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Ausschreibung von Verwertungsdienstleistungen

Kreis Recklinghausen, Der Landrat · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen (ZV)19-21-E-184/24veröffentlicht 06.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 838 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 8 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wurden diverse Entsorgungsleistungen. - Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier - Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen - Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott - Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz (A I bis A III) - Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen - Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier

Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier Altpapier im Sinne dieses Vertrages ist gemischtes Altpapier aus Papier, Pappe und Karton (PPK), welches von den kreisangehörigen Städten mit dem jeweiligen Erfassungssystem gesammelt wird, und einschließlich der enthaltenen Störstoffe, an den Auftragnehmer übergeben wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kreis Recklinghausen zwischen ca. 18.000 Mg/a und 26.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und umzuschlagen. Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen Die Leistungen in Los 2 unterteilen sich in drei Gebietslose. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich jeweils für die im folgenden aufgeführten Gebietslose Los 2 A (Kreisgebiet "Nord"), Los 2 B (Kreisgebiet "Mitte") und Los 2 C (Kreisgebiet "Süd"). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden unter dem Begriff der Garten- und Parkabfälle folgende Abfälle zusammengefasst: - Pflanzenreste, Rasenschnitt und Laub - Strauch- und Astschnitt - Weihnachtsbäume - Vorsortierte Friedhofsabfälle Eine getrennte Anlieferung unterschiedlicher Grünabfallqualitäten erfolgt nicht. Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott Bei der Abfallfraktion Metallschrott handelt es sich um metallische Abfälle/Wertstoffe, welche insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghoferfassungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen werden (z. B. Fahrräder, Badewannen, Rohre, Öfen, Zäune, Töpfe, Rahmen, Lampen, Roste etc.). Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 1.300 Mg/a und 1.700 Mg/a Metallschrott zu übernehmen und zu verwerten. Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz Bei der Fraktion Altholz handelt es sich um Altholz der Kategorien A I bis A III, welches insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghofsammlungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 6.200 Mg/a und 7.600 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.900 Mg/a) Altholz A I bis A III zu übernehmen und zu verwerten. Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen In der Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sind diejenigen Stoffe spezifiziert, die vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des Landes NRW, der Zuladungsvorschriften der ADR (= Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Zustimmung der Gewerbeaufsicht als schadstoffhaltige Abfälle im Kreis Recklinghausen angenommen werden. Der Katalog der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle (= "gefährliche Abfälle" lt. Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006) wird kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen angepasst. Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Wertstoffe im Sinne dieser Ausschreibung sind - (Verkaufs-)Verpackungen gemäß VerpackV aus Kunststoff, Metall und sogenannten Verbundstoffen (gemischten Materialien) wie beispielsweise: Konservendosen, Getränkekartons, Kunststoff-Flaschen oder Styropor-Verpackungen. - Stoffgleiche Nicht-Verpackungen (aus Kunststoff und Metall), welche über die Wertstofftonne erfasst werden, können z. B. sein: Schüsseln, Eimer, Kinderspielzeug, Blumentöpfe, Klarsichtfolien, Kunststoffbecher, Töpfe, Pfannen, Besteck, Wasserhähne oder Metallwerkzeuge. Die Sortierung der übernommenen Wertstoffmengen (ca. 4.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a) ist Aufgabe des Auftragnehmers.

