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Ex Post: AZV Hersfeld-Rotenburg: Dienstleistungen der Abfuhrlogistik

Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) · Bad Hersfeld, Hessen

Aktenzeichen 46-2025veröffentlicht 15.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 79 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 53 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    in 55 Tagen

Beschreibung

Der AZV Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg schreibt Dienstleistungen der Abfuhrlogistik im Verbandsgebiet (Landkreis Hersfeld-Rotenburg ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen) in fünf Losen aus. Gegenstand sind die Sammlung und der Transport von Restabfall (Los 1), Bioabfall (Los 2) und Altpapier/PPK (Los 3) jeweils mit Betrieb eines Behälteridentifikationssystems, die Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektroaltgeräten (Los 4) sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle nach § 14 ElektroG (Los 5).

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Restmüllabfuhr mit Behälteränderungsdienst und Betrieb eines Identsystems

Gegenstand von Los 1 ist die Einsammlung und der Transport des Restabfalls im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Restabfallbehälter (120 l bis 1.100 l), die Gestellung und Abfuhr von Restabfallsäcken sowie den Behälteränderungsdienst. Zu bedienen sind rund 35.300 Restabfallgefäße bei einer jährlichen Menge von rund 9.450 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit gebührenscharfer Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–
2
Bioabfallabfuhr mit Betrieb eines Identsystems sowie Ströfstoffdetektionssystems

Gegenstand von Los 2 ist die Einsammlung und der Transport des Bioabfalls im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Bioabfallbehälter (120 l und 240 l). Zu bedienen sind rund 23.700 Bioabfallgefäße bei einer jährlichen Menge von rund 8.500 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit gebührenscharfer Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Das Störstoffdetektionssystem für Bioabfälle wird als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben; der Bieter hat sowohl die Grundposition (ohne) als auch die Wahlposition (mit Störstoffdetektionssystem) vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber entscheidet vor Zuschlagserteilung, welche Variante beauftragt wird; in die Wertung geht der Preis der gewählten Variante ein. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–
3
Abfuhr von PPK mit Betrieb eines Identsystems

Gegenstand von Los 3 ist die Einsammlung und der Transport von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Papierbehälter (120 l und 240 l sowie 1.100-l-Container) einschließlich der Sonderentleerungen sowie die Gestellung und den Betrieb einer Umschlageinrichtung. Zu bedienen sind rund 34.900 Papiergefäße bei einer jährlichen Menge von rund 5.000 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–
4
Abfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten nach ElektroG

Gegenstand von Los 4 ist die Abfuhr von Sperrmüll sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Sammlung erfolgt im Abrufsystem (Anmeldung durch die Bürgerinnen und Bürger) einschließlich der Andienung der eingesammelten Abfälle an die vom Auftraggeber benannten Anlagen bzw. Übergabestellen. Erfasst werden jährlich mehrere tausend Abfuhranmeldungen für Sperrmüll und Elektroaltgeräte (unverbindliche Orientierungswerte; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind getrennt zu erfassen und nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu behandeln. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen geeigneten Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG, ElektroG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–
5
Gestellung und Betrieb einer Übergabestelle nach ElektroG

Gegenstand von Los 5 ist die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle gemäß § 14 Abs. 1 ElektroG für das Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Leistung umfasst die Annahme, Sortierung und Konfektionierung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie deren Übergabe an die Hersteller bzw. die von diesen beauftragten Verwerterbetriebe. Die Geräte sind zerstörungsfrei anzunehmen und zu handhaben; insbesondere dürfen die Kühlkreisläufe von Kühlgeräten bei Annahme und Umschlag nicht beschädigt werden. Der Auftragnehmer hat die Übergabestelle nach den anerkannten Regeln eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs zu führen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorzuhalten. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG, ElektroG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben-, Melde- und Dokumentationsleistungen zu erbringen.

5 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3, 4, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die E … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Lose.
Optionen
In den Leistungsverzeichnissen der Lose sind Bedarfspositionen für Aushilfsleistungen vorgesehen (jeweils Pos. 3 der einzelnen Lose). Es handelt sich um reine Einheitspreis-/Verrechnungssätze (EUR/h) für den bedarfsweisen Einsatz von Sammelfahrzeugen und Gerätschaften. Diese Bedarfspositionen werden … ganz lesenIn den Leistungsverzeichnissen der Lose sind Bedarfspositionen für Aushilfsleistungen vorgesehen (jeweils Pos. 3 der einzelnen Lose). Es handelt sich um reine Einheitspreis-/Verrechnungssätze (EUR/h) für den bedarfsweisen Einsatz von Sammelfahrzeugen und Gerätschaften. Diese Bedarfspositionen werden nur im tatsächlichen Bedarfsfall nach Aufwand abgerechnet; mangels feststehendem Mengengerüst gehen sie nicht in den Wertungspreis ein und sind für die Angebotswertung nicht maßgeblich. Für Los 2 (Bioabfall) wird das Störstoffdetektionssystem als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben. Der Bieter hat sowohl die Grundposition (Bioabfallsammlung ohne Störstoffdetektionssystem) als auch die Wahlposition (Bioabfallsammlung mit Störstoffdetektionssystem) im Leistungsverzeichnis vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung zu entscheiden, ob die Leistung mit oder ohne Störstoffdetektionssystem beauftragt wird. In die Angebotswertung geht der Preis derjenigen Variante ein, für die sich der Auftraggeber entscheidet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Los 2) und dem Leistungsverzeichnis Los 2.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMPUW#

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die E … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre (2032 und 2033), sofern der Auftraggeber nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Im Fall der Verlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2033, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Besonderen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Lose.
Optionen
Das Störstoffdetektionssystem für Bioabfälle wird als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben; der Bieter hat sowohl die Grundposition (ohne) als auch die Wahlposition (mit Störstoffdetektionssystem) vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber entscheidet vor Zuschlagserteilung, welche Variante beauftragt wird; in die Wertung geht der Preis der gewählten Variante ein.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMPUW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
250.500 €Zuschlagswert im Median
100.165 € – 1,6 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2634865-b06a-42bd-b32c-cd4ff14fd606.