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Anschaffung von Heizkreisregelungen als smarte Anlagen für verschiedene Bestandsgebäude

Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 25-HD-51-IOT-HKRveröffentlicht 25.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 446 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate15.09.2025 – 17.11.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10315, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 17.11.2025
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Facility Management, schließt mit einer auftragnehmenden Stelle einen Vertrag über die Installation und Inbetriebnahme von intelligenten Heizkreisregelungen.

Die auftraggebende Stelle beabsichtigt die Anschaffung einer intelligenten Heizkreisregelung für vielzählige Liegenschaften als Plug-&-Play-Lösung ohne mechanische Eingriffe in die bestehenden Heizungssysteme. Die anzuschaffende Heizkreisregelung muss hierbei bedarfsorientiert die gefah-rene Last der Anlage optimieren, maßgeblich für einen geringen Energieverbrauch in den Liegen-schaften. Das anzuschaffende System muss bei allen Heizkreisen mit Heizkörpern eingesetzt wer-den können, jedoch nicht bei Flächenheizungen. Weiterhin ist das System ausschließlich im objekt-spezifischen zentralen Heizungsraum funktionsfähig zu installieren. Der Einsatz bzw. Austausch von Regelventilen an den Heizkörpern ist nicht zulässig, da innerhalb der öffentlichen Gebäude Mani-pulationen und kostenintensive Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden können. Eine dezent-rale Wärmeverteilungssteuerung kommt daher nicht in Betracht. Das Gesamtsystem muss minimal-invasiv im laufenden Heizbetrieb installierbar sein; die bestehenden Anlagenkomponenten müssen ohne Umbauten und Einschränkungen weiterhin nutzbar sein.

Im Sinne des Leistungsgegenstands und der Zielstellung sind Sensoren – z.B. Durchflusssensoren und Anlegetemperatursensoren – nach dem Clamp-On-Prinzip anzubringen. Die bestehende Ak-toren – z.B. Heizungspumpen oder Mischventile – sind automatisiert zu steuern. Die Datenübertra-gung und Kommunikation zwischen den vor Ort installierten Komponenten der smarten Heizkreisre-gelung und dem Server des auftragnehmenden Unternehmens hat per Mobilfunk zu erfolgen, so-dass ein digitaler Echtzeitabdruck der Anlagen erstellt wird, welcher dezentral die Ist-Daten über-trägt und eine automatisierte Einflussnahme auf den Anlagenbetrieb ermöglicht. Von höchster Wichtigkeit ist – neben der optimierten Regelung – die Betriebssicherheit. Im Falle von Anlagenstö-rungen im Bereich der zusätzlich angebrachten Komponenten (z.B. fehlende Konnektivität zum In-ternet) muss die Anlage selbstständig in die „ungeregelte“ Bestandseinstellung zurückwechseln und somit mindestens die Funktionsfähigkeit des Ursprungszustands absichern. Die Installation der in-telligenten Heizkreisregelung hat ohne weitere Umbauten oder Eingriffe in die Bestandsregelung während des laufenden Betriebs1 zu erfolgen– regelhaft Mo - Fr zwischen 06:00 und 15:00. Ziel ist eine vollautomatisierte Einregulierung der Durchflüsse und Vorlauftemperaturen in Abhängigkeit des Anlagen- und Nutzerverhaltens.

Derzeit sind nicht alle Pumpen in den Liegenschaften digital ansteuerbar. Sollte das verbaute Pum-penmodell nicht mit der intelligenten Heizkreisregelung kompatibel sein, die Komptabilität aller-dings mit einem Pumpenmodul hergestellt werden können, so ist das Pumpenmodul zu verbauen. Sollte das verbaute Pumpenmodell nicht mit der intelligenten Heizkreisregelung kompatibel sein, und die Komptabilität nur durch einen Pumpentausch hergestellt werden können, so ist die Pumpe zu tauschen. Im Rahmen der Regelungsinstallation hat der Auftragnehmer die mit der intelligenten Heizkreisregelung auszustattenden Heizkreise zu überprüfen. Dazu wird eine messwertbasierte Funktionsprüfung und Analyse der Heizkreis-Aktoren (z.B. Heizungspumpe und Mischventil) anhand der sensorischen Messdaten und durch einen Funktionstest überprüft. Anschließend wird ein Män-gelbericht mit Problembeschreibung erstellt und der Auftrag gebenden Stelle zur Verfügung ge-stellt. Die Mangelbehebung erfolgt durch die Auftrag gebende Stelle. Die messwertbasierte Funk-tionsprüfung wird nur an Heizkreisen durchgeführt, die geregelt werden. Heizkreise, bei denen nur die Verbrauchsmessung durchgeführt wird, werden von der messwertbasierten Funktionsprüfung ausgeschlossen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

100% Preis auf Basis der gelegten Angebote unter Berücksichtigung der Planungsvorgaben100 %
Preis
100% Preis auf Basis der gelegten Angebote unter Berücksichtigung der Planungsvorgabenniedrigster Preis mit einer Gewichtung von 100%.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2025
Vertragsende
17.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es handelt sich vorliegend um ein voraussichtlich zu 100% aus Fördermitteln finanziertes Projekt (EFRE im BENE II).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
valovo GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 316 (Elektrische Ausrüstung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

27vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (71 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ba6d667-5b35-40c1-83a2-d86eebdf1028.