2 Jahre–
2
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen - Kreisgebiet "Nord"

Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier Altpapier im Sinne dieses Vertrages ist gemischtes Altpapier aus Papier, Pappe und Karton (PPK), welches von den kreisangehörigen Städten mit dem jeweiligen Erfassungssystem gesammelt wird, und einschließlich der enthaltenen Störstoffe, an den Auftragnehmer übergeben wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kreis Recklinghausen zwischen ca. 18.000 Mg/a und 26.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und umzuschlagen. Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen Die Leistungen in Los 2 unterteilen sich in drei Gebietslose. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich jeweils für die im folgenden aufgeführten Gebietslose Los 2 A (Kreisgebiet "Nord"), Los 2 B (Kreisgebiet "Mitte") und Los 2 C (Kreisgebiet "Süd"). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden unter dem Begriff der Garten- und Parkabfälle folgende Abfälle zusammengefasst: - Pflanzenreste, Rasenschnitt und Laub - Strauch- und Astschnitt - Weihnachtsbäume - Vorsortierte Friedhofsabfälle Eine getrennte Anlieferung unterschiedlicher Grünabfallqualitäten erfolgt nicht. Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott Bei der Abfallfraktion Metallschrott handelt es sich um metallische Abfälle/Wertstoffe, welche insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghoferfassungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen werden (z. B. Fahrräder, Badewannen, Rohre, Öfen, Zäune, Töpfe, Rahmen, Lampen, Roste etc.). Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 1.300 Mg/a und 1.700 Mg/a Metallschrott zu übernehmen und zu verwerten. Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz Bei der Fraktion Altholz handelt es sich um Altholz der Kategorien A I bis A III, welches insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghofsammlungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 6.200 Mg/a und 7.600 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.900 Mg/a) Altholz A I bis A III zu übernehmen und zu verwerten. Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen In der Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sind diejenigen Stoffe spezifiziert, die vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des Landes NRW, der Zuladungsvorschriften der ADR (= Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Zustimmung der Gewerbeaufsicht als schadstoffhaltige Abfälle im Kreis Recklinghausen angenommen werden. Der Katalog der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle (= "gefährliche Abfälle" lt. Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006) wird kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen angepasst. Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Wertstoffe im Sinne dieser Ausschreibung sind - (Verkaufs-)Verpackungen gemäß VerpackV aus Kunststoff, Metall und sogenannten Verbundstoffen (gemischten Materialien) wie beispielsweise: Konservendosen, Getränkekartons, Kunststoff-Flaschen oder Styropor-Verpackungen. - Stoffgleiche Nicht-Verpackungen (aus Kunststoff und Metall), welche über die Wertstofftonne erfasst werden, können z. B. sein: Schüsseln, Eimer, Kinderspielzeug, Blumentöpfe, Klarsichtfolien, Kunststoffbecher, Töpfe, Pfannen, Besteck, Wasserhähne oder Metallwerkzeuge. Die Sortierung der übernommenen Wertstoffmengen (ca. 4.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a) ist Aufgabe des Auftragnehmers.

