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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Ausschreibung einer Sicherheitsfachkraft für den Ennepe-Ruhr-Kreis

Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10.ZV.25.041 DR EUveröffentlicht 28.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 375 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.09.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.01.2026 – …bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Angebotsfrist 08:30 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 12 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 08:30 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Grundlage des § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse NRW für die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises vergeben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere: • Beratung des Auftraggebers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften • Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen, Arbeitsmitteln etc. • Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen • Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen inkl. Workshops • Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften • Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsverantwortlichen und Querschnittsstellen beim Ennepe-Ruhr-Kreis • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Unfall- und Vorfallanalysen • Dokumentation und Berichterstattung über die Sicherheitsmaßnahmen Die Einsatzzeiten (Mindestmenge pro Jahr) von 833,23 Stunden setzen sich wie folgt zusammen: Grundbetreuung: 489,98 Stunden pro Jahr Betriebsspezifische Einsatzzeit: 343,25 Stunden pro Jahr

Die Höchstmenge des Vertrages beläuft sich auf 4.156,72 Stunden über die gesamt Vertragslaufzeit.

Beschreibung des Loses

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere: • Beratung des Auftraggebers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften • Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen, Arbeitsmitteln etc. • Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen • Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen inkl. Workshops • Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften • Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsverantwortlichen und Querschnittsstellen beim Ennepe-Ruhr-Kreis • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Unfall- und Vorfallanalysen • Dokumentation und Berichterstattung über die Sicherheitsmaßnahmen

Die Grundlage der Leistungserbringung ist die jährliche Berechnung der Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft.

Bei dieser Vergabe handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese verpflichtet den Auftragnehmer, die definierte Leistung (auf Abruf) zu den in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen und Preisen zu erbringen. Die Höchstmenge/Der Höchstwert des Vertrages beläuft sich auf 4.156,72 Stunden über die gesamt Vertragslaufzeit. Sofern diese Höchstgrenze erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung nach Auffassung des EuGHs ihre Wirkung (sofern der Auftraggeber nicht noch über vergaberechtliche Möglichkeiten eine Anpassung vornimmt). Die angegebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Bedarfen. Die tatsächlich abgerufenen Mengen können von den geschätzten Mengen nach oben oder unten abweichen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Mindestmenge (die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Einsatzzeit - derzeit 833,23 Stunden pro Jahr - hinaus).

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 ordentlich gekündigt wird und um noch ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2028 ordentlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2029.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Die Bewertung der Kosten fließt zu 40% in die Gesamtbewertung des Angebots ein, was einer maximalen Gesamtpunktzahl von 40 Punkten entspricht. Der für die geforderte Leistung kalkulierte Stundensatz ist im Preisblatt (Anlage D1) anzugeben. Sämtliche Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie andere Nebenkosten) sind im Gesamtpreis zu inkludieren und werden nicht gesondert vergütet.
Qualität
Eingereicht werden soll ein Konzepts für die Durchführung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und konzeptionellen Darstellung der Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen. Nähere Angaben zum Konzept, der Bewertung sowie den einzuhaltenden Formvorgaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Ziffer 3.5.1. Die Bewertung des Konzeptes fließt zu 40% in die Gesamtbewertung des Angebots ein, was einer maximalen Gesamtpunktzahl von 40 Punkten entspricht. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt durch eine Jury aus 5-6 Mitarbeitern*innen der Kreisverwaltung. Der Durchschnitt aller Bepunktungen (gerundet auf zwei Nachkommastellen) durch die Jury ergibt die Gesamtbewertung.
Qualität
Erfahrung und Rahmenbedingungen: Bewertet wird die Erfahrung der Hauptansprechperson, die Anzahl der eingesetzten Ansprechpersonen, die telefonische Erreichbarkeit, sowie die räumliche Distanz für Ad-hoc-Termine. Die Distanz wird gemessen am Unternehmenssitz des Hauptansprechpartners des Bieters bis zum Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm (Angabe des kürzesten regulären Weges über google-maps-Routenplaner am Stichtag: 23.10.2025 10 Uhr). Zudem wird die Qualität und der Detaillierungsgrad der technisch-organisatorischen Maßnahmen gewertet. Die Wertung für die Erfahrung und die Rahmenbedingungen fließt zu maximal 20 Punkten (20%) in die Gesamtwertung ein. Nähere Erläuterungen zum Kriterium Erfahrung und Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Bewertungsbogen D2.

