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AOK BW_AS_ESM auf Basis ITSM 2025 Vergabe

AOK Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AOK BW_Beratung und Unterstützung ESM auf Basis ITSM_2025_Vergabeveröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 487 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 39 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
7,5 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70191, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität der angebotenen Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung eines Enterprise Services Managements (ESM) auf Basis eines IT_Service-Managementsystems in der AOK BW bzw. im Fall des Beitritts in der jeweils beitretenden Körperschaft. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Beschreibung des Loses

Die AOK BW ist gemeinsam mit der AOK Hessen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Gesellschafterin der ITSCare - IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR (ITSCare). Die ITSCare ist Full-Service-IT-Dienstleisterin ihrer Gesellschafter und erbringt weiterhin mehrere zentrale Services für andere AOK´s. Die ITSCare ist Auftragsverarbeiter der AOK-Gemeinschaft und unterliegt damit, neben der EU-DSGVO und dem BDSG (neu), den Regelungen des Sozialdatenschutzes gemäß SGB I und X. Die AOK Baden-Württemberg ist aufgrund ihrer Versichertenzahl als Betreiberin einer kritischen Infrastruktur klassifiziert und unterliegt damit der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) für den Sektor Finanz- und Versicherungswesen. Entsprechend betreibt die ITSCare ein Informationssicherheits-Managementsystem ("ISMS"), zertifiziert nach DIN/ISO 27001:2013. Weiterhin unterstützt sie die AOK BW bei der Implementierung der notwendigen kritisrelevanten Prozesse, auch innerhalb der ITSCare. Die AOK BW nutzt die Branchenlösung SAP oscare(R) und diverse Umsysteme (eGK, ePA, DMS, Omnikanalmanagement (OKM)) sowie Add-Ons der AOK Systems GmbH. Ziel der eingeleiteten Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung abzuschließen. Der künftige Vertragspartner wird den Stabsbereich sowie die Geschäftsbereiche des Unternehmensbereichs 6 "Organisation & IT" bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen an das IT-und interne Service-Management der AOK BW sowohl operativ wie auch konzeptionell wie auch strategisch unterstützen. Ziel des Auftragnehmers ist die Verankerung eines ESM auf Basis eines IT-Service-Management (ITSM). ESM im Sinn dieser Ausschreibung ist die Erweiterung der Prozesse und Tools des ITSM auf den gesamten Unternehmensbereich 6 der AOK BW, der für Einkauf, Immobilienmanagement, interne Services und IT verantwortlich ist. Grundlage eines ESM ist ein funktionsfähiges ITSM.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität der angebotenen Leistung50 %
Preis
AngebotspreisDas der Angebotsaufforderung beigefügte Preisblatt ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der niedrigste Gesamtpreis gem. Preisblatt bildet den Referenzpreis, der die volle Bewertungspunktzahl von 50 Punkten erhält. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 50 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis). Der Bieter hat seine Preisangaben auf einer gesonderten Anlage zu erläutern.
Qualität
Qualität der angebotenen LeistungDas eingereichte Konzept wird auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Vergeben werden maximal 15 Punkte. Die Vergabe der Punkte erfolgt im Schulnotenprinzip gem. nachstehendem Schema: Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Punkte (=sehr gut +) bis 0 Punkte (=ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Bewertungskriterien sind in der Angebotsaufforderung spezifiziert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Abnahmegarantien sind ausgeschlossen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzul … ganz lesenEin Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSMCFZ#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aad04f78-9c68-47a6-93bd-2f91afb42aeb.