Archäologische Baubegleitung - Rahmenvereinbarung
Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-VgV-RV-003-1-006veröffentlicht 01.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 480 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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- Sanierungsmanagement Heven-Ost/CrengeldanzStadt Witten, Zentrales Vergabeamt · 58455 WittenFrist 09.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 7 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 480 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bad Münstereifel53902, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Bad Münstereifel finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer der wiederherzustellenden Flächen ist die Stadt Bad Münstereifel selbst. In deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, die im Abrufzeitraum umgesetzt werden sollen. Einige Ortsteile der Stadt Bad Münstereifel liegen in den vermuteten oder gesicherten Bodendenkmalbereichen. Um die Belange des Denkmalschutzes zu wahren, muss die Ausführung vieler Erdeingriffe unter archäologischer Fachaufsicht erfolgen. Dabei sind fachgerechte Untersuchungen, Bergungen und Dokumentation auftretender archäologischer Befunde und Funde nach Maßgabe einer entsprechenden Erlaubnis zu gewährleisten.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Archäologische Baubegleitung. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen: 1. Grabungserlaubnisse / Grabungskonzept 2. Archäologische Baubegleitung 3. Abschlussdokumentation 4. Sonstige Beratungdienstleistungen. Die weiteren Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Unterlage 13-VgV-Leistungsbeschreibung. Da die Rahmenvereinbarung nur mit einem Unternehmen abgeschlossen wird, findet vor dem Einzelabruf kein weiterer Wettbewerb statt. Einen Anspruch auf eine Mindestzahl an Einzelabrufen besteht nicht. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
Gegenstand nach CPV
- 71351914Archäologische UntersuchungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Preis
- Unter Preis ist der jeweilige Gesamtpreis (brutto) zu verstehen.
- Qualität
- Persönliche Qualifikation eines wissenschaftlichen GrabungsleitersDer Auftraggeber stellt eine Mindestanforderung an die Qualifikation eines verbindlich durch die Bieter in der Angebotsphase zu benennenden - verantwortlichen - wissenschaftlichen Grabungsleiters (m/w/d) - vgl. § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV. Dieser muss über einen abgeschlossenen fachspezifischen Hochschulabschluss (mindestens Master of Arts) oder gleichwertigen Abschluss verfügen. Anerkannt werden insbesondere folgender Abschluss: - Archäologie, insbesondere in Ur- und Frühgeschichte, provinzialrömischer/klassischer Archäologie oder Mittelalter-/Neuzeitarchäologie Bezüglich der Qualifikation erfolgt keine Bepunktung.
- Qualität
- Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen GrabungsleitersErfahrung im Bereich Archäologische Baubegleitung Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Die Referenz umfasst Leistungen der archäologischen bzw. bodendenkmalpflegerischen Bau-begleitung. Diese muss mit der hiesigen Leistung vergleichbar sein; insbesondere ist eine archäologische Baubegleitung in Bereichen mit entsprechender Infrastruktur wie Straßen und Wegen sowie angrenzender Bebauung erforderlich - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertretend verantwortlicher Position erbracht haben Für jede Referenz ist eine eigene Referenzbeschreibung durch den Bieter einzureichen.
- Qualität
- Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen GrabungsleitersErfahrung im Umgang mit GIS- und Zeichenprogrammen Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Referenz umfasst den Umgang mit GIS- und Zeichenprogramme - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertretend verantwortlicher Position erbracht haben Für jede Referenz ist eine eigene Referenzbeschreibung durch den Bieter einzureichen.
- Qualität
- Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen GrabungsleitersErfahrung in bestimmten Bereichen der Bodenkunde Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn fol-gende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Die Referenz bezieht sich auf vergleichbare Leistungen in den Bereichen Bodenkunde und Geologie, insbesondere in Mittelgebirgsregionen - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertretend verantwortlicher Position erbracht haben Für jede Referenz ist eine eigene Referenzbeschreibung durch den Bieter einzureichen.
- Qualität
- Ideenskizze zur Herangehensweise an das ProjektDem Auftraggeber kommt es bei dieser Ideenskizze darauf an, dass die Bieter die einzelnen Leistungs-schritte im Bereich der Planungs- und Ausführungsphase darstellen. Dies soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten des hiesigen Projekts geschehen, wobei im Besonderen auf den Charakter der Rahmen-vereinbarung sowie die Herausforderung in Bezug auf die Unkenntnis hinsichtlich der Einzelprojekte einzugehen ist. Aspekte hierbei sind: - Mögliche Risiken bei der Projekterbringung und Umgang mit diesen im Hinblick auf ein effizien-te und effektive Leistungserbringung - Umgang mit dem potenziell großen Leistungserbringungsgebiet unter Berücksichtigung, dass einige Ortsteile in Bodendenkmalbereichen liegen und zeitlich parallel zueinander saniert wer-den - Umgang mit beengten Platzverhältnissen sowie besonderer Topografie im Stadtgebiet
- Qualität
- Ideenskizze zur Einbindung Dritter/KommunikationDem Auftraggeber kommt es im Hinblick auf eine effiziente Einzelprojektabwicklung darauf an, dass die archäologische Baubegleitung reibungslos in den Planungs- und Ausführungsprozess eingebunden ist. Hierzu gehört im Besonderen auch die Einbringung in Bezug auf die Einbindung von Dritten. Die Bieter haben hierzu darzustellen, wie eine solche Einbindung (Darstellung von operativen, planerischen und kommunikativen Maßnahmen) optimal im Hinblick auf die vorbenannten Ziele erfolgen kann: - Interne Kommunikationsvorgaben - Externe Kommunikationsvorgaben - Mittel der effizienten Einbindung von Dritten - Umgang mit Verzögerungen/Einwirkungsmöglichkeiten des Bieters Als Dritte gelten in diesem Kontext im Besonderen: - Beteiligte Behörde - Beteiligte Fachämter - Beteiligte Planer - Öffentlichkeit
- Qualität
- Ideenskizze zur Präsenz vor OrtZuletzt ist es dem Auftraggeber wichtig, dass die Leistungserbringung auch durch eine kontinuierliche Präsenz vor Ort abgesichert wird. Dies gilt unter besonderer Berücksichtigung, dass potenziell Leistungen parallel abzuleisten sind. Die Bieter haben darzustellen, welche persönliche Präsenz vor Ort im hiesigen Projekt angezeigt ist und wie diese durch den Bieter sichergestellt wird. Folgende Aspekte sind besonders wichtig: - Personelle Sicherstellung - insb. auch der wissenschaftlichen Grabungsleitung - Vertretungsregelungen - Ausfallregelungen bei unvorhergesehenem Mehraufwand oder Krankheit - Unverzügliche Einsatzbereitschaft bei einem akuten Bedarf an einer archäologischen Baubegleitung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vert … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Mit dem Erreichen der Höchstmenge (maximales Abrufvolumens 479.640,00 EUR) ist der Rahmenvertrag erfüllt. § 132 Abs. 1, Abs. 2 und 4 GWB bleibt unberührt.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021) (aktuelle Fassung vom 27.05.2025). Weitere allgemeine Angaben zur Eignung, die aus technischen Gründen an dieser Stelle ausgeführt werden: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibri …- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWG0#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Archaeonet GbR. Martha Aeissen & Zafer Görür, Bonn | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktstr. 11-15, 53902 Bad Münstereifel
- Website
- bad-muenstereifel.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 06.02.2026
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- Tragwerksplanung Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG)Stadt HürthFrist 07.12.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ff276e2-e3d8-453d-9399-6772ddf1327b.