragswerts über die Vertragslaufzeit von 5 Jahren nach Angebot zu stellen. Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Zuschlagschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist der AG berechtigt, die Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Jeweils nach Ablauf eines Jahres des Leistungszeitraumes gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine der vorgelegten Bürgschaften zurück, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr endabgerechnet ist. Im Fall der Vertragsverlängerung wird die jeweils letzte Bürgschaft nicht zurückgegeben. Bei völligem oder teilweisem Wegfall des Sicherungszwecks gilt § 18 Nr. 7 VOL/B. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden werden nach Beendigung des Vertrags auf Verlangen zurückgegeben, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr endabgerechnet ist und keine wechselseitigen Ansprüche mehr bestehen. Für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunden gelten die einschlägigen Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Auftragsausführungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), technischen Vertragsbedingungen (TVB) und zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) sowie den Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Lose beschrieben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLM3WG#

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio … ganz lesenEigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio. EUR Im Fall der Bereitschaftserklärung ist der Nachweis des Versicherungsabschlusses vor Leistungsbeginn zu erbringen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen).
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung … ganz lesenNachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung beziehen. Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall erbringen wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fach … ganz lesenEigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fachlos mindestens eine vergleichbare abgeschlossene oder noch laufende Referenzbeauftragungen nachzuweisen. Für unterschiedliche Lose dürfen gleiche Referenzen vorgelegt werden. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen die nachfolgenden Merkmale vorliegen: Vergleichbar sind Aufträge über Leistungen der Einsammlung sperriger Abfälle, bei denen sämtliche der folgenden Merkmale erfüllt sind: - die Sammlung wurde über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem 01.01.2020 durchgängig durchgeführt, - die durchschnittlich abgefahrene Menge sperriger Abfälle über die drei Jahre hat mindestens 2.000 Mg/a betragen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach gegliedert nach Geschäftsführern, Disponenten/Fuhrparkleitern, Fahrern und Sammelpersonal sowie sonstigem gewerblichem Personal.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Bieter hat mit dem Angebot für die Lose, für die Logistikleistungen ausgeschrieben sind (Los 1-4), eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, … ganz lesenEigenerklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Bieter hat mit dem Angebot für die Lose, für die Logistikleistungen ausgeschrieben sind (Los 1-4), eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung er für die Ausführung des Auftrags verfügt. Folgende Angaben sind je Los im Angebotsschreiben zu machen: - Anzahl der eingesetzten Sammelfahrzeuge, - Anzahl der Mitarbeiter pro Sammelfahrzeug, - durchschnittliche Anzahl der Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug (Los 1-3) bzw. durchschnittliche Abfuhrmenge Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug (Los 4), - Sammelzeit pro Tag und Fahrzeug (ohne An-/Abfahrt und Abfalltransport), - Einsatzstunden pro Tag und Fahrzeug (einschließlich An-/Abfahrt und Transporte).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die E … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Lose.
Optionen
In den Leistungsverzeichnissen der Lose sind Bedarfspositionen für Aushilfsleistungen vorgesehen (jeweils Pos. 3 der einzelnen Lose). Es handelt sich um reine Einheitspreis-/Verrechnungssätze (EUR/h) für den bedarfsweisen Einsatz von Sammelfahrzeugen und Gerätschaften. Diese Bedarfspositionen werden … ganz lesenIn den Leistungsverzeichnissen der Lose sind Bedarfspositionen für Aushilfsleistungen vorgesehen (jeweils Pos. 3 der einzelnen Lose). Es handelt sich um reine Einheitspreis-/Verrechnungssätze (EUR/h) für den bedarfsweisen Einsatz von Sammelfahrzeugen und Gerätschaften. Diese Bedarfspositionen werden nur im tatsächlichen Bedarfsfall nach Aufwand abgerechnet; mangels feststehendem Mengengerüst gehen sie nicht in den Wertungspreis ein und sind für die Angebotswertung nicht maßgeblich. Für Los 2 (Bioabfall) wird das Störstoffdetektionssystem als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben. Der Bieter hat sowohl die Grundposition (Bioabfallsammlung ohne Störstoffdetektionssystem) als auch die Wahlposition (Bioabfallsammlung mit Störstoffdetektionssystem) im Leistungsverzeichnis vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung zu entscheiden, ob die Leistung mit oder ohne Störstoffdetektionssystem beauftragt wird. In die Angebotswertung geht der Preis derjenigen Variante ein, für die sich der Auftraggeber entscheidet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Los 2) und dem Leistungsverzeichnis Los 2.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
17.08.2026, 10:00 Uhr. Bad Hersfeld, Hannover. Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschä … ganz lesen17.08.2026, 10:00 Uhr. Bad Hersfeld, Hannover. Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der Auftragnehmer 5 (fünf) Vertragserfüll … ganz lesenverlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der Auftragnehmer 5 (fünf) Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften jeweils in gleichen Anteilen nach dem Formblatt (Bestandteil der Vergabeunterlagen, Anlage 11) in Höhe von insgesamt 5% des Bruttogesamtauftragswerts über die Vertragslaufzeit von 5 Jahren nach Angebot zu stellen. Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Zuschlagschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist der AG berechtigt, die Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Jeweils nach Ablauf eines Jahres des Leistungszeitraumes gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine der vorgelegten Bürgschaften zurück, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr endabgerechnet ist. Im Fall der Vertragsverlängerung wird die jeweils letzte Bürgschaft nicht zurückgegeben. Bei völligem oder teilweisem Wegfall des Sicherungszwecks gilt § 18 Nr. 7 VOL/B. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden werden nach Beendigung des Vertrags auf Verlangen zurückgegeben, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr endabgerechnet ist und keine wechselseitigen Ansprüche mehr bestehen. Für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunden gelten die einschlägigen Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Auftragsausführungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), technischen Vertragsbedingungen (TVB) und zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) sowie den Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Lose beschrieben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLM3WG#

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio … ganz lesenEigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio. EUR Im Fall der Bereitschaftserklärung ist der Nachweis des Versicherungsabschlusses vor Leistungsbeginn zu erbringen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen).
