App BW mobil
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 03.11.2023erstmals 03.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 54 Monate
- 02.02.2024 – 31.07.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung operativer Betrieb des SchulverwaltungsnetzesLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · StuttgartFrist 04.12.2026
- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) · StuttgartFrist 30.11.2026
- Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des FlächenüberwachungssystemsMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · StuttgartFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (22 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 54 Monate02.02.2024 – 31.07.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70174, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 36 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 36 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 35 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 11:30 Uhrvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 31.07.2028
- Heute
Beschreibung
Entwicklung, Pflege und Wartung der App "BW mobil”
Beschreibung des Loses
Entwicklung, Pflege und Wartung der App “BW mobil”
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis.
- Kriterium
Eigenerklärung über 1) Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (1) Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Jahresumsatz von jewei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über 1) Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (1) Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Jahresumsatz von jeweils mindestens 140.000,00 Euro (ohne MwSt.). Zu (2) Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Schadensfall mindestens 300.000 € betragen.- Kriterium
A)Eigenerklärung über mind. einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.11.2018 - 02.11.2023 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe - des Namens … ganz lesenkürzer
A)Eigenerklärung über mind. einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.11.2018 - 02.11.2023 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe - des Namens des Referenzprojekts - des Namens und der Kontaktdaten des damaligen AGs - des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners des damaligen AGs und - der Leistungszeit. Um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der AG mit dem Referenzzeitraum 03.11.2018 - 02.11.2023 auch Referenzaufträge, die mehr als drei Jahre zurückliegen. B)Eigenerklärung: Angabe eines Projektmanagers (m/w/d), namentl. bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. C)Eigenerklärung: Angabe eines Projektleiters (m/w/d), namentl. bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. D)Eigenerklärung: Angabe eines Software-Entwicklers (iOS) (m/w/d), namentl. bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. E)Eigenerklärung: Angabe eines Software-Entwicklers (Android) (m/w/d), namentl. bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. F)Eigenerklärung: Angabe eines UX-Verantwortlichen (m/w/d), namentl. bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. G)Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. H)Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können (§ 46 Abs. 2 VgV). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu A)Referenzauftrag Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis der geforderten Referenz nicht ausreichend. Der Referenzauftrag - wurde im Zeitraum 03.11.2018 - 02.11.2023 vollständig oder zu mind. 60% des Referenzauftragsvolumens erbracht; -beinhaltete die Softwareentwicklung und die Pflege einer App für die mobilen Betriebssysteme iOS und Android; -beinhaltete die Entwicklung eines UX-Konzepts in schriftlicher oder digitaler Form; es reicht nicht aus, wenn nur ein Mockup erstellt wurde; -hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von insgesamt 30.000 Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer); -umfasste die Softwareentwicklung einer App, die Geodaten darstellen kann und hierfür die Sensoren und GPS-Funktion der Endgeräte für standortbezogene Funktionen nutzt und damit funktional über die einfache Einbindung der Google- oder Openstreetmap-App hinausgeht; und -umfasste die Softwareentwicklung einer vollständig zweisprachigen App (Deutsch und Englisch), bei der die gesamte oder nahezu die gesamte grafische Benutzeroberfläche (graphical user interface GUI) zweisprachig (Deutsch und Englisch) verfügbar ist. Zu B)Projektmanager (m/w/d) Der Projektmanager spricht fließend Deutsch in Wort und Schrift, steht dem AG während der Auftragsausführung zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags von 9.00 Uhr-17.00 Uhr) telefonisch, per Online-Konferenz oder auf Verlangen des AG persönlich in den Räumlichkeiten des AG zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den AG und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den AN entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des AN ermächtigt. Der Projektmanager hat in mind. zwei (2) IT-Projekten innerhalb der letzten 10 Jahre in der Funktion eines Projektmanagers mit dem Bieter zusammengearbeitet. Zu C)Projektleiter (m/w/d) Der Projektleiter spricht fließend Deutsch in Wort und Schrift, steht dem AG während der Auftragsausführung bei Nichterreichbarkeit des Projektmanagers zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags von 9.00 Uhr-17.00 Uhr) telefonisch, per Online-Konferenz oder auf Verlangen des AG persönlich in den Räumlichkeiten des AG zur Ver …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.02.2024
- Vertragsende
- 31.07.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 DAYS
- Angebotsöffnung
- 05.12.2023, 11:30 Uhr. Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die Angabe, dass Art des Auftrags Dienstleistungen seien, es sich also um einen Dienstleistungsauftrag handele (oben, unter 2.1.1 und unten, unter 5.1.1), ist unzutreffend. Vielmehr handelt es sich um einen Lieferauftrag. Bei Angabe der zutreffenden Art des Auftrags "Lieferauftrag" ist es jedoch … ganz lesenkürzer
1. Die Angabe, dass Art des Auftrags Dienstleistungen seien, es sich also um einen Dienstleistungsauftrag handele (oben, unter 2.1.1 und unten, unter 5.1.1), ist unzutreffend. Vielmehr handelt es sich um einen Lieferauftrag. Bei Angabe der zutreffenden Art des Auftrags "Lieferauftrag" ist es jedoch technisch ausgeschlossen, die (oben, unter 2.1.1 und unten, unter 5.1.1) zutreffend genannten CPV-Codes zu nennen. Die Angabe, dass Ausschlussgründe "Rein nationale Ausschlussgründe" seien (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und ebenso unzutreffend. 2. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von - § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung; - § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt; - § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt; - § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung; - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung. 3. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen einzureichen: - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, - Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) – LTMG-BVB.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
- Anschrift
- Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart
- Website
- lgl-bw.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Bei uns erfasst
- Kauf von 25 Nutzfahrzeugen für das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg19.02.2026 · 8 Angebote
- Digitalisierung von Akten des Liegenschaftskatasters von Baden-Württemberg für das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)12.11.2025 · 6 Angebote
- Robust Tablets für das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg30.10.2024 · 7 Angebote
- Beschaffung von IT-Dienstleistungen im Bereich der Software-Entwicklung für Fachverfahren im Ressortbereich des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg18.10.2024 · 17 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- B1 Systems GmbH3 Zuschläge
- EY Strategy & Transactions GmbH3 Zuschläge
- PRISMA European Capacity Platform GmbH3 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH3 Zuschläge
- adesso SE3 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 05.12.2023
- BekanntmachungFrist 05.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Bereitstellung, Implementierungsbegleitung und Betrieb einer E-RechnungslösungEnBW Energie Baden-Württemberg AGFrist 13.11.2026
- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK)Frist 30.11.2026
- Software zur Auftragsbestätigungs- und LieferscheinverarbeitungUniversitätsklinikum FreiburgFrist 20.11.2026
- Rahmenvertrag wissenschaftlich-technische SoftwareentwicklungFIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbHFrist 18.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4cf78cb-8c48-4056-8cd6-a2ad85a3c531.