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Zusammenlegung / Erweiterung Mittelschule Königsbrunn, Brandschutzplanung

Stadt Königsbrunn · Königsbrunn, Bayern

Aktenzeichen 258771veröffentlicht 07.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
69 Monate15.12.2025 – 01.09.2031, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Königsbrunn86343, Landkreis Augsburg, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)30 %
  • B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)40 %
  • C) Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.09.2031
    vor 11 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zusammenlegung und Erweiterung der Mittelschule am Standort Süd, Römerallee 1, 86343 Königsbrunn; Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17, Ausgabe 12/2022, 4. Auflage, LPH 1-8

Beschreibung des Loses

Zusammenlegung und Erweiterung der Mittelschule am Standort Süd, Römerallee 1, 86343 Königsbrunn. Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17, Ausgabe 12/2022, 4. Auflage, LPH 1-8 (Brandschutzplanung) Die Stadt Königsbrunn plant die Zusammenlegung und Erweiterung der Mittelschule am Standort Süd, Römerallee 1, 86343 Königsbrunn. Gegenstand der Beauftragung ist die Brandschutzplanung gem. AHO-Heft Nr. 17 Ausgabe 12/2022, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Das Bauvorhaben soll als Clusterschule mit Lernlandschaften realisiert werden, aufbauend auf einem pädagogischen Raumfunktionsbuch. Der voraussichtliche Raumbedarf liegt bei einer 4- bis 5-zügigen Schule für 6 Jahrgangsstufen und 3-zügig für die M-Zug-Klassen. Zusätzlich sind Sonderklassen (Projekt-, Deutschklassen etc.) vorgesehen. Ziel der Planung ist u. a. eine hohe Flexibilität der Räume gemäß dem Lernlandschaftskonzept, um verschiedene pädagogische Ansätze zu ermöglichen. Fachlehrsäle und Verwaltungsräume sind größtenteils bereits im Bestand vorhanden, sodass die aktuellen Räume des Bestands nur teilweise umstrukturiert werden müssen. Der Bestandsbau wird durch einen Erweiterungsanbau ergänzt. Die bestehende 2-Feldsporthalle soll um 1 weiteres Feld sowie die zugehörigen Sanitär- und Nebenräume erweitert werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Alle Gebäudeteile sind miteinander zu verbinden. Insbesondere ist auf die Gewährleistung des Brandschutzes bei der Verbindung zum Bestand zu achten. Der bestehende, zweigeschossige Baukörper (Baujahr 2005) bedarf einer energetischen und einer Fassadensanierung. Der Rückbau der bestehenden Schule am Standort Nord ist nicht Teil dieser Beauftragung. Die Schüler des Standorts Süd werden während der Bauzeit an einem anderen Standort unterrichtet. Das Projekt ist wirtschaftlich und nachhaltig umzusetzen, bei gleichzeitig hohem gestalterischem Anspruch. Für die neue Mittelschule wird ein Gesamtkonzept entwickelt. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen Planungsbeteiligten (insbesondere Objektplanung Gebäude, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, HLS-Planung, ELT-Planung sowie Fachplanung Bauphysik) erforderlich. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf ein innovatives, nachhaltiges Lüftungskonzept auf Basis freier (automatisierter) Lüftung. Die Stadt Königsbrunn strebt an, möglichst auf den Einsatz mechanischer Lüftungsanlagen zu verzichten. Diese sind nur in Bereichen vorgesehen, in denen eine freie Lüftung nicht möglich ist (z. B. Toiletten- und Küchenlüftungen, gefangene Räume). Primär werden freie (automatisierte) Lüftungskonzepte, Querlüftungskonzepte, Nachtauskühlungskonzepte ggf. mit Ventilatorunterstützung (hybride Lüftungsanlagen) mit einem Low-Tech-Ansatz zu realisieren. Die Haustechnik ist in das gestalterische Gesamtkonzept zu integrieren. Sichtbare technische Dachaufbauten sind explizit nicht gewünscht. Teilbereiche der bestehenden Mittelschule sind bereits mit begrünten Fassaden ausgestattet. Auch bei den Erweiterungsbauten ist die Realisierung entsprechender Fassadenbegrünungen vorgesehen, sofern dies im Planungskonzept sinnvoll integrierbar ist. Ggf. können in der Fassade (insb. Südseite) Elemente der Energieversorgung (PV, Solarthermie) integriert werden. Die Auftraggeberin erwartet von der Fachplanung im Bereich Brandschutz diese Konzepte zu unterstützen. Es ist ein gesamtheitliches Brandschutzkonzept für die neue Mittelschule zu erarbeiten und umzusetzen, das sowohl den Bestandsbau als auch die geplanten Erweiterungen berücksichtigt. Bei der Erstellung des Brandschutzkonzepts sind insbesondere die Rauch- und Brandabschnitte so zu wählen, dass die im pädagogischen Konzept vorgesehenen Funktionsbereiche (z. B. einzelne Lernlandschaften) in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt