Ausstattung von Skills-Labs-Räumen einschl. Planungs- und Montageleistungen
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle- · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 087.31:Skills-Labs_RNKveröffentlicht 04.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69115, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 28 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 28 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ausstattung von Skills-Labs-Räumen einschl. Planungs- und Montageleistungen an 3 Standorten mit umfangreichen Ausstattungsgegenständen, Mulitmediatechnik und Anwendungssoftware.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und g … ganz lesenkürzer
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach: — § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), — § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), — § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland), — § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, — § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), — § 263 StGB (Betrug), — § 264 StGB (Subventionsbetrug), — § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), — § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), — § 333 StGB (Vorteilsgewährung), — § 334 StGB (Bestechung), — §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung); — Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), — keine Verstöße gegen: — §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), — § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), — § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), — §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), — § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III, — § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oderGeldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR geahndet wurden. Weiterhin erklärt der Bieter, dass: — die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLoG) eingehalten werden, — bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen wird, — keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, — die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, — dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden Berufsregister erfolgt ist.- Kriterium
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, — über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren o … ganz lesenkürzer
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, — über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde. Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben: — Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. — Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden anzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird die ausschreibende Stelle bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.- Kriterium
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin anzugeben: — Kommunikation: Hat in deutscher Sprache zu erfolgen. — Referenzen: Mind. 2 vergleichbare Referenzen i … ganz lesenkürzer
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin anzugeben: — Kommunikation: Hat in deutscher Sprache zu erfolgen. — Referenzen: Mind. 2 vergleichbare Referenzen in den letzten 60 Monaten mit vollständigen Kontaktangaben sowie weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben. Vergleichbar bedeutet: Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Die Referenzen müssen aus dem Pflegeschulbereich (pädagogische Bildungs-, Ausbildungs-, Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen) sein. Es sollen vorwiegend öffentliche Auftraggeber genannt werden. Im Rahmen der praktischen Ausbildung und des theoretischen sowie fachpraktischen Unterrichts bedarf es umfang-reicher Kompetenzen, die den Auszubildenden vermittelt werden müssen. Durch die Vielzahl von Außeneinsätzen kommt der Pflegeschule als konstanter Lernort dabei eine besondere Bedeutung zu. In einer vertrauten Umgebung erhalten Auszubildende durch "Skills Labs" die Möglichkeit, alltagsgetreu, realitäts- und praxisnah Lernsituationen zu durchlaufen. Der Fokus liegt dabei auf dem Erwerb von Kompetenzen, die zur Pflege von Menschen in allen Altersstufen befähigen. Somit reichen Referenzen über die Ausstattung von "Skills Labs" an Krankenhäusern nicht aus, da dort in der Regel Lernsituationen aus dem Bereich der stationären Akutpflege wiedergegeben werden. Die Bereiche der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege (häusliche Umgebung von älteren Menschen) und der pädiatrischen Versorgung werden meist nicht abgebildet. Insofern ist es erforderlich, den Kreis der Anbietenden auf diejenigen zu beschränken, die bereits Skills Labs an Pflegeschulen eingerichtet haben und alle Versorgungsbereiche der Pflege dar-stellen können. — Angaben zur vorhandenen Qualitätssicherung im Unternehmen, — Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen, — Nachunternehmer: Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmen einzusetzen. — Bietergemeinschaft: Angabe, ob das Angebot von einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abgegeben wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.07.2024, 11:00 Uhr. Nur Vertreter des Auftraggebers.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen … ganz lesenkürzer
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Einrichtung und Inbetriebnahme der Skills Lab Räumlichkeiten für die Louise- Otto-Peters-Schule ist für das vierte Quartal 2024 vorgesehen. Bezüglich des genauen Lieferzeitpunktes ist die Schule rechtzeitig zu informieren und ggf. Absprachen mit den zuständigen Ansprechpartnern an der Schule zu … ganz lesenkürzer
Die Einrichtung und Inbetriebnahme der Skills Lab Räumlichkeiten für die Louise- Otto-Peters-Schule ist für das vierte Quartal 2024 vorgesehen. Bezüglich des genauen Lieferzeitpunktes ist die Schule rechtzeitig zu informieren und ggf. Absprachen mit den zuständigen Ansprechpartnern an der Schule zu treffen. Auf die Ferienzeiten des Landes Baden-Württemberg ist zu achten. Die Einrichtung und Inbetriebnahme der Skills Lab Räumlichkeiten für die Helen- Keller-Schule ist für das vierte Quartal 2024 vorgesehen. Bezüglich des genauen Lieferzeitpunktes ist die Schule rechtzeitig zu informieren und ggf. Absprachen mit den zuständigen Ansprechpartnern an der Schule zu treffen. Auf die Ferienzeiten des Landes Baden-Württemberg ist zu achten. Die Einrichtung und Inbetriebnahme der Skills Lab Räumlichkeiten für die Albert- Schweitzer-Schule ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen. Bezüglich des genauen Lieferzeitpunktes ist die Schule rechtzeitig zu informieren und ggf. Absprachen mit den zuständigen Ansprechpartnern an der Schule zu treffen. Auf die Ferienzeiten des Landes Baden-Württemberg ist zu achten.- Hinweis
1) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe: Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter www.auftragsboerse.d … ganz lesenkürzer
1) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe: Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter www.auftragsboerse.de kostenfrei zu registrieren. Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher Informationsfluss verloren, der sich evtl. ausder Beantwortung von Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen. Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals ausgedruckt,handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis zum 26.06.2024 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Hinweis zum Postfach auf der Vergabeplattform: Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat. Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem aus …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg
- Website
- rhein-neckar-kreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rhein-neckar-kreis.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 330 (Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- BD GmbH4 Zuschläge
- Medtronic GmbH4 Zuschläge
- Balmung Medical Handel GmbH3 Zuschläge
- Johnson & Johnson Medical GmbH3 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.07.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a31ddf3-9dc9-43b8-9086-9d3a48f76f52.