2 Jahre–
3
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott

Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier Altpapier im Sinne dieses Vertrages ist gemischtes Altpapier aus Papier, Pappe und Karton (PPK), welches von den kreisangehörigen Städten mit dem jeweiligen Erfassungssystem gesammelt wird, und einschließlich der enthaltenen Störstoffe, an den Auftragnehmer übergeben wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kreis Recklinghausen zwischen ca. 18.000 Mg/a und 26.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und umzuschlagen. Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen Die Leistungen in Los 2 unterteilen sich in drei Gebietslose. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich jeweils für die im folgenden aufgeführten Gebietslose Los 2 A (Kreisgebiet "Nord"), Los 2 B (Kreisgebiet "Mitte") und Los 2 C (Kreisgebiet "Süd"). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden unter dem Begriff der Garten- und Parkabfälle folgende Abfälle zusammengefasst: - Pflanzenreste, Rasenschnitt und Laub - Strauch- und Astschnitt - Weihnachtsbäume - Vorsortierte Friedhofsabfälle Eine getrennte Anlieferung unterschiedlicher Grünabfallqualitäten erfolgt nicht. Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott Bei der Abfallfraktion Metallschrott handelt es sich um metallische Abfälle/Wertstoffe, welche insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghoferfassungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen werden (z. B. Fahrräder, Badewannen, Rohre, Öfen, Zäune, Töpfe, Rahmen, Lampen, Roste etc.). Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 1.300 Mg/a und 1.700 Mg/a Metallschrott zu übernehmen und zu verwerten. Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz Bei der Fraktion Altholz handelt es sich um Altholz der Kategorien A I bis A III, welches insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghofsammlungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 6.200 Mg/a und 7.600 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.900 Mg/a) Altholz A I bis A III zu übernehmen und zu verwerten. Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen In der Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sind diejenigen Stoffe spezifiziert, die vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des Landes NRW, der Zuladungsvorschriften der ADR (= Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Zustimmung der Gewerbeaufsicht als schadstoffhaltige Abfälle im Kreis Recklinghausen angenommen werden. Der Katalog der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle (= "gefährliche Abfälle" lt. Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006) wird kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen angepasst. Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Wertstoffe im Sinne dieser Ausschreibung sind - (Verkaufs-)Verpackungen gemäß VerpackV aus Kunststoff, Metall und sogenannten Verbundstoffen (gemischten Materialien) wie beispielsweise: Konservendosen, Getränkekartons, Kunststoff-Flaschen oder Styropor-Verpackungen. - Stoffgleiche Nicht-Verpackungen (aus Kunststoff und Metall), welche über die Wertstofftonne erfasst werden, können z. B. sein: Schüsseln, Eimer, Kinderspielzeug, Blumentöpfe, Klarsichtfolien, Kunststoffbecher, Töpfe, Pfannen, Besteck, Wasserhähne oder Metallwerkzeuge. Die Sortierung der übernommenen Wertstoffmengen (ca. 4.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a) ist Aufgabe des Auftragnehmers.

2 Jahre–
4
Übernahme und Verwertung von Altholz (A I bis A III)

Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier Altpapier im Sinne dieses Vertrages ist gemischtes Altpapier aus Papier, Pappe und Karton (PPK), welches von den kreisangehörigen Städten mit dem jeweiligen Erfassungssystem gesammelt wird, und einschließlich der enthaltenen Störstoffe, an den Auftragnehmer übergeben wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kreis Recklinghausen zwischen ca. 18.000 Mg/a und 26.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und umzuschlagen. Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen Die Leistungen in Los 2 unterteilen sich in drei Gebietslose. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich jeweils für die im folgenden aufgeführten Gebietslose Los 2 A (Kreisgebiet "Nord"), Los 2 B (Kreisgebiet "Mitte") und Los 2 C (Kreisgebiet "Süd"). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden unter dem Begriff der Garten- und Parkabfälle folgende Abfälle zusammengefasst: - Pflanzenreste, Rasenschnitt und Laub - Strauch- und Astschnitt - Weihnachtsbäume - Vorsortierte Friedhofsabfälle Eine getrennte Anlieferung unterschiedlicher Grünabfallqualitäten erfolgt nicht. Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott Bei der Abfallfraktion Metallschrott handelt es sich um metallische Abfälle/Wertstoffe, welche insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghoferfassungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen werden (z. B. Fahrräder, Badewannen, Rohre, Öfen, Zäune, Töpfe, Rahmen, Lampen, Roste etc.). Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 1.300 Mg/a und 1.700 Mg/a Metallschrott zu übernehmen und zu verwerten. Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz Bei der Fraktion Altholz handelt es sich um Altholz der Kategorien A I bis A III, welches insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghofsammlungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 6.200 Mg/a und 7.600 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.900 Mg/a) Altholz A I bis A III zu übernehmen und zu verwerten. Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen In der Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sind diejenigen Stoffe spezifiziert, die vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des Landes NRW, der Zuladungsvorschriften der ADR (= Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Zustimmung der Gewerbeaufsicht als schadstoffhaltige Abfälle im Kreis Recklinghausen angenommen werden. Der Katalog der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle (= "gefährliche Abfälle" lt. Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006) wird kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen angepasst. Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Wertstoffe im Sinne dieser Ausschreibung sind - (Verkaufs-)Verpackungen gemäß VerpackV aus Kunststoff, Metall und sogenannten Verbundstoffen (gemischten Materialien) wie beispielsweise: Konservendosen, Getränkekartons, Kunststoff-Flaschen oder Styropor-Verpackungen. - Stoffgleiche Nicht-Verpackungen (aus Kunststoff und Metall), welche über die Wertstofftonne erfasst werden, können z. B. sein: Schüsseln, Eimer, Kinderspielzeug, Blumentöpfe, Klarsichtfolien, Kunststoffbecher, Töpfe, Pfannen, Besteck, Wasserhähne oder Metallwerkzeuge. Die Sortierung der übernommenen Wertstoffmengen (ca. 4.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a) ist Aufgabe des Auftragnehmers.

