Ausschreibung Notärztliche Versorgung an den Standorten Schwarzenberg und Eibenstock
ARGE Notärztliche Versorgung · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 97/2026veröffentlicht 15.10.2026erstmals 13.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.03.2027 – 28.02.2030
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.03.2027 – 28.02.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 56 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 6 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 2 Monaten74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 4 MonatenLaufzeit bis 28.02.2030
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die notärztliche Versorgung an den Notarztstandorten Schwarzenberg (Los 1) und Eibenstock (Los 2). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt. Die vertraglichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-2 und 1-3 beigefügten Vertrag.
Gegenstand nach CPV
- 85141000Dienstleistungen von medizinischem PersonalHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Standort Schwarzenberg Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die notärztliche Versorgung an den Notarztstandorten Schwarzenberg (Los 1) und Eibenstock (Los 2). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt. Die vertraglichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-2 und 1-3 beigefügten Vertrag. Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden. Die Auftraggeberin kalkuliert jährlich für den Standort Schwarzenberg mit ca. 1700 Alarmierungen und für den Standort Eibenstock mit jährlich ca. 790 Alarmierungen. Die gemachten Mengenangaben dienen lediglich der Orientierung und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, sodass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können. Eine Abruf-verpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die tatsächliche Alarmierungshäufigkeit hängt vielmehr vom konkreten Bedarf ab. | 3 Jahre | – |
| 2 | Standort Eibenstock Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die notärztliche Versorgung an den Notarztstandorten Schwarzenberg (Los 1) und Eibenstock (Los 2). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt. Die vertraglichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-2 und 1-3 beigefügten Vertrag. Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden. Die Auftraggeberin kalkuliert jährlich für den Standort Schwarzenberg mit ca. 1700 Alarmierungen und für den Standort Eibenstock mit jährlich ca. 790 Alarmierungen. Die gemachten Mengenangaben dienen lediglich der Orientierung und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, sodass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können. Eine Abruf-verpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die tatsächliche Alarmierungshäufigkeit hängt vielmehr vom konkreten Bedarf ab. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 6-1 der Bewerbungsbedingungen)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden um-fangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem be-steht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftrag … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden um-fangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem be-steht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 6-2 der Bewerbungsbedingungen hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.- Allgemeiner Jahresumsatz
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 6-3 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf welch … ganz lesenkürzer
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 6-3 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 - Standort Schwarzenberg: 800.000 EUR Los 2 - Standort Eibenstock: 800.000 EUR Soweit sich ein Bieter auf beide Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für diese Lose nachzuweisen. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs innerhalb der letzten 3 Jahre (auf das En-de der Angebotsfrist bezogen) unter Angabe - des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer … ganz lesenkürzer
Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs innerhalb der letzten 3 Jahre (auf das En-de der Angebotsfrist bezogen) unter Angabe - des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse (die Angabe des Ansprechpartners mit Telefon-nummer und E-Mail-Adresse ist zunächst freiwillig, muss aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitgeteilt werden), - inhaltliche Beschreibung des Auftrages, - der Anzahl der Notarzteinsätze pro Jahr und - des Leistungszeitraumes unter Verwendung der Anlage 6-4 der Bewerbungsbedingungen, welche gegebenenfalls mehrfach einzureichen ist. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche durch mindestens zwei Referenzprojekte mit einer Laufzeit von jeweils mindestens einem Jahr Erfahrungen mit der Sicherstellung der notärztlichen Versorgung an einem Notarztstandort (Notarztplangestaltung sowie die Auswahl der Notärzte und Zuteilung für den Standort) nachweisen können. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang ist gegeben, wenn ein Referenzprojekt mindestens 500 Notarzteinsätze pro Jahr aufweist.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2027
- Vertragsende
- 28.02.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin zwei Mal um ein Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 29.02.2032. Diese Option muss jeweils spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 74 Tage
- Angebotsöffnung
- Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYM84K# 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunt … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYM84K# 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 aufgeführte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen sowie die Darstellung des Gesamtumsatzes sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Der weitere unter Punkt 5.1.9 genannte Referenznachweis kann für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. 3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies umfasst insbesondere eine Versorgung von anderen Notarztstandorten im Freistaat Sachsen bis zu einem Auftragsvolumen von ins-gesamt maximal 6 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Vertrages, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2026.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- ARGE Notärztliche Versorgung
- Anschrift
- Ammonstraße 35, 01067 Dresden
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de - Auskünfte
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringenvergabestelle@
plus.aok.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 19.10.2026 auf 02.11.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 19.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c453b7f-adf1-494a-b248-ae9a079424fb.