Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · Pirna, Sachsen
Aktenzeichen 2025-46veröffentlicht 11.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.08.2026 – 31.07.2031
- Lose
- 3
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.08.2026 – 31.07.2031
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pirna01796, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2031
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 64210000Fernsprech- und DatenübertragungsdiensteHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell | 5 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell | 5 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter bzw. Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon: +49 (341) 977 3800 Telefax: +49 (341) 977 10 49 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de w … ganz lesenkürzer
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter bzw. Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon: +49 (341) 977 3800 Telefax: +49 (341) 977 10 49 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de wenden. Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die Durchführung von Nachprüfungsverfah-ren für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung zur Einordnung von Breitbandausschreibungen geht die Vergabestelle jedoch davon aus, dass hier die Bereichsausnahme nach den §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 greift und die kartellvergaberechtlichen Bestimmungen des Teil 4 des GWB hier keine Anwendung finden und demnach auch der Weg zur Vergabekammer als Nachprüfungsstelle nicht eröffnet ist. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn und soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: siehe Anlage 250811_Bekanntmachung.pdf auf Seite 10 - Die Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1 - Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt: Nein
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
- Website
- landratsamt-pirna.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landratsamt-pirna.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Telekom Deutschland GmbH4 Zuschläge
- mitteldeutsche IT GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d122b9d-22fa-4e84-a993-b06e6ee3f9bf.