2 Jahre–
5
Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen

Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier Altpapier im Sinne dieses Vertrages ist gemischtes Altpapier aus Papier, Pappe und Karton (PPK), welches von den kreisangehörigen Städten mit dem jeweiligen Erfassungssystem gesammelt wird, und einschließlich der enthaltenen Störstoffe, an den Auftragnehmer übergeben wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kreis Recklinghausen zwischen ca. 18.000 Mg/a und 26.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und umzuschlagen. Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen Die Leistungen in Los 2 unterteilen sich in drei Gebietslose. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich jeweils für die im folgenden aufgeführten Gebietslose Los 2 A (Kreisgebiet "Nord"), Los 2 B (Kreisgebiet "Mitte") und Los 2 C (Kreisgebiet "Süd"). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden unter dem Begriff der Garten- und Parkabfälle folgende Abfälle zusammengefasst: - Pflanzenreste, Rasenschnitt und Laub - Strauch- und Astschnitt - Weihnachtsbäume - Vorsortierte Friedhofsabfälle Eine getrennte Anlieferung unterschiedlicher Grünabfallqualitäten erfolgt nicht. Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott Bei der Abfallfraktion Metallschrott handelt es sich um metallische Abfälle/Wertstoffe, welche insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghoferfassungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen werden (z. B. Fahrräder, Badewannen, Rohre, Öfen, Zäune, Töpfe, Rahmen, Lampen, Roste etc.). Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 1.300 Mg/a und 1.700 Mg/a Metallschrott zu übernehmen und zu verwerten. Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz Bei der Fraktion Altholz handelt es sich um Altholz der Kategorien A I bis A III, welches insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghofsammlungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 6.200 Mg/a und 7.600 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.900 Mg/a) Altholz A I bis A III zu übernehmen und zu verwerten. Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen In der Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sind diejenigen Stoffe spezifiziert, die vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des Landes NRW, der Zuladungsvorschriften der ADR (= Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Zustimmung der Gewerbeaufsicht als schadstoffhaltige Abfälle im Kreis Recklinghausen angenommen werden. Der Katalog der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle (= "gefährliche Abfälle" lt. Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006) wird kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen angepasst. Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Wertstoffe im Sinne dieser Ausschreibung sind - (Verkaufs-)Verpackungen gemäß VerpackV aus Kunststoff, Metall und sogenannten Verbundstoffen (gemischten Materialien) wie beispielsweise: Konservendosen, Getränkekartons, Kunststoff-Flaschen oder Styropor-Verpackungen. - Stoffgleiche Nicht-Verpackungen (aus Kunststoff und Metall), welche über die Wertstofftonne erfasst werden, können z. B. sein: Schüsseln, Eimer, Kinderspielzeug, Blumentöpfe, Klarsichtfolien, Kunststoffbecher, Töpfe, Pfannen, Besteck, Wasserhähne oder Metallwerkzeuge. Die Sortierung der übernommenen Wertstoffmengen (ca. 4.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a) ist Aufgabe des Auftragnehmers.

