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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Archäologische Baubegleitung - Rahmenvereinbarung

Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-VgV-RV-003-1-006veröffentlicht 07.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 274 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Bad Münstereifel finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer der wiederherzustellenden Flächen ist die Stadt Bad Münstereifel selbst. In deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, die im Abrufzeitraum umgesetzt werden sollen. Einige Ortsteile der Stadt Bad Münstereifel liegen in den vermuteten oder gesicherten Bodendenkmalbereichen. Um die Belange des Denkmalschutzes zu wahren, muss die Ausführung vieler Erdeingriffe unter archäologischer Fachaufsicht erfolgen. Dabei sind fachgerechte Untersuchungen, Bergungen und Dokumentation auftretender archäologischer Befunde und Funde nach Maßgabe einer entsprechenden Erlaubnis zu gewährleisten.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Archäologische Baubegleitung. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen: 1. Grabungserlaubnisse / Grabungskonzept 2. Archäologische Baubegleitung 3. Abschlussdokumentation 4. Sonstige Beratungdienstleistungen. Die weiteren Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Unterlage 13-VgV-Leistungsbeschreibung. Da die Rahmenvereinbarung nur mit einem Unternehmen abgeschlossen wird, findet vor dem Einzelabruf kein weiterer Wettbewerb statt. Einen Anspruch auf eine Mindestzahl an Einzelabrufen besteht nicht. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Preis
Unter Preis ist der jeweilige Gesamtpreis (brutto) zu verstehen.
Qualität
Persönliche Qualifikation eines wissenschaftlichen GrabungsleitersDer Auftraggeber stellt eine Mindestanforderung an die Qualifikation eines verbindlich durch die Bieter in der Angebotsphase zu benennenden - verantwortlichen - wissenschaftlichen Grabungsleiters (m/w/d) - vgl. § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV. Dieser muss über einen abgeschlossenen fachspezifischen Hochschulabschluss (mindestens Master of Arts) oder gleichwertigen Abschluss verfügen. Anerkannt werden insbesondere folgender Abschluss: - Archäologie, insbesondere in Ur- und Frühgeschichte, provinzialrömischer/klassischer Archäologie oder Mittelalter-/Neuzeitarchäologie Bezüglich der Qualifikation erfolgt keine Bepunktung.
Qualität
Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen GrabungsleitersErfahrung im Bereich Archäologische Baubegleitung Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn fol-gende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Die Referenz umfasst Leistungen der archäologischen bzw. bodendenkmalpflegerischen Bau-begleitung. Diese muss mit der hiesigen Leistung vergleichbar sein; insbesondere ist eine ar-chäologische Baubegleitung in Bereichen mit entsprechender Infrastruktur wie Straßen und Wegen sowie angrenzender Bebauung erforderlich - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertre-tend verantwortlicher Position erbracht haben
Qualität
Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen GrabungsleitersErfahrung im Umgang mit GIS- und Zeichenprogrammen Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn fol-gende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Referenz umfasst den Umgang mit GIS- und Zeichenprogramme - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertre-tend verantwortlicher Position erbracht haben
Qualität
Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen GrabungsleitersErfahrung in bestimmten Bereichen der Bodenkunde Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn fol-gende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Die Referenz bezieht sich auf vergleichbare Leistungen in den Bereichen Bodenkunde und Geo-logie, insbesondere in Mittelgebirgsregionen - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertre-tend verantwortlicher Position erbracht haben
Qualität
