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vergebenEU-weitDienstleistungen

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana)

Landesamt für Umweltschutz · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 43.162/03/2024veröffentlicht 30.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate01.04.2026 – 01.11.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.11.2026
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die schmale Windelschnecken (Vertigo angustior) und bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana). Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien aus-zuwerten. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Be-richtspflichten der FFH-Richtline an die Europäische Union gelegt. - Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Bundes-und Landesmonitoring) - Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten - Untersuchungen/Geländeerhebungen - Erfassung von Populationsparametern der Windelschnecken - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Bewertung des Erhaltungszustandes - Dateneingaben weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.

Beschreibung des Loses

Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die schmale Windelschnecken (Vertigo angustior) und bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana). Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Be-richtspflichten der FFH-Richtline an die Europäische Union gelegt. Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Arte schmale und bauchige Windelschnecke des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlagen 2.1 und 2.2). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringge-biet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Auswahl der konkreten Untersuchungsfläche: Alle verfügbaren Informationen zu den einzelnen Monitoringflächen / STPE sind auf der Website http://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/ einseh- und abrufbar. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.3, Tab. 1 und Tab. 2 aufgeführten Monitoringflä-chen für die Erfassung der Windelschnecken gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1 und 1.2 zei-gen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Windelschnecken belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestel-len für die Windelschnecken abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probe-stellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. Allgemeine Anforderungen: Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Windelschnecken, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 2.1 und 2.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollie-ren (Anlage 3.1 und 3.2; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4).Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. Erfassung von Populationsparametern der Windelschnecken:Die Untersuchungsmethodik leitet sich aus den 2017 vom BfN zugesandten Unterlagen ab. Hier sind auch die Anforderungen bzgl. der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen detailliert geschildert. Diese sind zu übernehmen und anzuwenden. Gegenüber den ersten Monitoring-durchgängen haben sich geringfügige Änderungen bzgl. Erfassungsmethodik und Bewertung ergeben. Die aktuellen Standards sind ff. aufgeführt. Generell hat je Berichtszeitraum - aktuell 2024-2030 - in einem Untersuchungsjahr ein Monitoringdurchgang (Begehung) zu erfolgen. Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern: Für jede zu bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen an den Probeflächen zu erheben. Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 3.1 und 3.2) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis = 60 % Fachliche Qualifikation und Erfahrung = 30 % Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise = 10 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
01.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt (LVwA), Ernst-Kamith-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenDieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Einzelperson (nicht veröffentlicht)–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
83.435 €Zuschlagswert im Median
32.713 € – 212.969 €mittlere Hälfte, 55 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 19.01.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.01.2025 auf 19.01.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 02.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8bcc7f1-e9a4-4d07-bdcb-79b59fb468c4.