Eignung9 von 9 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgend … ganz lesen********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen (E6 Bietererklärung zur Eignung). Erforderlich ist eine Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio. € für Sach- und Personenschäden sowie 250.000 für Vermögensschäden je Schadensfall pro Jahr. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Haftpflichtversicherung für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung zum Abschluss bzw. zur Erhöhung einer entsprechenden Versicherung abzugeben. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vor Leistungsbeginn zu erbringen. Die Versicherung ist während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgend … ganz lesen********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Zum Nachweis der Eignung sollen die Bieter Nachweise (Anlage E6 Eigenerklärung zur Eignung oder eigene Übersicht) über die berufliche Leistungsfähigkeit beibringen. Die berufliche Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers ist durch zwei Referenzen im Bereich der Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft mit je mindestens 500 Beschäftigten eines Auftraggebers aus dem öffentlichen Dienst nachzuweisen. Diese beziehen sich auf eine mindestens dreijährige Vertragslaufzeit ab dem Jahr 2020. Die Gesamtzahl der in den zwei Referenzen genannten Beschäftigten muss dabei summenaddiert mindestens 2.000 Mitarbeiter*innen um-fassen, um die Vergleichbarkeit mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis zu gewährleisten. Die Bemessung der Beschäftigtenzahlen bestimmt sich durch die Regularien zur Ermittlung der Einsatzzeiten einer Sicherheitsfachkraft gem. § 2 Abs. 3 & 5 i.V.m. Anlage 2 DGUV V2. Die Re-ferenzen müssen in Summe alle Aufgabenfelder einer Sicherheitsfachkraft (siehe Ziffer 1.1) umschließen. Anzugeben sind dabei jeweils Auftragsinhalt (Kurzbeschreibung), Anzahl der Be-schäftigten, Leistungszeitraum sowie Auftraggeber und Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (siehe Anlage E6 Eigenerklärung zur Eignung). Der Auftraggeber behält sich vor die Einsatzzeitenberechnung der jew. Auftraggeber zu prüfen bzw. eine Bescheinigung anzufordern.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgend … ganz lesen********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Zum Nachweis der Eignung der eingesetzten Hauptansprechperson ist diese in der Anlage E6(Eigenerklärung zur Eignung) namentlich zu benennen sowie die Qualifikation dieser anzugeben: • Die Sicherheitsfachkraft muss die Anforderungen gem. § 7 Abs. 1 ASiG i.V.m. § 4 DGUV V2 erfüllen: „Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.“ Der Auftraggeber behält sich vor, sich im Zweifelsfall zur Nachprüfung Qualifikationsbescheinigungen und Fachkundenachweise vorlegen zu lassen. Nachweis der für Schadstoffbesprechungen zuständigen Ansprechperson • Darüber hinaus ist ein gültiger Nachweis über die Schadstoffkunde mindestens in Form eines großen Asbestscheins nach Anlage 4 TRGS zu erbringen (Eigenerklärung E6). Dieser ist regelmäßig zu aktualisieren. Die Person ist bei Besprechungen zu Schadstoffen regelmäßig hinzuzuziehen. Die Schadstoffkunde muss nicht zwingend in Personalunion zur Hauptansprechperson vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zweifel zur Nachprüfung den Nachweis anzufordern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgend … ganz lesen********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nach-weis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 auf-geführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen; bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
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Anteil der Unterauftragsvergabe
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Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgend … ganz lesen********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Mindestkriterien ******************************************************************************************************************** Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 ordentlich gekündigt wird und um noch ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2028 ordentlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2029.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
35 Tage
Angebotsöffnung
28.10.2025, 08:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5) ist dem Angebot beizufügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
507.633 €Zuschlagswert im Median
243.284 € – 1,32 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.10.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.10.2025 auf 30.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b628194-3fa3-4b1f-be55-796a454d3957.