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Auftragserweiterung bestehender Vertrag RTW-Vorhaltung Bereich Hattingen-Bredenscheid

Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr · Schwelm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Erweiterung RTW Vorhaltung in Hattingen-Bredenscheidveröffentlicht 29.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.01.2025 – 01.07.2025
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSonstige, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.07.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Interimsweise Erweiterung der RTW-Vorhaltestunden während der Abend- / Nachtzeit von 19:00 bis 7:00 Uhr im Ausrückebereich Hattingen-Bredenscheid im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden (Mo.-So., 19:00 bis 7:00 Uhr) an dem bestehenden, vom Auftragnehmer genutzten und gestellten RTW-Standort für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.07.2025, 7:00 Uhr. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss mit der Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH (Holstenhofkamp 12, 22041 Hamburg) wird frühestens nach zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
01.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Verwaltungsgericht Arnsberg, Postfach 59818, 59821 Arnsberg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung e … ganz lesenEs wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für Veröffentlichungen im EU-Amtsblatt außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts. Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn: § 160 GWB (Absatz 3, Auszug) 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Verwiesen wird im Übrigen auf § 135 Abs. 3 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und der Entscheidungen des OVG NRW vom 19.07.2024 (13 B 106/24) und vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Be … ganz lesenDer Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und der Entscheidungen des OVG NRW vom 19.07.2024 (13 B 106/24) und vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22). Die Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts, einschließlich der §§ 97 ff. GWB und der Bestimmungen der VgV, sind auf Grundlage der Entscheidung des Auftraggebers für die Anwendung der Bereichsausnahme für diese Auftragserweiterung nicht anwendbar. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für Veröffentlichungen außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts im EU-Amtsblatt. Selbst bei unterstellter Geltung der Bestimmungen des EU-Vergaberechts lägen vorliegend die Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor (siehe Ziffer 6 dieser Bekanntmachung). Die Angabe von 1.00 EUR zum Auftragswert erfolgt nur als Platzhalter, weil das Online-Formular insoweit eine Angabe voraussetzt. Von einer Angabe des genauen Auftragswertes in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigter geschäftlicher Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung des Auftragswertes außerdem eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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2,5Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f6565b3-66c5-410a-8a57-8bc21149a7ef.