Austausch von Stromzählern bis 100A
EWR Netz-GmbH · Alzey, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 27.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Alzey55232, Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand ist der physische Austausch von Stromzählern bis 100 Ampère bei den Kunden der EWR Netz GmbH
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rheinhessen/Pfalz Wechsel der Stromzähler bis 100 A Der Auftragnehmer hat die Stromzähler bei den Kunden physisch zu wechseln Hierzu stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus den IT Systemen des Anbieters Schleupen die notwendigen Daten in Dateiform bereit. . Der Auftragnehmer hat einen fachgerechten Ausbau des bestehenden Zählers und einen fachgerechten Einbau des neuen Zählers sicherzustellen und bildlich zu dokumentieren. Die Zählermontage muss mit Drehmomentschrauber entsprechend der vorgegebenen Newtonmeter der Zählerhersteller erfolgen. Sollte aus technischen Gründen der der Zählerwechsel nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer dies zu dokumentieren Die Ursachen und Gründe des technischen Mangels sind dem Auftraggeber darzulegen und ggf. nachzuweisen. Der Auftragnehmer übergibt dem Kunden ein Mangelformular und dokumentiert dies am Auftrag Die ausgebauten Zähler sind vom Auftragnehmer im Technikzentrum des Auftraggebers in Worms-Rheindürkheim in geeigneten, ggf. vom Auftraggeber vorgegebenen Behältnissen abzugeben. Gegenbenfals stellt der AG dem AN an dessen Firmensitz ein Behältnis zur Verfügung. 1. Kundenansprache Der Auftragnehmer handelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers und tritt gegenüber dem Kunden formal ausschließlich zusammen mit dem Auftraggeber auf. Die Leistungserbringung nach diesem Vertrag ist strikt von anderen Aufträgen zu trennen. a. Anschreiben, Anfahrt Kunden sind im ersten Anlauf mindestens dreimal anzuschreiben. Der Auftragnehmer hat eine Installationsquote von mehr als 90 % zu erfüllen. Dabei ist es unerheblich, wie häufig ein Wechselversuch und Anschreiben stattfindet. b. Telefonhotline Der Auftragnehmer hat eine deutschsprachige Hotline für das Ausrollen und für die Klärfallbearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die Erreichbarkeit der Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr – nicht an bundesweiten Feiertagen sowie an Tagen, die sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz als Feiertage gelten, vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer muss eine flexible Personalplanung gewährleisten, um Auslastungsschwankungen effektiv zu begegnen und eine konstante Erreichbarkeitsquote von über 90 % zu garantieren; bei einer durchschnittlichen maximalen Wartezeit von zehn Minuten während definierter Erreichbarkeitszeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit weitere Kriterien vorzugeben. 2. Klärfallbearbeitung Eine Klärfallbearbeitung seitens des Auftragnehmers erfolgt über die Telefonhotline des Auftragnehmers oder in textlicher Form sowie physisch vor Ort beim Kunden. Sämtliche Schritte der Klärfallbearbeitung hat der Auftragnehmer zu dokumentieren und in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Format und Häufigkeit dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. | 36 Monate | – |
| 2 | Worms/hessisches Ried Wechsel der Stromzähler bis 100 A Der Auftragnehmer hat die Stromzähler bei den Kunden physisch zu wechseln Hierzu stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus den IT Systemen des Anbieters Schleupen die notwendigen Daten in Dateiform bereit. . Der Auftragnehmer hat einen fachgerechten Ausbau des bestehenden Zählers und einen fachgerechten Einbau des neuen Zählers sicherzustellen und bildlich zu dokumentieren. Die Zählermontage muss mit Drehmomentschrauber entsprechend der vorgegebenen Newtonmeter der Zählerhersteller erfolgen. Sollte aus technischen Gründen der der Zählerwechsel nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer dies zu dokumentieren Die Ursachen und Gründe des technischen Mangels sind dem Auftraggeber darzulegen und ggf. nachzuweisen. Der Auftragnehmer übergibt dem Kunden ein Mangelformular und dokumentiert dies am Auftrag Die ausgebauten Zähler sind vom Auftragnehmer im Technikzentrum des Auftraggebers in Worms-Rheindürkheim in geeigneten, ggf. vom Auftraggeber vorgegebenen Behältnissen abzugeben. Gegenbenfals stellt der AG dem AN an dessen Firmensitz ein Behältnis zur Verfügung. 1. Kundenansprache Der Auftragnehmer handelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers und tritt gegenüber dem Kunden formal ausschließlich zusammen mit dem Auftraggeber auf. Die Leistungserbringung nach diesem Vertrag ist strikt von anderen Aufträgen zu trennen. a. Anschreiben, Anfahrt Kunden sind im ersten Anlauf mindestens dreimal anzuschreiben. Der Auftragnehmer hat eine Installationsquote von mehr als 90 % zu erfüllen. Dabei ist es unerheblich, wie häufig ein Wechselversuch und Anschreiben stattfindet. b. Telefonhotline Der Auftragnehmer hat eine deutschsprachige Hotline für das Ausrollen und für die Klärfallbearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die Erreichbarkeit der Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr – nicht an bundesweiten Feiertagen sowie an Tagen, die sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz als Feiertage gelten, vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer muss eine flexible Personalplanung gewährleisten, um Auslastungsschwankungen effektiv zu begegnen und eine konstante Erreichbarkeitsquote von über 90 % zu garantieren; bei einer durchschnittlichen maximalen Wartezeit von zehn Minuten während definierter Erreichbarkeitszeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit weitere Kriterien vorzugeben. 2. Klärfallbearbeitung Eine Klärfallbearbeitung seitens des Auftragnehmers erfolgt über die Telefonhotline des Auftragnehmers oder in textlicher Form sowie physisch vor Ort beim Kunden. Sämtliche Schritte der Klärfallbearbeitung hat der Auftragnehmer zu dokumentieren und in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Format und Häufigkeit dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. | 36 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Nachweis von Referenzen im Bereich Austausch / Wechsel von Stromzählern von mindestens ca. 5.000 in den Jahren 2023/2024
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 1 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Jeweils um 12 Monate, wenn nicht 6 Monate zum 31.12. des Jahres eine Kündigung erfolgt ist.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- EWR Netz-GmbH
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Gartenstraße 22, 55232 Alzey
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Vergabeverfahren Gasnetzanschlusskontrolle mit Reglerfunktionsprüfung20.02.2026 · 2 Angebote
- Stationspflegearbeiten an Stromstrationen der EWR Netz GmbH09.12.2025 · 6 Angebote
- Vergabeverfahren Kundenselbstablesung der EWR Netz GmbH21.02.2025 · 1 Angebot
- Vergabeverfahren Smart Meter Rollout der EWR Netz GmbH21.02.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 26A0291 (LBB NL Trier) Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen DIN 18382, 18299LBB Regionale Vergabestelle TrierFrist 18.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aaaa672b-6abb-4c56-892e-e293eb911b8d.