Arbeitnehmerüberlassung IT-Bereich
Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe · Regensburg, Bayern
Aktenzeichen O 1080/2025.34-1-19veröffentlicht 01.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 18 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Integratorleistung im Rahmen der Einführung einer SDDC Lösung auf der Basis von OpenStack im IT-DLZZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 10.12.2026
- Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten 2027, Verlängerung Cisco EABayerische Staatsforsten AöR · RegensburgFrist 25.11.2026
- Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Roth - Gigabit-RL 2.0 (2025)-Auswahlverfahren / Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-NetzesMarkt Pfaffenhofen a.d. Roth · Pfaffenhofen a.d. RothFrist 09.12.2026
- (TNW) Markt Bad Steben - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-NetzesMarkt Bad Steben · Bad StebenFrist 14.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 18 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Regensburg93047, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterium50 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten102 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Dienstleistungen und Leistungen für Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich in 2 Losen: Einen Java Entwickler im Bereich der Neuentwicklung IHV-KABU sowie einen Web Entwickler im Bereich der Neuentwicklung von BayBAS. Leistungsdauer u. Beginn sowie für den Auftraggeber abrufbare Optionen (Verlängerung Laufzeit bzw. Personentage) ist der jeweiligen Losbeschreibung zu entnehmen. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der mögliche Abruf von Optionen findet bei den Arbeitnehmerüberlassungen jeweils unter Einhaltung der im Rahmen des (AÜG) erforderlichen Karenzzeit statt. Die Beteiligung ist sowohl für ein Los als auch für alle Lose möglich.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Java Entwickler Das Landesamt für Finanzen (LfF) vergibt Leistungen für einen Java-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um je 18 Monate unter Einhaltung der nachdem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Im Rahmen eines Projekts wird Kassenbuchführungsverfahren (KABU) in Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) integriert. Das Ziel der Neuentwicklung ist die Schaffung eines einheitlichen HKR-Verfahren mit Modulen für die Bereiche Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen für den Freistaat Bayern sein. IHV wird dann sämtliche im staatlichen Haushaltskreislauf anfallenden Tätigkeiten unter einem Dach zusammenfassen. IHV nutzt eine Client-Server-Architektur und verfügt über einen swing-basierten Client. Auf Serverseite werden Messaging-Technologie sowie als Enterprise Java Beans realisierte Dienste genutzt. Der Java Chefentwickler ist Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung des IHV-KABU-Projekts und grds. verantwortlich für die technischen Rahmenbedingungen (z.B. Codestrukturen und Bibliotheken). Das Entwicklungsteam soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art implementieren sowie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Der Java Entwickler muss bei Bedarf außerdem in der Lage sein bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen. Ein selbstständiges Arbeiten wird an dieser Stelle ebenso wie ein Wissenstransfer von Auftragnehmer zu Auftraggeber vorausgesetzt. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 1 / 2026 zu erfolgen. Der Entwickler ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Entwickler muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. | 18 Monate | – |
| 2 | Los 2 - Web Entwickler Das Landesamt für Finanzen (LfF) vergibt Leistungen für einen Web-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um je 18 Monate unter Einhaltung der nachdem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Das in der Beihilfeabrechnung beim Landesamt für Finanzen (LfF) eingesetzte Bayerische Beihilfeabrechnungssystem (BayBAS) wurde vor ca. 20 Jahren mit der damals gängigen Technologie Visual Basic 6 (VB6) entwickelt und laufend an fachliche Anforderungen angepasst. Der schwindende Support für VB6 Anwendungen, sowie die immer schwieriger werdende Personalsituation für VB6 Entwickler machen eine Neuentwicklung zwingend notwendig. Um das Verfahren wieder zukunftsfähig gestalten zu können, wurde die Neuentwicklung bereits gestartet. Ziel ist es, die Sachbearbeitung weiterhin mit einer gesetzeskonformen und effizienten Softwarelösung in Form einer modernen Weban-wendung zu unterstützen. Hierbei kommen gängige Webtechnologien wie React und Typescript zum Einsatz. Der Entwickler ist als Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung tätig. Dieser soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art selbständig implementieren sowie beratend als auch federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Der Mitarbeiter sollte über fundierte Kenntnisse in der Entwicklung mit VB6 verfügen. Zusätzlich sind Erfahrungen in der Programmierung mit JavaScript und TypeScript sowie Kenntnisse in SQL, HTML und CSS erforderlich. Der sichere Umgang mit externen JavaScript-Bibliotheken wird vorausgesetzt. Weiterhin ist ein gutes Verständnis für komplexe Systemarchitekturen und Datenbankdesigns wünschenswert. Der Mitarbeiter sollte in der Lage sein, effizient im Team zu arbeiten und gleichzeitig eigenständig Probleme zu lösen. Analytische Fähigkeiten sowie die Fähigkeit, technische Sachverhalte verständlich zu kommunizieren, sind ebenfalls von Bedeutung. Erfahrung in der eigenständigen Bearbeitung zugeteilter Aufgaben sowie Kenntnisse der Prozesse und Strukturen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil. Idealerweise verfügt der Mitarbeiter über Projekterfahrung im öffentlichen Sektor. Kenntnisse in der Beihilfeabrechnung und ein Grundverständnis der Bayerischen Beihilfeverordnung runden das Profil ab. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 1 / 2026 zu erfolgen. Der Entwickler ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Entwickler muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% - 20% erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. | 18 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50vergleiche Vergabeunterlagen - einfache Richtwertmethode
