Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

AOK BW_Scanservice 2025

AOK Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AOK BW_Scanservice_2025veröffentlicht 26.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 351 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (24 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 17 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
7 €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70191, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität des Umsetzungskonzeptes50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung in Bezug auf die Abrechnungsprozesse gem. § 302 SGB V und § 105 SGB XI

Beschreibung des Loses

Die AOK Baden-Württemberg (nachfolgend: AOK BW oder Vergabestelle) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit paritätischer Selbstverwaltung von Versicherten und Arbeitgebervertretern. Sie ist unterteilt in 14 Bezirksdirektionen und der Hauptverwaltung in Stuttgart und versichert über 4,6 Mio. Menschen im Land Baden-Württemberg. Für weitere Effizienzsteigerungen in den Prozessen soll die Rechnungsbearbeitung digitalisiert werden. Konkret betroffen sind dabei die Abrechnungsprozesse gem. § 302 SGB V und § 105 SGB XI. Die aktuell praktizierten Workflows unterscheiden sich durch die Art der übermittelten Dokumente. In rund 80-85 % der Vorgänge erfolgt eine Übermittlung eines Datensatzes mit einer Sammelrechnung. In diesem Fall ist eine Rechnungsprüfung durch das eingesetzte Personal der AOK Baden-Württemberg schwierig, da die Rechnungsbelege einer Akte nicht direkt zugeordnet werden können. Rund 10 % der Vorgänge erfolgen rein auf Papierbasis. Die übrigen Vorgänge werden mit einem strukturierten Datensatz und einem Image übermittelt. Die Postadressaten werden automatisiert ausgefüllt. Aufgabe des künftigen Dienstleisters wird es sein, die Papierdokumente einzuscannen und eine einzelne Rechnung mitsamt zugehöriger Dokumente zu erzeugen. Zwingend einzuhalten sind die Vorgaben des Anforderungskatalog der BSI TR-03138 RESISCAN. Die Teilnahme an dem eingeleiteten Wettbewerb setzt voraus, dass die sind die Vorgaben des Anforderungskatalog der BSI TR-03138 RESISCAN eingehalten werden und der künftige Auftragnehmer entweder mit dem Angebot die Zertifizierung gem. Anforderungskatalog der BSI TR-03138 RESISCAN nachweist oder sich verpflichtet, den Antrag in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen binnen zwei Monaten nach Zuschlagserteilung zu stellen. Sollte das Zertifikat nicht binnen zwölf Monaten nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden, ist der Auftraggeber zur sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigt. Details sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität des Umsetzungskonzeptes50 %
Preis
AngebotspreisDas der Angebotsaufforderung beigefügte Preisblatt ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der niedrigste Gesamtpreis gem. Preisblatt bildet den Referenzpreis, der die volle Bewertungspunktzahl von 50 Punkten erhält. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 50 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis).
Qualität
Qualität des UmsetzungskonzeptesDas eingereichte Konzept wird auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Vergeben werden maximal 15 Punkte. Die Vergabe der Punkte erfolgt im Schulnotenprinzip gem. nachstehendem Schema: Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Punkte (=sehr gut +) bis 0 Punkte (=ungenügend) gebildet. Die Angebote werden im Vergleich zueinander bewertet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit die Wertungsstufe 3 erreichen. Das Umsetzungskonzept darf fünfzig (50) Seiten (A4-Format, maximal 300 Wörter pro Seite) oder sechzig (60) Präsentationsfolien nicht überschreiten. Erläuterungen, die die maximale Vorgabe überschreiten, werden nicht gewertet. Wertungsstufe Anforderungen 1. Die Zielsetzung der störungsfreien Übernahme des Scanservice nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung wird durch das eingereichte Umsetzungskonzept in höchstem Maß erfüllt und während der Vertragslaufzeit sichergestellt. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind durch konkrete Praxiserfahrungen aus vergleichbaren Referenzprojekten umfassend belegt und vertieft dargestellt. Die Umsetzung der Implementierung binnen eines Zeitraums von 6 Monaten ist verbindlich angeboten und plausibel dargestellt. Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers sind detailliert erfasst. Sehr detailliert 15 bis 13 Punkte 2. Die Zielsetzung der störungsfreien Übernahme des Scanservice nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung erscheint durch das eingereichte Umsetzungskonzept erfüllt und während der Vertragslaufzeit sichergestellt. Die Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind umfassend dargestellt. Die Umsetzung der Implementierung binnen eines Zeitraums von 6 Monaten ist plausibel dargestellt. Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers sind detailliert erfasst. Detailliert 12 bis 10 Punkte 3. Die Zielsetzung der störungsfreien Übernahme des Scanservice nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung erscheint durch das eingereichte Umsetzungskonzept im Wesentlichen erfüllt und während der Vertragslaufzeit sichergestellt. Es bleiben Unklarheiten. Jedoch stellen diese Fragen und Unklarheiten die Zielerreichung nicht in Frage. Die Umsetzung der Implementierung binnen eines Zeitraums von 6 Monaten ist plausibel dargestellt. Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers sind erfasst. In Teilen detailliert 9 bis 7 Punkte 4. Die Zielsetzung der störungsfreien Übernahme des Scanservice nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung erscheint durch das eingereichte Umsetzungskonzept nur teilweise erfüllt und während der Vertragslaufzeit sichergestellt. grob 6 bis 0 Punkte Innerhalb der Punktvergabe werden je nach Qualität und Plausibilität der Konzepte Abstufungen innerhalb der Punktvergabe vorgenommen. Die erreichte Punktzahl wird mit der o.g. Prozentzahl innerhalb der Angebotswertung gewichtet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerungsoption für den Auftraggeber um zweimal zwölf Monate
Optionen
Abnahmegarantien sind ausgeschlossen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzul … ganz lesenEin Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSMS3S#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IQVIA Health System Services GmbH, Leipzig3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von AOK Baden-Württemberg

Alle 4 offenen Ausschreibungen von AOK Baden-Württemberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

214vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (24 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.11.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.11.2025 auf 18.11.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.11.2025
  5. BekanntmachungFrist 13.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9bb6bbfc-84f2-421c-bcac-138f31d48a3a.