Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg inklusive des nachgeordneten Bereichs
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025-I-047veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Bewertung Preis80 %
- Anzahl Standorte20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (im Folgenden: „PD“) erwägt für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (im Folgenden: „KM“) inklusive dem nachgeordneten Bereich, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen, mit einem geschätzten Auftragswert und einer Obergrenze von 30.014.500,00 Euro netto, im Wege eines Offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag soll mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Bewertung PreisDas Zuschlagskriterium Preis fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung mit ein und wird dabei in zwei voneinander abzugrenzenden Preisgruppen bewertet: • Stundenpreis Diese betreffen Positionen im Leistungsverzeichnis, bei denen eine Abrechnung auf Stundenbasis vorgesehen ist. Sie fließen mit einem Anteil von 45 % in die Gesamtwertung des Preises ein. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.1 zu entnehmen. • Festpreis Diese betreffen Positionen im Leistungsverzeichnis, bei denen eine Festpreis-Abrechnung vorgesehen ist. Sie fließen mit einem Anteil von 35 % in die Gesamtwertung des Preises ein. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.1 zu entnehmen
- Qualität
- Anzahl StandorteDie Anzahl der bestehenden Niederlassungen des Bieters im Land Baden-Württemberg (BW) wird im Rahmen der Zuschlagskriterien mit einer Gewichtung von 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der im Leistungsverzeichnis angegebenen Anzahl der Niederlassungen. Die Angabe der Anzahl im Leistungsverzeichnis allein genügt dabei jedoch nicht. Zur Plausibilisierung und Nachvollziehbarkeit der gemachten Angaben ist dem Angebot zwingend eine separate Anlage beizufügen, in der sämtliche angegebenen Niederlassungen vollständig aufgelistet sind. Diese Aufstellung muss für jede Niederlassung die vollständige postalische Anschrift sowie einen benannten Ansprechpartner enthalten. Die beigefügten Nachweise zu den Niederlassungen sind nicht Gegenstand der Bewertung. Sie haben rein informativen Charakter und dienen der Verifizierung der vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen Anzahl. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.2 zu entnehmen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabek … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BG prevent GmbH, Tübingen | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Anschrift
- Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
- Werbekampagne für die sozialpädagogischen Ausbildungsberufe04.08.2026 · 5 Angebote
- Applikationsbetrieb des Lernmanagementsystems MoodleBW05.07.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 05.09.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 01.09.2025 auf 05.09.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 01.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a89811a2-a4cf-496c-bfbc-850e27efc7a6.