Ideenskizze zur Herangehensweise an das ProjektDem Auftraggeber kommt es bei dieser Ideenskizze darauf an, dass die Bieter die einzelnen Leistungs-schritte im Bereich der Planungs- und Ausführungsphase darstellen. Dies soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten des hiesigen Projekts geschehen, wobei im Besonderen auf den Charakter der Rahmen-vereinbarung sowie die Herausforderung in Bezug auf die Unkenntnis hinsichtlich der Einzelprojekte einzugehen ist. Aspekte hierbei sind: - Mögliche Risiken bei der Projekterbringung und Umgang mit diesen im Hinblick auf ein effizien-te und effektive Leistungserbringung - Umgang mit dem potenziell großen Leistungserbringungsgebiet unter Berücksichtigung, dass einige Ortsteile in Bodendenkmalbereichen liegen und zeitlich parallel zueinander saniert wer-den - Umgang mit beengten Platzverhältnissen sowie besonderer Topografie im Stadtgebiet
Qualität
Ideenskizze zur Einbindung Dritter/KommunikationDem Auftraggeber kommt es im Hinblick auf eine effiziente Einzelprojektabwicklung darauf an, dass die archäologische Baubegleitung reibungslos in den Planungs- und Ausführungsprozess eingebunden ist. Hierzu gehört im Besonderen auch die Einbringung in Bezug auf die Einbindung von Dritten. Die Bieter haben hierzu darzustellen, wie eine solche Einbindung (Darstellung von operativen, planerischen und kommunikativen Maßnahmen) optimal im Hinblick auf die vorbenannten Ziele erfolgen kann: - Interne Kommunikationsvorgaben - Externe Kommunikationsvorgaben - Mittel der effizienten Einbindung von Dritten - Umgang mit Verzögerungen/Einwirkungsmöglichkeiten des Bieters Als Dritte gelten in diesem Kontext im Besonderen: - Beteiligte Behörde - Beteiligte Fachämter - Beteiligte Planer - Öffentlichkeit
Qualität
Ideenskizze zur Präsenz vor OrtZuletzt ist es dem Auftraggeber wichtig, dass die Leistungserbringung auch durch eine kontinuierliche Präsenz vor Ort abgesichert wird. Dies gilt unter besonderer Berücksichtigung, dass potenziell Leistungen parallel abzuleisten sind. Die Bieter haben darzustellen, welche persönliche Präsenz vor Ort im hiesigen Projekt angezeigt ist und wie diese durch den Bieter sichergestellt wird. Folgende Aspekte sind besonders wichtig: - Personelle Sicherstellung - insb. auch der wissenschaftlichen Grabungsleitung - Vertretungsregelungen - Ausfallregelungen bei unvorhergesehenem Mehraufwand oder Krankheit - Unverzügliche Einsatzbereitschaft bei einem akuten Bedarf an einer archäologischen Baubegleitung

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen. Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicheru … ganz lesen- mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen. Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bewerber ist technisch leistungsfähig, wenn er mind. zwei inhaltlich vergleichbare Referenzen vorweisen kann. Die Referenzen müssen sich auf in den letzten höchstens sieben Jahren ausgeführte Dienstleistungsaufträge beziehen und Angaben zum Auftragswert, zum Zeitraum der Leistungserbringung sowi … ganz lesenDer Bewerber ist technisch leistungsfähig, wenn er mind. zwei inhaltlich vergleichbare Referenzen vorweisen kann. Die Referenzen müssen sich auf in den letzten höchstens sieben Jahren ausgeführte Dienstleistungsaufträge beziehen und Angaben zum Auftragswert, zum Zeitraum der Leistungserbringung sowie zum öffentlichen oder privaten Auftraggeber enthalten. Eine Referenz wird im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit nur berücksichtigt, wenn sie Leistungen der archäologischen bzw. bodendenkmalpflegerischen Baubegleitung in Bereichen mit entsprechender Infrastruktur, wie Straßen und Wegen sowie angrenzender Bebauung oder vergleichbar, umfasst. Dass es sich um eine Referenz aus einer Rahmenvereinbarung handeln muss, ist nicht erforderlich. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. sieben Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung der 7-Jahre-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Diese Anforderungen sind jeweils Mindestanforderungen an die Eignung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vert … ganz lesenbis zu 3-mal: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Mit dem Erreichen der Höchstmenge (maximales Abrufvolumens 479.640,00 EUR) ist der Rahmenvertrag erfüllt. § 132 Abs. 1, Abs. 2 und 4 GWB bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förder … ganz lesenEs handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021) (aktuelle Fassung vom 27.05.2025). Weitere allgemeine Angaben zur Eignung, die aus technischen Gründen an dieser Stelle ausgeführt werden: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibri …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMY22T#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.02.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 698da13d-748c-4948-a398-d3f9a9ee5b4a.