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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Ausschreibung der Stadt Königsbrunn, Betriebsführung Straßenbeleuchtung

Stadt Königsbrunn · Königsbrunn, Bayern

Aktenzeichen 03826-22veröffentlicht 11.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 144 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Königsbrunn86343, Landkreis Augsburg, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • 1. Preis60 %
  • 2. Qualität der Dienstleistung40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Königsbrunn
    vor 5 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ziel ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters/Unternehmens mit Betrieb, Wartung und Instandhaltung der oberirdischen Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Königsbrunn im Gemeindegebiet ab dem 01.01.2027.

Beschreibung des Loses

Details der zu erbringenden Leistungen können der ANLAGE E01 (Leistungsverzeichnis Betriebsführung StrBel KÖB) sowie dem Vertrag StrBel Betrieb und Instandhaltung KÖB (ANLAGE F01) entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
1. PreisGewichtung (Punkte, genau) 601. Preis 60,00% 1 Kosten Betriebsführung/Wartung sowie weitere Positionen lt. Preisblatt (ANLAGE D03) 1.1 Gesamtkosten Betriebsführung für 10 Jahre inkl. Wartung/Instandhaltung gem. Preisblatt (ANLAGE D03) 70,00% 1.2 Kosten sonstige wertungsrelevante Positionen lt. Preisblatt (ANLAGE D03) 30,00%
Qualität
2. Qualität der DienstleistungGewichtung (Punkte, genau) 402. Qualität der Dienstleistung 40,00% 2.1. Konzeption/Organisation 60 %: 2.1.1 Konzept zur Störungsbeseitigung/Störungsmanagement 60,00% 2.1.2 Konzept zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen 20,00% 2.1.3 Konzept zur Durchführung der Reinigung von Brennstellen 20,00% 2.2. Durchführung 40 %: 2.2.1 Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung 50,00% 2.2.2 Über die im Vertrag definierten Mindestleistungen hinausgehende Leistungen lt. Angebotsschreiben. 50,00%

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB vorliegen Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) verwendet werden. - Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland (Anlage C06) verwendet werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von - EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr, - EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtsc … ganz lesen- Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von - EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr, - EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der - neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied - die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist. Zum Nachweis der Eignung ist vorläufig eine Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Versicherungsschutz" (Anlage C08) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, den Nachweis der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung auf zusätzliches Verlangen anzufordern. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (brutto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Straßenbeleuchtungsdienstleistungen. Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Umsätze (Anlage C07) verwendet werden. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) … ganz lesen- Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (brutto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Straßenbeleuchtungsdienstleistungen. Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Umsätze (Anlage C07) verwendet werden. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angabe zur Beschäftigtenzahl / Personalstärke im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Personalausstattung (Anlage C10) verwendet werden. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken A … ganz lesen- Angabe zur Beschäftigtenzahl / Personalstärke im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Personalausstattung (Anlage C10) verwendet werden. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Angabe mindestens 3 geeigneter Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge. Dabei werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Instandhaltung und Betriebsführung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit mind. 500 Leuchtstellen, dav … ganz lesen- Angabe mindestens 3 geeigneter Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge. Dabei werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Instandhaltung und Betriebsführung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit mind. 500 Leuchtstellen, davon mind. 1 Referenz mit überwiegend bereits auf LED umgerüsteten Leuchtstellen. Für die Angabe der Referenzen muss das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Projekten mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen die Eigenangaben im Formblatt Referenzen (Anlage C09). Sofern der Bieter freiwillig zusätzliche Unterlagen (z.B. umfangreiches Projektdatenblatt) einreichen will, muss dieses mit den Angaben im Formblatt übereinstimmen. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag wird auf einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann seitens der Stadt einseitig zweimalig um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Genaue Modalitäten sind dem beiliegenden Straßenbeleuchtungsdienstleistungsvertrag (Anlage F01) zu entnehmen
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
III. Nachprüfung des Vergabeverfahrens Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften an die Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 80538 München Telefon +49 892176-2411 Telefax +49 892176-2847 vergabekammer.suedbayern@ … ganz lesenIII. Nachprüfung des Vergabeverfahrens Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften an die Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 80538 München Telefon +49 892176-2411 Telefax +49 892176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de wenden. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Änderungsvorschläge: Im Rahmen der indikativen Erstangebote erhalten die Bieter die Gelegenheit, Änderungsvorschläge in Bezug auf den Vertrag sowie diesem zugrundliegende Leistungen einzubringen. Der beigefügte Vertrag stellt die Grundlage für die Erstangebote und die daran anschließenden Verhandlun … ganz lesenÄnderungsvorschläge: Im Rahmen der indikativen Erstangebote erhalten die Bieter die Gelegenheit, Änderungsvorschläge in Bezug auf den Vertrag sowie diesem zugrundliegende Leistungen einzubringen. Der beigefügte Vertrag stellt die Grundlage für die Erstangebote und die daran anschließenden Verhandlungen dar. Das Erstangebot hat somit auf Grundlage des beigefügten Vertrages zu erfolgen. Die Änderungsvorschläge sollen in das Formblatt Änderungsvorschläge (Anlage D04) eingetragen werden. Das nachfolgende Verhandlungsverfahren kann in der Folge der Vorschläge zu Änderungen am Inhalt und Umfang der Leistung führen, etwa aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen. Nach den Verhandlungen kann der öffentliche Auftraggeber Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen. Der Auftraggeber wird den Bietern etwaige Änderungen rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen und kein Anspruch auf Aufnahme der Änderung in den Vertrag und dessen Anlagen. Es ist jedoch Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens, den Vertrag dem Wettbewerb zu unterstellen und Änderungsvorschläge mit dem Angebot zuzulassen. Nach den Verhandlungen kann der Auftraggeber ggf. Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen. Nachunternehmer: Beabsichtigt der Bieter, sich eines Nachunternehmers zu bedienen, sind diejenigen (Teil-) Leistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen, zu benennen und die beabsichtigten Nachunternehmer gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber anzugeben (Anlage D05). Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Nachunternehmer zur Verfügung stehen (Anlage D06). Wird der Einsatz eines Nachunternehmers beabsichtigt sind zusätzlich mit dem Angebot die Anlagen D050 und D06 sowie Anlage C05, Anlage C06 und Anlage C11 des Nachunternehmers einzureichen. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Auskünfte, Bieterfragen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darauf hinzuweisen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen - sowohl vergabe-rechtlicher, kaufmännischer als auch technischer Art - müssen über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen gegeben. Bewerber-/Bieterfragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Bieterfragen werden für alle Bewerber/Bieter einheitlich beantwortet. Sofern aus der Formulierung einer Frage Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, bitten wir um eine gesonderte Kennzeichnung. Ohne eine entsprechende Kennzeichnung wird der Inhalt einer Rückfrage allen am Verfahren beteiligten Bewerbern/Bietern über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal zur Kenntnis gebracht. Enthalten die Vergabeunterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten oder Widersprüche, haben sie die Verfahrensleitende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darüber zu informieren. Eine nachträgliche Geltendmachung (nach Abgabe der Angebote) von derartigen Unklarheiten oder Widersprüchen ist aus-gesch …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMN3B#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b5a4c32c-6256-45ed-a3b2-58b14c32a3c8.