2 Jahre–
6
Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen

Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier Altpapier im Sinne dieses Vertrages ist gemischtes Altpapier aus Papier, Pappe und Karton (PPK), welches von den kreisangehörigen Städten mit dem jeweiligen Erfassungssystem gesammelt wird, und einschließlich der enthaltenen Störstoffe, an den Auftragnehmer übergeben wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kreis Recklinghausen zwischen ca. 18.000 Mg/a und 26.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und umzuschlagen. Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen Die Leistungen in Los 2 unterteilen sich in drei Gebietslose. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich jeweils für die im folgenden aufgeführten Gebietslose Los 2 A (Kreisgebiet "Nord"), Los 2 B (Kreisgebiet "Mitte") und Los 2 C (Kreisgebiet "Süd"). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden unter dem Begriff der Garten- und Parkabfälle folgende Abfälle zusammengefasst: - Pflanzenreste, Rasenschnitt und Laub - Strauch- und Astschnitt - Weihnachtsbäume - Vorsortierte Friedhofsabfälle Eine getrennte Anlieferung unterschiedlicher Grünabfallqualitäten erfolgt nicht. Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott Bei der Abfallfraktion Metallschrott handelt es sich um metallische Abfälle/Wertstoffe, welche insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghoferfassungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen werden (z. B. Fahrräder, Badewannen, Rohre, Öfen, Zäune, Töpfe, Rahmen, Lampen, Roste etc.). Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 1.300 Mg/a und 1.700 Mg/a Metallschrott zu übernehmen und zu verwerten. Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz Bei der Fraktion Altholz handelt es sich um Altholz der Kategorien A I bis A III, welches insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghofsammlungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 6.200 Mg/a und 7.600 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.900 Mg/a) Altholz A I bis A III zu übernehmen und zu verwerten. Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen In der Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sind diejenigen Stoffe spezifiziert, die vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des Landes NRW, der Zuladungsvorschriften der ADR (= Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Zustimmung der Gewerbeaufsicht als schadstoffhaltige Abfälle im Kreis Recklinghausen angenommen werden. Der Katalog der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle (= "gefährliche Abfälle" lt. Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006) wird kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen angepasst. Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Wertstoffe im Sinne dieser Ausschreibung sind - (Verkaufs-)Verpackungen gemäß VerpackV aus Kunststoff, Metall und sogenannten Verbundstoffen (gemischten Materialien) wie beispielsweise: Konservendosen, Getränkekartons, Kunststoff-Flaschen oder Styropor-Verpackungen. - Stoffgleiche Nicht-Verpackungen (aus Kunststoff und Metall), welche über die Wertstofftonne erfasst werden, können z. B. sein: Schüsseln, Eimer, Kinderspielzeug, Blumentöpfe, Klarsichtfolien, Kunststoffbecher, Töpfe, Pfannen, Besteck, Wasserhähne oder Metallwerkzeuge. Die Sortierung der übernommenen Wertstoffmengen (ca. 4.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a) ist Aufgabe des Auftragnehmers.