werden. Ebenso ist sicherzustellen, dass das vorgesehene Lüftungskonzept, insbesondere die Querlüftungsmöglichkeiten, realisiert werden kann. Die Auftraggeberin hat sich zum Ziel gesetzt, kommunale Gebäude mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu errichten. Dies gilt auch für Generalsanierungen. Die neue Mittelschule ist daher in ihrer Gänze mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu realisieren. Das Energieversorgungskonzept soll auf Basis regenerativer Energien umgesetzt werden, insbesondere für die Raumklimatisierung (Wärmeversorgung und ggf. Kühlung). Aufgrund der hohen Bedeutung von nachhaltigem, klimafreundlichem Bauen für die Stadt Königsbrunn wird unter Umständen eine Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusbetrachtung mit CO2-Bilanzierung durchgeführt. Abhängig vom planerischen Konzept des Objektplaners sind für den Erweiterungsbau ggf. vorgefertigte Elemente, Module, Holz- oder Holzhybridbauweise etc. denkbar. Der Lösungsvorschlag (planerisches Konzept) für den Umbau des Bestandgebäudes und die Erweiterung der Mittelschule samt Sporthalle des Siegers aus dem VgV-Verfahren für die Objektplanung Gebäude, die Machbarkeitsstudie der Auftraggeberin und das pädagogische Raumfunktionsbuch werden bereitgestellt. Dieser Lösungsvorschlag bildet die Grundlage für die Darlegung der Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe. Dies bedeutet nicht, dass der Vorschlag vollständig oder teilweise umgesetzt wird. Eine vollständige oder teilweise Überarbeitung des planerischen Konzepts durch die Objektplanung im Rahmen der Leistungsphasen 2 und 3 ist nicht ausgeschlossen. Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt. Bis zur Einreichung des Förderantrags (Sept. 2026) muss der Bauantrag gestellt werden. Zeitschiene: Die Auftragsvergabe und der darauffolgende Projektstart sind bis Ende 2025 angedacht; geplanter Baubeginn: Frühjahr 2028; Fertigstellung: 1. Quartal 2031, die LPH 8 des Brandschutzplaners kann darüber hinaus im 2. Quartal abgeschlossen werden; späteste Nutzungsaufnahme: Sept. 2031. Hinweis: Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)30 %
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)40 %
C) Honorar30 %
Qualität
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
Qualität
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
Preis
C) HonorarDie Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.12.2025
Vertragsende
01.09.2031
Verlängerung
bis zu 3-mal: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Leistungen aus der LPH 9 laufen darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Optionen
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung --- Stufe 1: LPH 1-2, gem. AHO-Heft Nr. 17 Ausgabe 12/2022, 4. Auflage; --- Stufe 2: LPH 3-4, gem. AHO-Heft Nr. 17 Ausgabe 12/2022, 4. Auflage; --- Stufe 3: LPH 5-7, gem. AHO-Heft Nr. 17 Ausgabe 12/2022, 4. Auflage; --- Stufe 4: LPH 8 gem. AHO-Heft … ganz lesenBeabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung --- Stufe 1: LPH 1-2, gem. AHO-Heft Nr. 17 Ausgabe 12/2022, 4. Auflage; --- Stufe 2: LPH 3-4, gem. AHO-Heft Nr. 17 Ausgabe 12/2022, 4. Auflage; --- Stufe 3: LPH 5-7, gem. AHO-Heft Nr. 17 Ausgabe 12/2022, 4. Auflage; --- Stufe 4: LPH 8 gem. AHO-Heft Nr. 17 Ausgabe 12/2022, 4. Auflage. Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DB3MH3A# Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zu … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DB3MH3A# Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters / der Bietergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Angebots-/ Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen/ -mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweis) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots- und Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots- und Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis und das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind der Eignungsnachweis und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebots- und Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: - der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein neues Angebot abgegeben werden,- der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden. Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Angebots- und der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, - der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden sollen. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem b …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Müller-BBM Building Solutions GmbH, Planegg7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 749cc6cb-c9f2-44d5-bb24-b993b9a5a2c9.