Ausschreibung eines Beherbergungsvertrages vom 01.02.2025 - 31.08.2025
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein · Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 6002761441-BwDLZ Idar-Obersteinveröffentlicht 21.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Monate
- 01.02.2025 – 31.08.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate01.02.2025 – 31.08.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Idar-Oberstein55743, Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Nicht zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 23 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 00:00 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.08.2025
- Bindefrist endetvor 20 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ausschreibung eines Beherbergungsvertrages vom 01.02.2025 - 31.08.2025 gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertragswerk) mit Verlängerungsoption. Der Auftraggeber kann den Vertrag insgesamt um maximal 7 Monate verlängern (s. Vertrag, § 19.2).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gem. dem Formular BAAINBw_B-V 034 Erfüllung aller Bestandteile des Beherbergungsvertrages
- Kriterium
Erfüllung aller Bestandteile des Beherbergungsvertrages Vollumfängliche Erfüllung der Leistungsbeschreibung in allen Bestandteilen. Die Unterbringung soll im Hotel, in räumlicher Nähe (max. 15 km - Radius) zum Ort 65205 Wiesbaden-Erbenheim erfolgen. Ständig 50 Zimmer (Einzel- und Doppelzimmer zur Al … ganz lesenkürzer
Erfüllung aller Bestandteile des Beherbergungsvertrages Vollumfängliche Erfüllung der Leistungsbeschreibung in allen Bestandteilen. Die Unterbringung soll im Hotel, in räumlicher Nähe (max. 15 km - Radius) zum Ort 65205 Wiesbaden-Erbenheim erfolgen. Ständig 50 Zimmer (Einzel- und Doppelzimmer zur Alleinbelegung). Zusätzliche Einrichtungen des Hotels sind inklusive. Näheres ist in Abschnitt 2.0 festgelegt. Ein Sport- und Fitnessraum muss vorhanden sein. Darüber hinaus müssen eine ständige Ansprechstelle (Rezeption), Parkplätze und Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sein (s. Abschnitt 3.0). Die Unterbringung beinhaltet Teilverpflegung nach Abschnitt 4.0 dieser LB. Dabei sind insbesondere die Vorgaben für Nährwerte, rechtliche Vorgaben, Hygienevorschriften und die Bereitstellung von Wasser und Getränken zu beachten. Bis zu 5 zusätzliche Zimmer sollen auf Anforderung innerhalb von sieben Kalendertagen bereitgestellt werden (siehe § 2.2 der Rahmenvereinbarung). Bis zu 11 zusätzliche Zimmer sollen auf Anforderung innerhalb von 14 Tagen bereitgestellt werden. Es sind grundsätzliche Hotelzimmer ohne Durchgangstüren bereitzustellen. In Ausnahmefällen können Zimmer mit Durchgangstüren bereitgestellt werden. In diesem Fall muss jedoch sichergestellt sein, dass die durch eine Durchgangstür verbundenen Zimmer beide mit Personen des Auftraggebers belegt werden bzw. abschließbar sind. Folgende zusätzliche Räumlichkeiten müssen im Hotel vorhanden sein: • Sport- und Fitnesseinrichtung • Besprechungsraum für mind. 5 Personen permanent- Kriterium
Erfüllung aller Bestandteile des Beherbergungsvertrages Vollumfängliche Erfüllung der Leistungsbeschreibung in allen Bestandteilen. Die Unterbringung soll im Hotel, in räumlicher Nähe (max. 15 km - Radius) zum Ort 65205 Wiesbaden-Erbenheim erfolgen. Die Zimmer müssen über folgende Mindestausstattung … ganz lesenkürzer
Erfüllung aller Bestandteile des Beherbergungsvertrages Vollumfängliche Erfüllung der Leistungsbeschreibung in allen Bestandteilen. Die Unterbringung soll im Hotel, in räumlicher Nähe (max. 15 km - Radius) zum Ort 65205 Wiesbaden-Erbenheim erfolgen. Die Zimmer müssen über folgende Mindestausstattung verfügen: 1. Bad/Dusche 2. Heizung 3. 2 freie Steckdosenplätze 230 V / WS / 16 A 4. Internetzugang über WLAN 5. TV; 6. Kühlschrank 7. Toilettenbürste 8. Bett (Europäische Norm mindestens 90 x 200 cm) 9. 1 Schrank pro Person 10. 1 Tisch und 1 Stuhl pro Person 11. 1 verschließbarer (Stahl-)Schrank (Hotelsafe) mit der Aufbewahrungsmöglichkeit von Dokumenten mindestens der Größe DIN A 4 12. Kaffeemaschine/Wasserkocher nachfolgenden Anforderungen an die Verpflegung sind ständig zu beachten. Darüber hinaus gelten die Anlagen A, B, C und D zu dieser Leistungsbeschreibung ergänzend. 1. Die gesamte Verpflegung ist für die im Hotel eingebuchte/eingecheckte Anzahl an Missionsangehörigen durch das Hotel bereitzustellen. 2. Sicherstellung einer ausgewogenen Verpflegung ernährungsphysiologischen Anforderungen (Gesamtenergiegehalt ca. 2.200 kcal pro Tag, Energiefettanteil maximal 30 %, Kohlenhydratanteil mindestens - 50 %, Eiweißanteil 10 - 15 %, Vitamin C: mindestens 150 mg/Tag, Calcium: mindestens 1200 mg/Tag, Ballaststoffe: mind. 30 g/Tag, Kochsalz: höchstens 6 g/Tag), die alle Anforderungen des nationalen und EU-Lebensmittelrechts einhält. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung einer ununterbrochenen Kühlkette und weist dies auf Anforderung des insoweit zuständigen Fachpersonals des Auftraggebers in geeigneter Weise nach. 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Rückstellproben der zubereiteten Speisen vor der Ausgabe der Verpflegung zu entnehmen und mindestens 96 Stunden bei +2 bis + 4°C gekühlt bzw. bei -18 °C für 7 Tage aufzubewahren. Dies gilt nicht für einzelne Tellergerichte bzw. für einzelne Frühstücks- und Abendverpflegungskomponenten (z. B. Wurst- und Käseaufschnitt, Brotaufstrich, etc.). 5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das mit der Ausgabe der Mahlzeiten beauftragte Küchenpersonal mit hygienisch einwandfreier Bekleidung auszustatten. Belehrungen bzw. Wiederholgungsbelehrung zum Infektionsschutz sind durchzuführen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 31.08.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ausschreibung eines Beherbergungsvertrages vom 01.02.2025 - 31.08.2025 gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertragswerk) mit Verlängerungsoption. Der Auftraggeber kann den Vertrag insgesamt um maximal 7 Monate verlängern (s. Vertrag, § 19.2).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Nicht zulässig
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 27.12.2024, 00:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Rilchenberg 61, 55743 Idar-Oberstein
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- bwdlzidarobersteinbeschaffung@
bundeswehr.org
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3a115278-2282-4c21-a70f-13f081493f43.