2 Jahre–
7
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen - Kreisgebiet "Mitte"

Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier Altpapier im Sinne dieses Vertrages ist gemischtes Altpapier aus Papier, Pappe und Karton (PPK), welches von den kreisangehörigen Städten mit dem jeweiligen Erfassungssystem gesammelt wird, und einschließlich der enthaltenen Störstoffe, an den Auftragnehmer übergeben wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kreis Recklinghausen zwischen ca. 18.000 Mg/a und 26.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und umzuschlagen. Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen Die Leistungen in Los 2 unterteilen sich in drei Gebietslose. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich jeweils für die im folgenden aufgeführten Gebietslose Los 2 A (Kreisgebiet "Nord"), Los 2 B (Kreisgebiet "Mitte") und Los 2 C (Kreisgebiet "Süd"). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden unter dem Begriff der Garten- und Parkabfälle folgende Abfälle zusammengefasst: - Pflanzenreste, Rasenschnitt und Laub - Strauch- und Astschnitt - Weihnachtsbäume - Vorsortierte Friedhofsabfälle Eine getrennte Anlieferung unterschiedlicher Grünabfallqualitäten erfolgt nicht. Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott Bei der Abfallfraktion Metallschrott handelt es sich um metallische Abfälle/Wertstoffe, welche insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghoferfassungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen werden (z. B. Fahrräder, Badewannen, Rohre, Öfen, Zäune, Töpfe, Rahmen, Lampen, Roste etc.). Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 1.300 Mg/a und 1.700 Mg/a Metallschrott zu übernehmen und zu verwerten. Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz Bei der Fraktion Altholz handelt es sich um Altholz der Kategorien A I bis A III, welches insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghofsammlungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 6.200 Mg/a und 7.600 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.900 Mg/a) Altholz A I bis A III zu übernehmen und zu verwerten. Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen In der Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sind diejenigen Stoffe spezifiziert, die vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des Landes NRW, der Zuladungsvorschriften der ADR (= Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Zustimmung der Gewerbeaufsicht als schadstoffhaltige Abfälle im Kreis Recklinghausen angenommen werden. Der Katalog der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle (= "gefährliche Abfälle" lt. Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006) wird kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen angepasst. Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Wertstoffe im Sinne dieser Ausschreibung sind - (Verkaufs-)Verpackungen gemäß VerpackV aus Kunststoff, Metall und sogenannten Verbundstoffen (gemischten Materialien) wie beispielsweise: Konservendosen, Getränkekartons, Kunststoff-Flaschen oder Styropor-Verpackungen. - Stoffgleiche Nicht-Verpackungen (aus Kunststoff und Metall), welche über die Wertstofftonne erfasst werden, können z. B. sein: Schüsseln, Eimer, Kinderspielzeug, Blumentöpfe, Klarsichtfolien, Kunststoffbecher, Töpfe, Pfannen, Besteck, Wasserhähne oder Metallwerkzeuge. Die Sortierung der übernommenen Wertstoffmengen (ca. 4.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a) ist Aufgabe des Auftragnehmers.

2 Jahre–
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Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen - Kreisgebiet "Süd"

Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier Altpapier im Sinne dieses Vertrages ist gemischtes Altpapier aus Papier, Pappe und Karton (PPK), welches von den kreisangehörigen Städten mit dem jeweiligen Erfassungssystem gesammelt wird, und einschließlich der enthaltenen Störstoffe, an den Auftragnehmer übergeben wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kreis Recklinghausen zwischen ca. 18.000 Mg/a und 26.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und umzuschlagen. Los 2: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen Die Leistungen in Los 2 unterteilen sich in drei Gebietslose. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich jeweils für die im folgenden aufgeführten Gebietslose Los 2 A (Kreisgebiet "Nord"), Los 2 B (Kreisgebiet "Mitte") und Los 2 C (Kreisgebiet "Süd"). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden unter dem Begriff der Garten- und Parkabfälle folgende Abfälle zusammengefasst: - Pflanzenreste, Rasenschnitt und Laub - Strauch- und Astschnitt - Weihnachtsbäume - Vorsortierte Friedhofsabfälle Eine getrennte Anlieferung unterschiedlicher Grünabfallqualitäten erfolgt nicht. Los 3: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott Bei der Abfallfraktion Metallschrott handelt es sich um metallische Abfälle/Wertstoffe, welche insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghoferfassungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen werden (z. B. Fahrräder, Badewannen, Rohre, Öfen, Zäune, Töpfe, Rahmen, Lampen, Roste etc.). Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 1.300 Mg/a und 1.700 Mg/a Metallschrott zu übernehmen und zu verwerten. Los 4: Übernahme und Verwertung von Altholz Bei der Fraktion Altholz handelt es sich um Altholz der Kategorien A I bis A III, welches insbesondere bei der kommunalen Sammlung (Holsystem) oder bei Recyclinghofsammlungen (Bringsystem) üblicherweise den Entsorgungsträgern überlassen wird. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 6.200 Mg/a und 7.600 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.900 Mg/a) Altholz A I bis A III zu übernehmen und zu verwerten. Los 5: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen In der Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sind diejenigen Stoffe spezifiziert, die vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des Landes NRW, der Zuladungsvorschriften der ADR (= Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Zustimmung der Gewerbeaufsicht als schadstoffhaltige Abfälle im Kreis Recklinghausen angenommen werden. Der Katalog der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle (= "gefährliche Abfälle" lt. Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006) wird kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen angepasst. Los 6: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Wertstoffe im Sinne dieser Ausschreibung sind - (Verkaufs-)Verpackungen gemäß VerpackV aus Kunststoff, Metall und sogenannten Verbundstoffen (gemischten Materialien) wie beispielsweise: Konservendosen, Getränkekartons, Kunststoff-Flaschen oder Styropor-Verpackungen. - Stoffgleiche Nicht-Verpackungen (aus Kunststoff und Metall), welche über die Wertstofftonne erfasst werden, können z. B. sein: Schüsseln, Eimer, Kinderspielzeug, Blumentöpfe, Klarsichtfolien, Kunststoffbecher, Töpfe, Pfannen, Besteck, Wasserhähne oder Metallwerkzeuge. Die Sortierung der übernommenen Wertstoffmengen (ca. 4.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a) ist Aufgabe des Auftragnehmers.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis für die Entsorgungsleistungen (Gesamtentgelt)100 %
Preis
Preis für die Entsorgungsleistungen (Gesamtentgelt)Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem Angebotspreis. Dieser wird je nach Los anhand der folgenden Kriterien ermittelt: - Kriterium 1: Preis für die Entsorgungsleistungen ("Gesamtentgelt") (Lose 1 bis 6) - Kriterium 2: Wertungszuschlag für den Transportaufwand für die Anlieferungen aus den Städten des Kreises Recklinghausen zur jeweils angebotenen Übernahmestelle (gilt nicht für Los 5) - Kriterium 3: Wertungszuschlag für die Transportentfernung ("ökologisches" Kriterium) von der jeweiligen Übernahmestelle zur vorgesehenen Verwertungsanlage (gilt nur für Los 2 (A - C)) Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Los 1: Die zu vergebenden Leistungen sind in Los 1 ab dem 01.04.2025 zu erbringen. Es wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren (bis zum 31.03.2027) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2027 (um neun Monate), sofern dieser nicht bis zum 31.03.2026 von Auftraggeber … ganz lesenbis zu 1-mal: Los 1: Die zu vergebenden Leistungen sind in Los 1 ab dem 01.04.2025 zu erbringen. Es wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren (bis zum 31.03.2027) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2027 (um neun Monate), sofern dieser nicht bis zum 31.03.2026 von Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Lose 2 bis 6: Die zu vergebenden Leistungen sind in den Losen 2 bis 6 ab dem 01.01.2025 zu erbringen. Es wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren (bis zum 31.12.2026) ausgeschrieben. Der jeweilige Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2025 von Auftraggeber gekündigt wird Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption kann für jedes Los einzeln ausgeübt werden.
Optionen
Los 1: Die zu vergebenden Leistungen sind in Los 1 ab dem 01.04.2025 zu erbringen. Es wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren (bis zum 31.03.2027) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2027 (um neun Monate), sofern dieser nicht bis zum 31.03.2026 von Auftraggeber gekündigt wir … ganz lesenLos 1: Die zu vergebenden Leistungen sind in Los 1 ab dem 01.04.2025 zu erbringen. Es wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren (bis zum 31.03.2027) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2027 (um neun Monate), sofern dieser nicht bis zum 31.03.2026 von Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Lose 2 bis 6: Die zu vergebenden Leistungen sind in den Losen 2 bis 6 ab dem 01.01.2025 zu erbringen. Es wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren (bis zum 31.12.2026) ausgeschrieben. Der jeweilige Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2025 von Auftraggeber gekündigt wird Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption kann für jedes Los einzeln ausgeübt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DS8G

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c068f2d-cd24-4f08-8c2c-1d3315e3b057.