Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg inklusive des nachgeordneten Bereichs
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025-I-047veröffentlicht 31.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Bewertung Preis80 %
- Anzahl Standorte20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 15 Monatenan PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (im Folgenden: „PD“) erwägt für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (im Folgenden: „KM“) inklusive dem nachgeordneten Bereich, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen, mit einem geschätzten Auftragswert und einer Obergrenze von 30.014.500,00 Euro netto, im Wege eines Offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag soll mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Bewertung PreisDas Zuschlagskriterium Preis fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung mit ein und wird dabei in zwei voneinander abzugrenzenden Preisgruppen bewertet: • Stundenpreis Diese betreffen Positionen im Leistungsverzeichnis, bei denen eine Abrechnung auf Stundenbasis vorgesehen ist. Sie fließen mit einem Anteil von 45 % in die Gesamtwertung des Preises ein. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.1 zu entnehmen. • Festpreis Diese betreffen Positionen im Leistungsverzeichnis, bei denen eine Festpreis-Abrechnung vorgesehen ist. Sie fließen mit einem Anteil von 35 % in die Gesamtwertung des Preises ein. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.1 zu entnehmen
- Qualität
- Anzahl StandorteDie Anzahl der bestehenden Niederlassungen des Bieters im Land Baden-Württemberg (BW) wird im Rahmen der Zuschlagskriterien mit einer Gewichtung von 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der im Leistungsverzeichnis angegebenen Anzahl der Niederlassungen. Die Angabe der Anzahl im Leistungsverzeichnis allein genügt dabei jedoch nicht. Zur Plausibilisierung und Nachvollziehbarkeit der gemachten Angaben ist dem Angebot zwingend eine separate Anlage beizufügen, in der sämtliche angegebenen Niederlassungen vollständig aufgelistet sind. Diese Aufstellung muss für jede Niederlassung die vollständige postalische Anschrift sowie einen benannten Ansprechpartner enthalten. Die beigefügten Nachweise zu den Niederlassungen sind nicht Gegenstand der Bewertung. Sie haben rein informativen Charakter und dienen der Verifizierung der vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen Anzahl. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.2 zu entnehmen
Eignung14 von 14 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwin … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Finanzkennzahlen
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- 01.09.2025, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabek … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Anschrift
- Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
- Werbekampagne für die sozialpädagogischen Ausbildungsberufe04.08.2026 · 5 Angebote
- Applikationsbetrieb des Lernmanagementsystems MoodleBW05.07.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 05.09.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 01.09.2025 auf 05.09.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 90703f06-7db5-4064-a461-b381e64f16bb.