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50vergleiche Vergabeunterlagen - einfache Richtwertmethode
Eignung11 von 11 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
- Geben Sie den Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bitte geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit mit Name des Ansprechpartners und Kontaktdaten) an, die mit dem Auft … ganz lesenkürzer
Bitte geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit mit Name des Ansprechpartners und Kontaktdaten) an, die mit dem Auftragsgegenstand (Programierleistungen im Bereich Java Entwicklung (Los 1) oder Web Entwicklung (Los 2)) vergleichbar sind. Beschreiben Sie dabei detailliert Art, Dauer und Umfang der Leistungserbringung. Hinweis: sollten dem Bieter Angaben auf Grund von Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht möglich sein, hat der Bieter von dem jeweiligen öffentlichen oder privaten Empfänger des Referenzprojektes die Einwilligung zur Verwendung der Daten für den konkreten Fall zu erfragen bzw. einzuholen. Sollten Angaben des Bieters zu Referenzen unvollständig oder unklar sein und eine genaue Bewertung und/oder Vergleichbarkeit der Referenz nicht möglich sein, kann dies ggf. zu einer Nichtberücksichtigung der Referenz und möglicherweise zu einem Ausschluss des Angebots führen. Bei Bietergemeinschaften oder bei Einschaltung von Unterauftragnehmern können Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer aufgenommen werden. In diesem Fall ist an geeigneter Stelle anzugeben, welche/s Firma/Unternehmen für den jeweiligen Auftrag verantwortlich war.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Seit wie vielen Jahren ist Ihre Firma / Ihr Unternehmen im Bereich der Softwareentwicklung (auf den Auftragsgegenstand bezogenen Bereich) tätig?
- Informationssicherheit
- Können Sie zusichern, dass der zum Einsatz kommende Mitarbeiter vor dem Einsatz die notwendige Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abgeben wird (vgl. Anlage A11)?
- Informationssicherheit
- Können Sie zusichern, dass der zum Einsatz kommende Mitarbeiter das grundsätzliche Einverständnis zur Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) erklären wird?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Legen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor: a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB c) Abgaben-Erklärung (Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt) d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Können diese Nachweise erbracht werden?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A3 vor: Schutzerklärung (Scientology-Erklärung) Kann dieser Nachweis erbracht werden?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A4 vor: Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Maßnahmen der Europäischen Union gegenüber der Russischen Föderation) Kann dieser Nachweis erbracht werden?
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Legen Sie eine Bescheinigung vor die bestätigt, dass Ihre Firma / Ihr Unternehmen eine gültige Erlaubnis nach § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzt.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 18 Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 102 Tage
- Angebotsöffnung
- 08.09.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 27.08.2025 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpu … ganz lesenkürzer
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 27.08.2025 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden. Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: 01.08.2025 Hinsichtlich von Ausschlussgründen gelten die Regelungen des § 123 und § 124 GWB sowie des § 47 Abs. 1 und § 57 VgV. Betreffend der Nr. 5.1.12 / Nachforderung von Unterlagen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben dem Angebot unbedingt vollständig bei. Alle geforderten Nachweise Erklärungen und Angaben, sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg entscheidet im eigenen Ermessen, ob es von der Nachforderungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird. Ein Rechtsanspruch der Bieter auf die Möglichkeit der Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bahnhofstraße 7, 93047 Regensburg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lff.bayern.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung Business Analysts / Requirements Engineers01.10.2026 · 2 Angebote
- Arbeitnehmerüberlassung Full-Stack-Entwickler30.09.2026 · 13 Angebote
- Rahmenvereinbarung Entwickler21.05.2026 · 4 Angebote
- Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement04.11.2025 · 25 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Dienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassung IT-Bereich
- Zuschlag an Allgeier Public SE, 7 Angebote
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- Zuschlag an FourEnergy GmbH, 7 Angebote
- Zuschlag an Syncwork AG, 9 Angebote
- Zuschlag an AllgeierIT GmbH, 4 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 16.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6cd298d9-6ff2-4651-b894-1e20ed58d36c.