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nach-weis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierun … ganz lesenNachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nach-weis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung beziehen. Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall erbringen wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fachl … ganz lesenEigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fachlos mindestens eine vergleichbare abgeschlossene oder noch laufende Referenzbeauftragungen nachzuweisen. Für unterschiedliche Lose dürfen gleiche Referenzen vorgelegt werden. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen die nachfolgenden Merkmale vorliegen: Für Los 5: Vergleichbar sind Aufträge über den Betrieb einer Sammel- und Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 14 ElektroG, bei denen sämtliche der folgenden Merkmale erfüllt sind: - der Betrieb der Übergabestelle wurde über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem 01.01.2020 durchgängig durchgeführt, - die Übergabestelle wurde im Auftrag eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines nach ElektroG zugelassenen Systems betrieben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach gegliedert nach Geschäftsführern, Disponenten/Fuhrparkleitern, Fahrern und Sammelpersonal sowie sonstigem gewerblichem Personal.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die E … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Lose.
Optionen
In den Leistungsverzeichnissen der Lose sind Bedarfspositionen für Aushilfsleistungen vorgesehen (jeweils Pos. 3 der einzelnen Lose). Es handelt sich um reine Einheitspreis-/Verrechnungssätze (EUR/h) für den bedarfsweisen Einsatz von Sammelfahrzeugen und Gerätschaften. Diese Bedarfspositionen werden … ganz lesenIn den Leistungsverzeichnissen der Lose sind Bedarfspositionen für Aushilfsleistungen vorgesehen (jeweils Pos. 3 der einzelnen Lose). Es handelt sich um reine Einheitspreis-/Verrechnungssätze (EUR/h) für den bedarfsweisen Einsatz von Sammelfahrzeugen und Gerätschaften. Diese Bedarfspositionen werden nur im tatsächlichen Bedarfsfall nach Aufwand abgerechnet; mangels feststehendem Mengengerüst gehen sie nicht in den Wertungspreis ein und sind für die Angebotswertung nicht maßgeblich. Für Los 2 (Bioabfall) wird das Störstoffdetektionssystem als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben. Der Bieter hat sowohl die Grundposition (Bioabfallsammlung ohne Störstoffdetektionssystem) als auch die Wahlposition (Bioabfallsammlung mit Störstoffdetektionssystem) im Leistungsverzeichnis vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung zu entscheiden, ob die Leistung mit oder ohne Störstoffdetektionssystem beauftragt wird. In die Angebotswertung geht der Preis derjenigen Variante ein, für die sich der Auftraggeber entscheidet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Los 2) und dem Leistungsverzeichnis Los 2.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
17.08.2026, 10:00 Uhr. Bad Hersfeld, Hannover. Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschä … ganz lesen17.08.2026, 10:00 Uhr. Bad Hersfeld, Hannover. Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der Auftragnehmer 5 (fünf) Vertragserfüll … ganz lesenverlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der Auftragnehmer 5 (fünf) Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften jeweils in gleichen Anteilen nach dem Formblatt (Bestandteil der Vergabeunterlagen, Anlage 11) in Höhe von insgesamt 5% des Bruttogesamtauftragswerts über die Vertragslaufzeit von 5 Jahren nach Angebot zu stellen. Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Zuschlagschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist der AG berechtigt, die Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Jeweils nach Ablauf eines Jahres des Leistungszeitraumes gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine der vorgelegten Bürgschaften zurück, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr endabgerechnet ist. Im Fall der Vertragsverlängerung wird die jeweils letzte Bürgschaft nicht zurückgegeben. Bei völligem oder teilweisem Wegfall des Sicherungszwecks gilt § 18 Nr. 7 VOL/B. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden werden nach Beendigung des Vertrags auf Verlangen zurückgegeben, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen und das abgelaufene Wirtschaftsjahr endabgerechnet ist und keine wechselseitigen Ansprüche mehr bestehen. Für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunden gelten die einschlägigen Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Auftragsausführungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), technischen Vertragsbedingungen (TVB) und zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) sowie den Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Lose beschrieben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLM3WG#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
250.500 €Zuschlagswert im Median
100.165 € – 1,6 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e84748b-402c-4ac5-b3df-8e47feacf8ef.